Auch wenn in Deutschland bei den sieben Kommunalwahlen am 7. Juni 2009 die zuvor befürchteten Stimmenzuwächse rechtsextremer Parteien weitgehend ausblieben – für Timo Reinfrank, Koordinator der Amadeu-Antonio-Stiftung, bestätigen die Ergebnisse die Verankerung des Rechtsextremismus im ländlichen Raum Ostdeutschlands. Zweistellige Prozentzahlen für die NPD sind dort keine Einzelerscheinung, ja in vier Gemeinden erzielte die Partei sogar über 20 Prozent der Stimmen. Zudem ermöglichte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 (vgl. BVerfG, 2 BvK 1/07) rechtsextremen Politikern auch bei Wahlergebnissen unter fünf Prozent den Einzug in eine ganze Reihe von Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten.
Die gleichzeitig durchgeführte Wahl zum Europäischen Parlament ergab insgesamt 39 Mandate für rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien, vor allem aus Österreich, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Italien, Dänemark, Belgien und den Niederlanden. Rechtsextremismus ist also nicht nur ein deutsches, sondern auch ein europäisches Thema. In jedem Fall ist es ein Thema für die christlichen Kirchen.
Rechtsextremismus bestreitet die fundamentale Gleichheit aller Menschen
„Widerstand gegen Rechtsextremismus – eine Christenpflicht“, so lautet der Titel des kürzlich erschienenen Arbeitspapiers, mit dem das Berliner Institut für christliche Ethik und Politik (ICEP) Klärungen und Argumente zu diesem brisanten Thema vorlegt. Die Perspektive der knapp 20 Seiten starken Abhandlung ist dabei die der christlich-theologischen Ethik. Das im September 2004 gegründete ICEP ist eine Forschungseinrichtung der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und versteht sich selbst als politische Ideenagentur (vgl. HK, Februar 2006, 79ff.)
Auslöser für die Stellungnahme war ein viel beachtetes Interview. Armin Jäger, bis Februar 2009 Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, jetzt deren medienpolitischer Sprecher, äußerte im Vorjahr gegenüber Zeit-online, dass der „Kampf gegen Rechtsextremismus (...) eigentlich eine Christenpflicht“ sei. Geprägt von Erfahrungen in seinem Bundesland und mit den NPD-Abgeordneten im Landtag unterstrich der aus Berlin stammende Rechtsanwalt und Katholik ein weiteres Mal die Bedrohung, die von der NPD ausgehe. Akzeptanz dürfe es gegenüber extremistischen Parteien nicht geben. Aber Jäger konstatierte auch selbstkritisch, dass das Problembewusstsein „in unseren eigenen Reihen noch gefördert werden“ müsse.
Die Leiterin des Katholischen Büros Schwerin, die Ordensfrau Cornelia Bührle (Gesellschaft vom Heiligen Herzen Jesu, RSCJ), regte daraufhin an, das Thema Rechtsextremismus auf die Agenda der Frühjahrstagung der Katholischen Büros in Deutschland zu setzen. Grundlage der Beratungen, die vom 23. bis 24. April 2009 in Schwerin stattfanden, war das von Schwester Bührle beim ICEP in Auftrag gegebene Arbeitspapier. „Rechtsextremismus bestreitet auf vielfältige offene und versteckte Weise die fundamentale Gleichheit aller Menschen. Da dürfen Christen nicht tatenlos bleiben“, so das Fazit von Schwester Bührle bei der abschließenden Pressekonferenz im Schweriner Schloss. Knapp einen Monat nach der Veröffentlichung der Studie war das Problem „Rechtsextremismus“ am 18. Mai 2009 auch Gegenstand der turnusgemäßen Gespräche zwischen der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern unter Beteiligung von Ministerpräsident Erwin Sellering und den Erzbischöfen Werner Thissen und Kardinal Georg Sterzinsky sowie weiteren kirchlichen Vertretern.
Im Zentrum der ICEP-Studie steht dabei die Frage, ob Christinnen und Christen im Allgemeinen und christliche Abgeordnete der verschiedenen demokratischen Parteien im Besonderen von den Grundlagen ihres Glaubens her nicht nur zur Distanzierung von jeglicher Form des Rechtsextremismus, sondern auch zum Engagement, ja zum Widerstand gegen ihn verpflichtet seien.
Ein Grund für die Anfrage Bührles beim ICEP nach einer solchen Studie war auch, dass bislang in der katholischen Kirche und der christlichen Sozialethik kaum spezifische Stellungnahmen zum „Rechtsextremismus“ vorliegen. Verlautbarungen der christlichen Kirchen in Deutschland, aber auch Beiträge der christlichen Sozialethik im deutschsprachigen Raum zum Problemfeld des Rechtsextremismus sind so gut wie nicht vorhanden. Zwar haben sich die beiden großen Kirchen immer wieder für den Schutz von Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlingen eingesetzt und sich wirkungsvoll zu Wort gemeldet. Auch wurden einzelne sozialethische Studien zu den Themenfeldern Migration und Asyl vorgelegt. Explizite kirchenamtliche beziehungsweise theologische Auseinandersetzungen mit rechtsextremen Tendenzen oder den von neonazistischen Gruppen ausgehenden Gefahren für das politische Gemeinwesen sind jedoch kaum zu finden.
Exemplarisch lässt sich dies am „Lexikon für Theologie und Kirche“ (3. Auflage, 1993ff.) aufzeigen, in dem eigene Artikel zum Thema Extremismus, Rechtextremismus oder Neonazismus fehlen. Auch im Gesamtregister finden sich keine entsprechenden Einträge. Der Artikel über den „Nationalsozialismus“ endet mit dem Jahr 1945, und der Beitrag zum Thema „Faschismus“ enthält neben der Beschäftigung mit dem Mussolini-Regime nur eine Polemik gegen eine weiter reichende Verwendung des Begriffs. Die beiden Artikel „Nationalismus“ und „Rassismus“ bieten immerhin Anknüpfungspunkte, ohne allerdings den Begriff zu nennen. Auch in der „Theologischen Realenzyklopädie“ oder dem Lexikon „Religion in Geschichte und Gegenwart“ sucht man einschlägige Artikel vergebens.
Eine Ausnahme bilden kirchliche Äußerungen zum Problem des Antijudaismus beziehungsweise Antisemitismus, der in seiner politisch-rassistischen Ausprägung inhärenter Teil rechtsextremer Ideologie ist. Sowohl im Aufruf der ersten Vollversammlung des Weltkirchenrates von 1948 wie auch in der Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils „Nostra aetate“ von 1965 wird der Antisemitismus als schlechterdings unvereinbar mit dem christlichen Bekenntnis aufgefasst. In den Durchführungsrichtlinien zu Artikel 4 von „Nostra aetate“ aus dem Jahr 1975, verfasst von der Vatikanischen Kommission für die Beziehungen zum Judentum, heißt es, dass die geistlichen und geschichtlichen Bande, die die Kirche mit dem Judentum verknüpfen, „jede Form des Antisemitismus und der Diskriminierung als dem Geist des Christentums widerstreitend verurteilen, wie sie ja auch bereits aufgrund der Würde der menschlichen Person an und für sich verurteilt sind“ (in: Klemens Richter [Hg.], Die katholische Kirche und das Judentum, Freiburg 1982, 81).
Unter katholischer Beteiligung kam es erst im Juni 2007 zu einem kurzen Gemeinsamen Wort zum Rechtsextremismus. Als Autoren zeichneten Gerhard Feige, Bischof des Bistums Magdeburg, und von evangelischer Seite Helge Klassohn, Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche Anhalts, Axel Noack, Bischof der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, sowie Friedrich Weber, Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig. Der Text wurde – genau ein Jahr nach der Verbrennung des „Tagebuchs der Anne Frank“ auf einer „Sonnenwendfeier“ in Pretzien – in den Gottesdiensten verlesen und sollte die Gläubigen ermutigen, die Aktivitäten rechtextremer Gruppierungen nicht widerspruchslos hinzunehmen, sondern ihnen mit Entschiedenheit zu begegnen (http://www.ekd.de/aktuell_presse/pm53„2007„kps_wort_rechtsextremismus.html).
Eine Ursache für die mangelnde explizite Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus mag darin liegen, dass die Kirchen mit ihrer Gemeindepastoral und Bildungsarbeit in den Regionen mit einem hohen Anteil rechtsextremer Aktivitäten keine Bindekraft (mehr) aufweisen und deshalb mit dem teils dramatischen Verlust an Demokratievertrauen und der schleichenden Normalisierung rechtsextremer Einstellungen kaum in Berührung kommen. Doch andererseits sind auch in vermeintlich christlich geprägten Bundesländern wie etwa Bayern nach wie vor eine verbreitete Zustimmung zu rechtsextremen Einstellungen und auch entsprechend motivierte Übergriffe nachweisbar.
Ein weiterer Grund für die auffällige Zurückhaltung könnte darin liegen, dass es zwar eine starke und lange Tradition kirchlicher Abwehr gegen Links gibt (vgl. Antisozialismus aus Tradition? Memorandum des Bensberger Kreises, Reinbek 1976), dass aber eine vergleichbare Geschichte der Zurückweisung des rechten Extremismus in Theologie und Kirche fehlt. Das hat sicher auch mit der politischen Verortung weiter, vor allem katholisch-kirchlicher Kreise im bürgerlich-konservativen Lager zu tun. Die Gefahren des Linksextremismus werden von daher meist viel deutlicher wahrgenommen und aufgezeigt als die des Rechtsextremismus.
Nicht untypisch ist es da, dass in zwei brieflichen Reaktionen auf das ICEP-Papier die Erwartung ausgesprochen wird, dass sich die Autoren ebenso intensiv mit dem Widerstand gegen den Linksextremismus befassen mögen – als gebe es auf dieser Seite des Spektrums einen Mangel an kirchlichen Distanzierungen.
Zudem ist aus Theologie und Kirche eine latente und bisweilen auch offene rechtsextreme Haltung bis hin zur Judenfeindlichkeit nie ganz verschwunden. Die wiederholten antisemitischen, frauenfeindlichen, homophoben und antidemokratischen Äußerungen aus Reihen der umstrittenen „Priesterbruderschaft St. Pius X.“ sind Hinweise auf die nicht zu unterschätzende Präsenz rechtsextremen Gedankenguts in Teilen der katholischen Kirche. Formen eines mitunter aggressiven Antikommunismus, Antifeminismus und Antisemitismus finden sich aber auch beim wichtigsten Verband des protestantischen Fundamentalismus, der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA). Solchen Gruppierungen, in denen rechtsextreme Ideologieelemente gefördert werden können, fühlen sich eine beträchtliche Anzahl freikirchlicher evangelischer Jugendverbände zugehörig (vgl. Stefan von Hoyningen-Huene, Religiosität bei rechtsextrem orientierten Jugendlichen, Berlin u.a. 2003, 71f.).
Das Reich Gottes ist nicht gleichgültig gegenüber den konkreten Ordnungen
Vor diesem Hintergrund will das Arbeitspapier des ICEP einerseits dazu anregen, die weitgehende kirchlich-theologische Sprachlosigkeit in Sachen Rechtsextremismus zu überwinden, und andererseits den innerchristlichen Wegbereitern und Anhängern rechtsextremer Gedanken aufzeigen, dass sie sich mit ihrer Haltung in prinzipielle Widersprüche zu den Grundlagen des Christentums verstricken. Im Zentrum des Textes steht die theologisch-ethische Grundlegung einer Kritik des Rechtsextremismus und eines christlichen Engagements gegen ihn.
Ausgehend vom Prinzip der fundamentalen Gleichheit aller Menschen lenkt die biblische Option für die Armen und Ausgegrenzten den Blick der Christinnen und Christen vorrangig auf die Opfer von Missachtung, Hass, Gewalt und Machtmissbrauch. Im Falle des Rechtsextremismus sind dies vor allem fremde, verfolgte, leidende, obdachlose oder beeinträchtigte Menschen. Ihnen gilt die besondere Zuwendung Gottes. Ihnen hat auch die besondere Verantwortung der Christinnen und Christen zu gelten.
Die biblische Botschaft sowie das Selbstverständnis der Kirchen, daran gibt es keinen Zweifel, schließen eine Gleichgültigkeit gegenüber oder gar eine – und sei es noch so schwache – Sympathie mit rechtsextremen Positionen kategorisch aus. Mehr noch: Der Widerstand gegen Rechtsextremismus ist Christenpflicht! Dies gilt nicht nur, aber in spezifischer Weise für diejenigen, die als christliche Abgeordnete beziehungsweise Mandatsträger der verschiedenen demokratischen Parteien besondere politische Verantwortung tragen.
Zwar hat das Zweite Vatikanische Konzil anerkannt, dass es in vielen politischen Fragen legitimerweise unterschiedliche Auffassungen geben kann (vgl. Gaudium et spes 43). Es bejaht damit das demokratische Konzept politischer Pluralität. Solche legitime Vielfalt findet aber dort, und zwar definitiv, ihre Grenze, wo politische Auffassungen oder Praktiken die Achtung vor der menschlichen Person beziehungsweise die wesentliche Gleichheit aller Menschen und die soziale Gerechtigkeit verletzen oder sogar ausradieren wollen (vgl. Gaudium et spes 27f).
Damit ist zugleich jeder indifferenten Haltung von Christinnen und Christen gegenüber dem Rechtsextremismus eine unzweideutige Absage erteilt. Sie sind wie die Kirche insgesamt zu einer Weltverantwortung aufgerufen, welche auch das Feld der Politik im Sinne der aktiven Gestaltung des öffentlichen Raumes notwendig einschließt; eine Politik, durch die sie die Hoffnung, die in ihnen ist, auch „in den gewöhnlichen Verhältnissen der Welt“ zum Ausdruck bringen (Lumen Gentium 35). Das Reich Gottes, so die Würzburger Synodalen in ihrem Beschluss „Unsere Hoffnung“, ist nicht gleichgültig gegenüber den konkreten gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Ordnungen (vgl. I.6), am allerwenigsten gegenüber jenen politischen Ideologien und Praktiken, die die Fundamente menschenwürdigen Zusammenlebens selbst in Frage stellen und zerstören wollen.
Insofern Christinnen und Christen politische Verantwortung übernehmen, binden sie ihr politisches Handeln an das biblische Fundament und die normativen Implikationen ihres Glaubens. Von daher sind sie nicht erst als besonders politisch verantwortliche Staatsbürger, sondern schon als Christen zur Gegenwehr gegenüber dem Rechtsextremismus verpflichtet.
Jeder Frevel gegen einen Menschen ist ein Verbrechen gegen alle Menschen
Aber kann diese Pflicht zur Gegenwehr auch als Pflicht zum Widerstand ausgelegt werden, wo doch der Begriff Aktionen gegen (unterdrückerische) Inhaber der Staatsgewalt vorbehalten scheint? Andererseits sieht auch das Grundgesetz in Artikel 20, Absatz 4, vor, dass alle Deutschen gegen jeden, der es unternehme, die freiheitlich demokratische Ordnung zu beseitigen, das Recht zum Widerstand hätten, wenn andere Abhilfe nicht möglich sei.
Darüber hinausgehend hatte die Würzburger Synode in ihrem 1975 gefassten Beschluss „Der Beitrag der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland für Entwicklung und Frieden“ auf die Bedeutung der Fähigkeit hingewiesen, „Widerstand gegenüber den Bedingungen und Ursachen des Unfriedens zu leisten“ (Abschnitt 2.2.3.). Das zu diesen Ursachen auch der den sozialen und internationalen Frieden gefährdende Rechtsextremismus zählt, bedarf wohl keiner näheren Erläuterung.
Noch deutlicher als die Synode fordert das Dokument der deutschen Bischöfe „Gerechter Friede“ aus dem Jahr 2000 eine im besten Sinne unangepasste Kirche, die nicht zu allem Ja und Amen sage, sondern, wo nötig, Kontra gebe und Widerspruch äußere. „Der Widerstand gegen den Unfrieden und die Mächte des Todes in dieser Welt stellt folglich keine beiläufige Ergänzung kirchlichen Lebens dar, sondern muss es von Grund auf formen. Sonst passt sich die Kirche eben der Welt an, macht sich ihr gleichförmig statt Jesus Christus mit seiner Botschaft vom Reich Gottes.“ (Nr. 164)
In seiner Münsteraner Vorlesung über das christliche Glaubensbekenntnis erinnerte der Fundamentaltheologe und Vater der neuen politischen Theologie, Johann Baptist Metz, im Sommersemester 1987 an ein Wort von Erich Kästner, das dieser aus Anlass des 25. Jahrestages der nationalsozialistischen Bücherverbrennung formuliert hatte, der auch seine eigenen Schriften zum Opfer gefallen waren: Widerstand, so der Schriftsteller, der damals, am 10. Mai 1933 auf dem Berliner Opernplatz selbst Augenzeuge war, sei „eine Angelegenheit des Terminkalenders, nicht des Heroismus“. Das heiße, so Metz, man müsse rechtzeitig damit anfangen.
Das unterirdische Mahnmal des israelischen Künstlers Micha Ullman am heutigen Bebelplatz, eine stilisierte Bibliothek ohne Bücher, wird von zwei in den Boden eingelassenen Bronzeplatten flankiert. Darauf findet sich das viel zitierte Diktum Heinrich Heines: „Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen.“ Dass der gegenwärtige Rechtsextremismus vor beidem nicht zurückschreckt, zeigen die Beispiele des in Pretzien verbrannten „Tagebuch der Anne Frank“ sowie der 1990 von rechtsextremen Jugendlichen in Eberswalde verübte Mord an Amadeu Antonio Kiowa, Namensgeber der eingangs erwähnten Stiftung, auch wenn er nicht durch Flammen, sondern durch Schläge getötet wurde – nur weil er schwarzer Hautfarbe war.
Alle Menschen, so schließt der ICEP-Text, sind durch einen engen sittlichen Zusammenhang verbunden, wie Leo Baeck schon 1914 pointiert formuliert hatte: „Es gibt jetzt nichts mehr, was nur den Einzelnen anginge und träfe: kein Unrecht, das gegen ihn bloß geübt würde und keine Not, die er ganz für sich zu tragen hätte. Jeder Frevel gegen einen ist ein Verbrechen gegen alle Menschen, und jedes Bedürfen des Einzelnen an alle eine Forderung.“ (Die Schöpfung des Mitmenschen, in: Verband der deutschen Juden [Hg.], Soziale Ethik im Judentum, 2. Aufl., Frankfurt/M. 1914, 13)
Nicht zuletzt sei noch auf eine Handreichung hingewiesen, welche die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz unter dem Titel „Hinsehen – Wahrnehmen – Ansprechen“ Anfang 2008 herausgegeben hat (www.ekbo.de/Dateien/EKBO_GegenRechtsextremismus.pdf). Hier wird aufgezeigt, was Kirchengemeinden im Umgang mit Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit tun können. Wie das erwähnte Gemeinsame Worte aus Sachsen-Anhalt, so zeigt auch diese Stellungnahme beispielhaft, dass sich in kirchlichen Kreisen durchaus so etwas wie Widerstand regt.
Wo immer Menschen mit Hass, Abwehr oder Gleichgültigkeit begegnet wird, ist dem das kreative und prophetisch-kritische Potenzial des Christentums entgegenzusetzen und damit „Zeugnis zu geben von der Hoffnung, die in uns lebt“ (1 Petr 3,15), so eine der Schlussfolgerungen der ICEP-Studie, die „alle Menschen guten Willens“ zur weiteren Arbeit an dem Thema einlädt.