Die Staatsleistungen an die Kirchen sind eine komplexe staatskirchenrechtliche Materie. Es bedarf deshalb der nüchternen Analyse und der klugen politischen Entscheidung. Selbst wenn es keine Staatsleistungen mehr gäbe, würde das nicht das Ende jeglicher Religionsförderung durch den Staat bedeuten.
Von Ansgar Hense