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S. 55-57
Eines der bahnbrechenden Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils war die Erklärung über die Religionsfreiheit. Die darin feierlich anerkannte Religionsfreiheit gehört heute zum Grundbestand des weltweiten Menschenrechtsethos und hat in Europa durchweg Verfassungsrang. Zur Zeit ist allerdings strittig, ob diese Religionsfreiheit in vollem Umfang auch für die neue muslimische Minderheit gelten soll. Die Antwort auf diese Frage kann für Staat wie Kirche nur lauten: Religionsfreiheit ist unteilbar. Die Probleme mit den Muslimen in Europa müssen auf dieser Grundlage angegangen werden. Von Ulrich Ruh
Themenpaket: Grundrecht Religionsfreiheit