Kommentar: Gerechtfertigt Frankreichs Conseil d’Etat präzisiert die konkrete Anwendung der Laizitätsgesetze. Von Klaus Nientiedt Herder Korrespondenz 9/2011 S. 438, Kommentar, Lesedauer: ca. 4 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Registrierte Nutzer/-innen können diesen Artikel kostenlos lesen. Jetzt registrieren Sie haben bereits ein Konto? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Klaus Nientiedt Klaus Nientiedt (1953 bis 2021) hat in Münster, Angers (Frankreich) sowie in Fribourg und Luzern Theologie und Romanistik studiert. Von 1984 bis 1998 war er Redakteur der Herder-Korrespondenz, von 1998 bis 2019 Chefredakteur des „Konradsblatts”, der Kirchenzeitung des Erzbistums Freiburg, und hat weiterhin für die Herder Korrespondenz vor allem über Frankreich geschrieben. Auch interessant Gratis Heft 4/2024 S. 33 Frankreich beschließt Änderung der Verfassung: Recht auf Abtreibung Von Fabian Brand Plus Heft 2/2024 S. 6 In der Pflicht Von Michael Germann Plus Heft 2/2024 S. 25-28 Wie weit die Institutionenhaftung reicht: Sonderrecht Kirche? Von Gregor Thüsing
Klaus Nientiedt Klaus Nientiedt (1953 bis 2021) hat in Münster, Angers (Frankreich) sowie in Fribourg und Luzern Theologie und Romanistik studiert. Von 1984 bis 1998 war er Redakteur der Herder-Korrespondenz, von 1998 bis 2019 Chefredakteur des „Konradsblatts”, der Kirchenzeitung des Erzbistums Freiburg, und hat weiterhin für die Herder Korrespondenz vor allem über Frankreich geschrieben.
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