Vor einem Jahr legte die Deutsche Bischofskonferenz eine Neufassung der „Kirch-lichen Anforderungen an die Religionslehrerausbildung“ vor. Von Religionslehrern wird zu Recht gründliche Fachkompetenz verlangt, für die die Grundlagen im Theologiestudium gelegt werden; diese Fachkompetenz muss mit der Fähigkeit zu einem qualifizierten Glaubenszeugnis einhergehen.
Von René Dausner, Christoph Böttigheimer