NorwegenDas Parlament hat die Trennung von Staat und Kirche beschlossen

Zwölf Jahre nach dem Ende der Staatskirche in Schweden ist jetzt auch der Status der lutherischen „Kirche von Norwegen“ grundlegend umgestaltet worden. Das norwegische Parlament („Storting“) hat am 21. Mai fast einstimmig (161 Jastimmen bei nur drei Neinstimmen) die Verfassung des Landes entsprechend verändert. § 2 der Verfassung nennt nicht mehr das evangelisch-lutherische Bekenntnis „öffentliches Bekenntnis des Staates“, sondern spricht vom „christlichen und humanistischen Erbe“ als bleibender Wertgrundlage: „Dieses Grundgesetz wird Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte sichern“. In § 16 heißt es: „Alle Einwohner des Reiches genießen freie Religionsausübung. Die Kirche von Norwegen, eine evangelisch-lutherische Kirche, bleibt die Kirche des norwegischen Volkes“. Die Kirche wird sich in Zukunft selbst verwalten und ihre Bischöfe und Pröpste selber ernennen (die norwegische Kirche ist in elf Bistümer unterteilt). Bestehen bleibt allerdings die Vorschrift, dass der norwegische König der lutherischen Kirche angehören muss (§4 der Verfassung).

Der jetzigen Verfassungsänderung waren mehrere Etappen auf dem Weg einer stärkeren Selbstverwaltung der Kirche und der Entflechtung zwischen Kirche und Staat vorausgegangen. 2002 wurde der Bericht einer kirchlichen Kommission unter dem Titel „Gleiche Kirche – neue Verfassung“ veröffentlicht, der Vorschläge für eine Neugestaltung des Staat-Kirche-Verhältnisses unterbreitete (vgl. HK, Juni 2002, 316 ff.). In dem Bericht hieß es: „Die kirchliche Selbstverwaltung wurde zuerst von kirchlicher Seite gefordert. Man wünscht sich eine weniger staatlich – und weniger amtsregierte Kirche (…) Dieser Wunsch zur Änderung im Verhältnis zwischen Kirche und Staat wird auch von anderen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften geteilt.“ Die jetzt verabschiedeten Verfassungsänderungen waren 2008 von allen Parteien eingebracht worden.

Die lutherische Kirche in Norwegen muss sich jetzt eine neue Ordnung geben; parallel wird sich auch das Parlament mit den kirchlichen Gesetzen befassen. Bis 2014 sollen eine neue Kirchenordnung und entsprechende Wahlordnungen erarbeitet sein. Seit 2007 liegen Grundprinzipien für eine neue Kirchenordnung vor. Darin heißt es unter anderem, die weitere Erarbeitung der Kirchenordnung solle in einem „breit angelegten und offenen Prozess“ erfolgen.

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