Schon ein oberflächlicher Blick in den neuesten „Global-Risk-Report“ (2012) des Weltwirtschaftsforums erinnert uns schmerzlich daran, dass die Welt nach wie vor wachsenden Risiken unterschiedlichster Art ausgesetzt ist, die miteinander zusammenhängen und sich gegenseitig verstärken. Sie reichen vom Klimawandel, der auch mit Wasserknappheit, Rückgang landwirtschaftlich nutzbarer Flächen, Nahrungsmittelkrisen und Verlust von Artenvielfalt verbunden sein wird, bis hin zu ökonomischen Risiken wie Instabilitäten der Finanzmärkte, politischen Risiken wie der Zunahme von „Failing States“ und technischen Risiken durch die Verletzbarkeit vernetzter Computersysteme. Weiteres Bevölkerungswachstum, vor allem in Afrika und in Südasien, wird diese Probleme verschärfen. Die zunehmende Migration kann für manche Regionen Entlastung bedeuten, für andere aber soziale Konflikte und Integrationsprobleme.
Können nur Verstaatlichung und Privatisierung Gemeineigentum schützen?
Gegen alle diese Probleme könnte die Menschheit durchaus etwas tun, wenn sie es gemeinsam täte. Dies scheitert aber offenbar an der Gefangenendilemma-Struktur dieser Probleme: In internationalen Verhandlungen, so zuletzt auf der Konferenz „Rio+20“ im Juni 2012, wird immer wieder deutlich, dass sich die Staaten im weltweiten Wettbewerb wie egoistische Privatleute verhalten, allenfalls zu Formelkompromissen und unverbindlichen Absprachen bereit sind, weil alle zunächst auf ihr nationales Eigeninteresse bedacht sind.
Alle versuchen, die „Trittbrettfahrerposition“ einzunehmen. Kaum ein Staat möchte in Vorleistung treten, weil das Vertrauen fehlt, dass die anderen mitziehen und seine Kooperationsbereitschaft nicht ausnutzen. Zeiten, in denen relativ erfolgreiche Abkommen wie das Montréaler Protokoll des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht von 1987 möglich waren, scheinen vorbei zu sein – wobei zuzugeben ist, dass die Gefahr einer Vergrößerung des Ozonlochs recht eindeutig abzusehen war, die möglichen Schäden durch wachsende UV-Strahlung sehr hoch und die Kosten der Vermeidung relativ niedrig.
Der Egoismus der Staaten hängt natürlich damit zusammen, dass die Politiker und Politikerinnen von ihren jeweiligen nationalen Wählern und Wählerinnen gewählt werden, denen oft das notwendige Bewusstsein für die globalen Probleme fehlt. Man hat sogar manchmal den Eindruck, dass der Durchschnittsbürger umso mehr zur nationalistischen Einengung seines Horizonts neigt, je stärker die globalen Krisensymptome bei ihm direkt spürbar werden.
Auch wenn Politiker gerne pauschal die ökonomische Globalisierung insgesamt, „die Finanzmärkte“ oder „die gierigen Banker“ für die sich zuspitzende Krise verantwortlich machen, so ist dies nur eine Seite der Medaille. Denn es war die Politik, die seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts die Globalisierung massiv vorangetrieben und für eine Weltmarktintegration gesorgt hat, ohne entsprechend durchsetzungsstarke politische Institutionen zu ihrer Regulierung zu schaffen. Es ist so ähnlich wie beim Euro: Wenn man sich auf eine Währungsunion einlässt, ohne Institutionen einer ihr entsprechenden politischen Union zu errichten, muss man sich nicht wundern, dass diese Währung bei einer Auseinanderentwicklung der beteiligten Staaten in eine Krise gerät. Die ökonomische Theorie optimaler Währungsräume hat diese Schwierigkeiten präzise prognostiziert.
Das fehlende gemeinsame Handeln der Menschheit erinnert sehr an die „Tragik der Allmende“, wie sie in einem berühmten Aufsatz (The Tragedy of the Commons) von Garrett James Hardin (1915 bis 2003) schon 1968 beschrieben worden ist und für das Verständnis von „öffentlichen Gütern“ prägend wurde. Wenn eine Gruppe von Hirten ihre Schafe auf eine öffentliche Weide schickt, die ihnen gemeinsam gehört, dann wird jeder von ihnen, so Hardin, aus rationalem Eigeninteresse dafür sorgen, dass er möglichst viele Schafe dort weiden lässt – mit dem für alle nachteiligen Ergebnis, dass die Weide relativ bald zerstört sein wird.
Viele haben daraus abgeleitet, dass Gemeineigentum notwendig zerstört würde, wenn es nicht rechtzeitig verstaatlicht oder besser noch privatisiert würde. Privatisierung oder Verstaatlichung waren denn auch die meist vorgeschlagenen Lösungen zum Schutz solcher Güter. Es gibt jedoch empirisch belegbar viele Beispiele, bei denen die gemeinsame Verwaltung von Gemeingütern sehr wohl funktioniert. So „dumm“ sind die Menschen nämlich normalerweise nicht, die ein Gut gemeinsam nutzen, dass sie dabei einfach seine Zerstörung in Kauf nehmen.
Elinor Ostrom, die am 12. Juni dieses Jahres verstorbene Trägerin des von der Schwedischen Reichsbank in Erinnerung an Alfred Nobel gestifteten Preises für Wirtschaftswissenschaften des Jahres 2009, hat empirisch erforscht, wie es Gruppen von Menschen gelingt, gemeinsames Eigentum so zu verwalten, dass es langfristig bewahrt wird und für alle einen hohen Nutzen bringt.
Um Übernutzung oder Zerstörung zu verhindern, sind nach Ostrom bestimmte „Institutionen“ nötig, die die Verwaltung von Gemeingütern, im Englischen „Commons“ genannt, regulieren. Klare Abgrenzungen muss es geben hinsichtlich der Frage, wer das Gemeingut nutzen darf und um welches Gut es sich dabei handeln soll. Es muss klare und faire Regeln geben für Herstellung und Nutzung. Sie funktionieren erfahrungsgemäß umso besser, je mehr sie den lokalen Gegebenheiten angepasst sind, vor allem, wenn die Nutzer selbst sie aufgestellt haben. Natürlich muss die Einhaltung der Regeln kontrolliert werden und für ihre Verletzung muss es abgestufte Sanktionen geben. Für das Management der damit verbundenen Konflikte sind funktionierende Mechanismen erforderlich. Das gesamte Regelwerk sollte in ein staatliches Rechtssystem eingebunden sein, genauso wie die Nutzung der Gemeingüter in ein (durchaus auch marktorientiertes) Wirtschaftssystem eingebettet sein sollte, was „polyzentrische Governance“ erforderlich macht. Die nachhaltige Nutzung von Gemeingütern, die also etwas ganz anderes sind als „öffentliche Güter“, geschieht somit keineswegs „von alleine“, sondern ist sozial, institutionell und normativ höchst anspruchsvoll.
Deshalb wäre es auch naiv zu glauben, von der Ausweitung der „Commons“ eine Lösung aller Probleme zu erwarten – wie das manche ihrer begeisterten Anhänger offenbar tun. Viele Fragen müssen noch geklärt werden, was derzeit zu einer erfreulichen Ausweitung von Forschungsaktivitäten und -instituten führt. Ostrom hat die „International Association for the Study of the Commons“ begründet, die auch das „International Journal on the Commons“ herausgibt. In Deutschland gibt es seit 2003 ein eigenes „Max Planck-Institut für die Erforschung von Gemeinschaftsgütern“. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat sich in mehreren Publikationen zusammen mit Silke Helfrich, die auch den anregenden Blog: www.commonsblog.de betreibt, des Themas angenommen. Hilfreich sind auch die Arbeiten von Inge Kaul (www.ingekaul.net).
Wer kümmert sich um die öffentlichen Güter?
In den Wirtschaftswissenschaften unterscheidet man Güter nach Exklusivität und Rivalität. Es gibt Güter, von deren Nutzung andere ausgeschlossen werden können, beispielsweise, wenn ich im Restaurant ein Essen bestelle und anderen verwehre, von meinem Teller zu essen (was im Blick auf den Familienfrieden nicht immer klug sein muss). Bei anderen Gütern ist es unmöglich, diese exklusive Nutzung sicherzustellen: Wenn eine Gruppe von Meeresküstenbewohnern Deiche zum Schutz vor Überflutung baut, sind auch diejenigen Anwohner geschützt, die sich nicht am Bau beteiligen. Solche Nicht-Exklusivität gilt für viele Umweltgüter wie etwa gute Luft, eine nicht mit Kohlendioxid überfrachtete Atmosphäre und vieles mehr.
Beim Kriterium der Rivalität geht es um die Frage, ob ein Gut durch seine Nutzung verbraucht wird oder nicht. Einem öffentlich zugänglichen Lexikon wie Wikipedia gehen keine Einträge verloren, wenn sie von vielen gelesen werden. Auch ist die Schutzfunktion des Deiches nicht beeinträchtigt, wenn er mehrere Bewohner zugleich schützt. Diese Güter sind „nicht-rival“.
Aber unsere Atmosphäre kann nicht beliebig viel Kohlendioxid aufnehmen, wenn wir einen schädlichen Klimawandel verhindern wollen, und eine öffentliche Straße wird verstopft, wenn zu viele sie nutzen. Exklusive und rivale Güter befinden sich meist in Privateigentum. Nicht exklusive und nicht rivale Güter werden auch als „öffentliche Güter“ bezeichnet. Bei ihrer Nutzung gibt es kein Problem, sehr wohl aber bei ihrer Bereitstellung, denn man kann sie ja auch nutzen, wenn man sich nicht an ihrer Bereitstellung beteiligt.
Die Erfahrung von Wikipedia zeigt, dass es trotzdem oft genügend Freiwillige (im Englischen „Commoners“) gibt, die sich um ein solches Gut kümmern (im Deutschen deshalb oft „Kümmerer“ genannt). Wenn nicht, braucht es Absprachen darüber, wer welche Aufgaben und Kosten für die Produktion solcher Güter übernimmt. Häufig ist es der Staat, der hier in Aktion tritt. In „kontraktualistischen“ Modellen wird sogar auf die Notwendigkeit zur Bereitstellung „öffentlicher Güter“ rekurriert (beispielsweise innere und äußere Sicherheit), um überhaupt zu begründen, dass man einen Staat braucht.
Ob ein Gut ein öffentliches, privates oder Gemeingut ist …
Besonders interessant sind Güter, die nicht-exklusiv, aber rival sind. Beide Eigenschaften treffen beispielsweise auf die gemeinsame Weide von Hardin zu: Alle Hirten haben Zugang (Nicht-Exklusivität), eine Eigenschaft, die jedoch nicht „von Natur“ diesem Gut zukommt, also auch geändert werden könnte. Und das Gras, das von einem Schaf gefressen worden ist, steht keinem anderen mehr zur Verfügung (Rivalität). Das gilt für die meisten Umweltgüter wie Klima, Fischbestände, Artenvielfalt, Wasserressourcen und anderes. Von ihrer Nutzung profitieren alle, sind aber auch davon betroffen, wenn sie geschädigt werden.
Da es sich um rivale Güter handelt, die durch Ausbeutung gefährdet werden, müssen Lösungen dafür gefunden werden, die „Tragik der Allmende“ zu verhindern. Ökonomen empfehlen häufig die Schaffung von „Property Rights“ (Eigentumsrechten), also eine Privatisierung dieser Güter, in der Annahme, dass sich die Eigentümer um die nachhaltige Nutzung ihres Eigentums besser kümmern werden. Die Weide könnte unter den Hirten aufgeteilt werden und für die Atmosphäre könnten Emissionsrechte verkauft werden.
Die Probleme, die dabei leicht übersehen werden, liegen zum einen darin, dass viele Güter auf sehr unterschiedliche Weise genutzt werden können und manche dieser Nutzungen massive externe Effekte haben. Ein privater Eigentümer an Regenwald kann ihn mit seiner Artenvielfalt erhalten, er kann ihn aber auch abholzen und das Land zum Sojaanbau oder zur Viehzucht verwenden. Die verheerenden ökologischen Folgen muss er in sein Nutzenkalkül nicht einbeziehen, er muss für den Schaden ja auch nicht selbst aufkommen. Dieses Beispiel zeigt, dass Privatisierungen in bestimmten Fällen die Tragik der Allmende nicht lösen, sondern verschärfen können, eben weil externe Effekte nicht berücksichtigt werden.
Zum anderen kann Privatisierung von Gütern, bei denen es sich um „natürliche Monopole“ handelt (beispielsweise bei Strom-, Wasser- oder Gasnetzen) zu Monopolen führen, in denen die Vorteile von Wettbewerb in einer Marktwirtschaft gerade nicht zum Tragen kommen und die privaten Eigentümer deshalb ungerechtfertigte Monopolgewinne abschöpfen können. Oft ist aber auch die Verstaatlichung solcher Güter nicht optimal, weil Bürokratien leider meist wenig effizient arbeiten und es Korruption und Bereicherung durch die politisch Mächtigen gibt, zumindest dann, wenn Demokratie und Rechtstaatlichkeit nicht wirklich gut funktionieren. Dann ist, wie die Forschungen von Ostrom belegen, die gemeinsame Verwaltung von Gemeingütern durch lokale Organisationen tatsächlich oft die bessere Lösung.
In jedem Fall ist die Frage, ob ein Gut ein öffentliches, privates oder Gemeingut ist, nicht allein auf Grund bestimmter Eigenschaften dieses Gutes zu entscheiden, sondern letztlich eine politische Frage. Und die Perspektiven vermischen sich. Auch Privateigentum ist der Sozialpflichtigkeit unterworfen, und die Verwaltung von Gemeineigentum braucht Anreize und Verfügungsrechte. Um des Gemeinwohls willen ist es sinnvoll, manche Güter als private, andere als öffentliche und wieder andere als Gemeingüter zu betrachten und entsprechend sachgerechte Lösungen für deren Bereitstellung und Nutzung zu erarbeiten.
Der Mond ist schon gemeinsames Erbe der Menschheit
Diese Überlegungen auf globale Gemeingüter, die für die Zukunft der gesamten Menschheit wichtig sind, zu übertragen, hat angesichts von Markt- und Staatsversagen unbestreitbar einen großen Reiz. Denn eine Verstaatlichung kann allein deshalb nicht gefordert werden, weil es einen Weltstaat nicht gibt (und aus bestimmten Gründen wohl auch nie geben sollte) und die Nationalstaaten nicht über den Verdacht erhaben wären, diese Güter nur im nationalen Eigeninteresse zu nutzen.
Tatsächlich ist die Idee globaler Gemeingüter so neu nicht. Arvid Pardo (1914 bis 1999) hatte schon 1967 vorgeschlagen, den Meeresgrund als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ zu betrachten – teilweise konnte dies in der internationalen Seerechtskonvention auch umgesetzt werden. Im „Mondvertrag“ von 1979 wird ebenfalls festgelegt, dass der Mond und seine Ressourcen das gemeinsame Erbe der Menschheit seien. Dies impliziert, dass sich niemand den Mond oder Teile von ihm privat aneignen kann, dass seine etwaige Nutzung nur kooperativ in gemeinsamer Verwaltung erfolgen darf und die Nutzung der gesamten gegenwärtig lebenden und zukünftigen Menschheit zugutekommen muss. So befinden wir uns in der eigenartigen Situation, dass die Menschheit den Mond rechtlich besser schützt als ihre eigene Erdatmosphäre.
Gottes Ur-Schenkung
Zwischen der Idee der „Commons“ und der Katholischen Sozialverkündigung, die immer wieder auf die Eigentumslehre des Thomas von Aquin zurückgreift, gibt es Parallelen. Mehrfach wird in den päpstlichen Sozialenzykliken die „Gemeinbestimmung der Erdengüter für alle Menschen“ hervorgehoben: Während die Enzyklika „Rerum Novarum“ (1891), ihrer antisozialistischen Stoßrichtung geschuldet, bei der naturrechtlichen Begründung des Privatbesitzes nur sagt, die Gemeinwidmung der Güter stünde dem „Sonderbesitz“ nicht entgegen (Nr. 7), setzt „Populorum Progressio“ (1967) den Akzent deutlich anders. Demnach darf das Recht auf Eigentum die Verwirklichung des Grundsatzes der Gemeinwidmung nicht erschweren (22), weshalb es kein „unbedingtes und unumschränktes Recht“ sein könne (23) und deshalb auch Enteignungen richtig sein könnten, wenn es nämlich „dem Gemeinwohl hemmend im Wege steht“ (24).
Schon Thomas hatte ja den Privatbesitz an den ursprünglich allen gewidmeten Gütern mit dem Effizienzargument begründet: Zwar gehört alles letztlich Gott und ist für alle da, die Güter würden aber besser verwaltet und der Frieden leichter bewahrt, wenn die Nutzung dieser Güter in private Hände gegeben würde. Das Argument impliziert aber zugleich, dass Privatbesitz dann nicht mehr sachgerecht ist, wenn durch ihn die Güter eben nicht besser verwaltet werden als in Gemeinbesitz.
Auch in der Enzyklika „Centesimus Annus“ Johannes Pauls II. (1991) wird diese „universale Bestimmung der Güter“ betont (30 ff.) und mit den ökologischen Problemen explizit in Verbindung gebracht: „Der Mensch, der seine Fähigkeit entdeckt, mit seiner Arbeit die Welt umzugestalten und in einem gewissen Sinne neu zu ‚schaffen‘, vergisst, dass sich das immer nur auf der Grundlage der ersten Ur-Schenkung der Dinge von seiten Gottes ereignet“ (CA 37). Diese „universale Bestimmung“ wird freilich von allen Gütern ausgesagt, relativiert alles Eigentum und betont seine Sozialpflichtigkeit. Über unterschiedliche Güterarten (private, öffentliche, gemeinsame …) und dementsprechend verschiedene institutionelle Designs zu ihrer Verwaltung wird in der kirchlichen Sozialverkündigung noch bemerkenswert wenig nachgedacht.
Ostrom hat die Charakteristika langfristig tragfähiger Institutionen für die Verwaltung von Gemeingütern überwiegend an lokalen und relativ übersichtlichen sozialen Gemeinschaften gewonnen. Es stellt sich also die Frage, ob Ähnliches für globale Gemeingüter überhaupt funktionieren kann.
Ottmar Edenhofer, unter anderem Direktor des „Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change“ (MCC), betont immer wieder, dass man nicht darauf hoffen dürfe, dass der Mangel an fossilen Energieträgern so rechtzeitig eine Energiewende hin zu erneuerbaren Energien erzwingen würde, dass man die Verhinderung der Erderwärmung sozusagen den Marktmechanismen überlassen könnte. Zwar werde es zu Preissteigerungen bei Erdöl, Erdgas und Kohle kommen, diese hätten aber zur Folge, dass auch der Abbau bisher nicht sinnvoll nutzbarer Reserven rentabel werde.
Die Erderwärmung kann also nur dann auf ein verträgliches Maß begrenzt werden, wenn man die Atmosphäre nicht als Niemandsland versteht, das jeder verschmutzen kann, sondern als globales Gemeingut der Menschheit, das von allen gemeinsam verwaltet werden muss. Das verlangt eine faire Verteilung von Emissionsrechten von Kohlendioxid (CO2), wobei gar nicht so einfach zu klären ist, was hier „fair“ bedeutet, denn die Industrieländer sind für den größten Teil des CO2-Ausstoßes verantwortlich, und die ärmeren Länder können durchaus mit Recht einen gewissen Nachholbedarf beanspruchen.
Wenn außerdem nicht mehr alle fossilen Energieträger genutzt werden dürfen, werden diese Reserven entwertet. Es stellt sich die Frage nach einer Entschädigung für die Nicht-Nutzung dieser Ressourcen, außer man fasst auch diese Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit auf, sodass die Länder, die über sie verfügen, nach Meinung von Thomas Pogge eigentlich sogar eine Art Rohstoffdividende zahlen müssten. Peter Barnes hat eine globale Treuhandverwaltung für unsere Atmosphäre vorgeschlagen. Ein solcher „Sky-Trust“ würde klar begrenzte CO2-Emissionsrechte versteigern und die Mittel den Bürgern und Bürgerinnen der Erde wieder zurückgeben, am besten so, dass damit Anreize zur Energieeinsparung und zur Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen werden.
Jedoch gilt auch für diese Idee: Die Staaten müssen erst einmal dazu gebracht werden, sich einer solchen Regelung unterzuordnen. Und selbst, wenn dies gelänge, bliebe immer noch unklar, wie die Einhaltung von Zielen kontrolliert und diejenigen Staaten, die sich nicht an Vereinbarungen halten, sanktioniert werden könnten. Im Klartext: Wer könnte die USA, Russland, China oder Indien effektiv zwingen, getroffene Vereinbarungen auch wirklich einzuhalten?
Scott Barrett, Wirtschaftswissenschaftler an der Johns Hopkins University und früherer Berater der „International Task Force on Global Public Goods“, fragt sich in seinem Buch „Why cooperate?“ (2007), welche Anreize Staaten denn haben, für globale Gemeingüter zu kooperieren. Drohende Zerstörungen können so massiv sein, dass es sich schon für einzelne Staaten, jedenfalls für die größeren und potenteren unter ihnen, aus reinem Eigeninteresse heraus lohnen könnte, die Mittel zur Abwendung von Gefahren bereitzustellen, auch wenn andere Staaten, die nicht kooperieren, davon ebenfalls einen Nutzen hätten.
Eine solche Struktur haben wir aber beim Klimawandel nicht. Die Problematik fehlender Anreize zur Kooperation wird sogar noch dadurch verschärft, dass in der Einschätzung gerade derjenigen Länder, die am meisten CO2 ausstoßen (beispielsweise USA, Russland) das Problem gar nicht so dramatisch ist, während besonders betroffene Staaten (wie zum Beispiel niedrig gelegene Inseln im Pazifik) ohnehin wenig zur Klimaerwärmung beitragen, selbst also auch wenig für ihre Vermeidung tun können. Hinzu kommen noch die großen Unsicherheiten in der genauen Abschätzung der Folgen, vor allem wenn die Kippphänomene wie ein kurzfristiges Versiegen des Golfstroms berücksichtigt werden, und der lange Zeithorizont, über den sich die Auswirkungen erstrecken: Die schlimmsten Folgen werden Generationen betreffen, die noch nicht geboren sind.
Ob überhaupt und in welchem Maße man diese zukünftigen Schäden als Argument dafür verwenden kann, von der heutigen Generation Opfer zu verlangen, hängt von der umstrittenen Frage ab, ob und wenn ja, mit welcher Rate zukünftige Schäden abdiskontiert werden dürfen. Das so genannte Montréal-Protokoll zur Reduktion von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKWs) hatte als Sanktionsmöglichkeit auf Handlungseinschränkungen für FCKW-haltige Produkte gesetzt und dies als eine sehr erfolgreich drohende Sanktion implementiert. Ähnliches ist aber für CO2 kaum möglich.
Letztlich hängt es also von uns allen als Einzelnen ab
Auch wenn Barrett insgesamt eher skeptisch ist hinsichtlich der Erfolgsaussichten bei der Bekämpfung des Klimawandels, so rechnet er prinzipiell mit der Möglichkeit, dass Staaten nicht nur aus Eigeninteresse handeln, sondern weil sie sich für das Weltgemeinwohl verantwortlich fühlen und einen fairen Beitrag leisten wollen. Besonders wirkungsvoll wäre dies, wenn es in den großen und wirtschaftlich mächtigen Staaten geschehen würde, die allerdings auch bessere Möglichkeiten haben, die Folgen des Klimawandels für ihre Bürger abzumildern, anstatt dessen Ursachen zu bekämpfen. So setzt gerade das Engagement der größeren und wohlhabenderen Staaten Bürger voraus, die sich durch demokratische Prozesse zu einer solchen solidarischen Politik durchringen.
Letztlich hängt es also von uns allen als Einzelnen und den von uns geschaffenen nationalen und internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen ab, ob wir bereit sind, konsequent eine globale Perspektive einnehmen, uns als Teil einer „Menschheitsfamilie“ zu fühlen, die ein gemeinsames Erbe in fairer Kooperation zu verwalten hat – und fähig wird, kreativ bessere institutionelle Regelungen dafür zu finden. Nur durch die Besinnung möglichst vieler Menschen auf die „Commons“ kann die „Tragik der Allmende“ überwunden und ein schädlicher Klimawandel vielleicht gerade noch abgewendet werden. Offensichtlich ist es nicht realistisch, auf eine Situation zu hoffen, in der die Staaten aus reinem Eigeninteresse zu mehr Kooperation zusammenfinden. Man muss also realistischer Weise sagen: Das Schicksal der Menschheit hängt davon ab, ob sie in der Lage ist, sich moralisch motivieren zu lassen.
Gerhard Kruip
Gerhard Kruip (geb. 1957) ist Professor für Christliche Anthropologie und Sozialethik der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Mainz. Er ist unter anderem Berater der Kommission VI und der Unterkommission für Kontakte mit Lateinamerika der Deutschen Bischofskonferenz und Mitglied der Arbeitsgruppe Politische Grundsatzfragen beim Zentralkomitee der Deutschen Katholiken.