Über kein Thema im Zusammenhang praktizierter Religion ist in letzter Zeit so viel diskutiert worden wie über die Beschneidung. Nach dem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln ist eine grundsätzliche rechtliche Regelung wohl unvermeidlich. Ein Totalverbot der Beschneidung wäre mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit nicht vereinbar. Wohl könnten Auflagen festgelegt werden.
Von Ansgar Hense