Das Kölner Urteil zur Beschneidung gibt zu denkenWie weit reicht Religionsfreiheit?

Über kein Thema im Zusammenhang praktizierter Religion ist in letzter Zeit so viel diskutiert worden wie über die Beschneidung. Nach dem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln ist eine grundsätzliche rechtliche Regelung wohl unvermeidlich. Ein Totalverbot der Beschneidung wäre mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit nicht vereinbar. Wohl könnten Auflagen festgelegt werden.

Anzeige: Geschichte der Päpste seit 1800. Von Jörg Ernesti

Diesen Artikel jetzt lesen!

Registrierte Nutzer/-innen können diesen Artikel kostenlos lesen.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein Konto? Anmelden