Der in Ellwangen lebende Maler und katholische Priester Sieger Köder hat vor gut zehn Jahren die „Musica Sacra“ ökumenisch ins Bild gesetzt. Sein in sich etwas anachronistisches und doch eindrückliches Bild ist zweigeteilt. Unter dem feuerroten Himmel mit musizierenden Engeln auf Streichinstrumenten (musica coelestis) erkennt man einige irdische Identifikationsfiguren im gemeinsamen Singen und Spielen: König David mit der Harfe, weil die christliche Kirchenmusik ohne die Psalmen gar nicht denkbar ist. Daneben die heilige Cäcilia am Orgelpositiv als katholische Leitfigur, obgleich ihr Orgelspielen sich bei historisch-kritischer Betrachtung als Fiktion herausstellt. Giovanni Pierluigi da Palestrina, der legendarische Retter polyphoner Kirchenmusik im 16. Jahrhundert, singt zur Begleitung der Orgel, die von keinem Geringeren als dem Thomaskantor Johann Sebastian Bach gespielt wird. Eine ökumenische Harmonie, konfessions- und sogar religionsübergreifend.
Wie also klingt die Ökumene? Vielleicht wie eine Vielzahl konfessioneller Variationen über dem einen christlich-biblischen Bassfundament? Oder wie eine doppelchörige Motette als klingendes Sinnbild versöhnter Verschiedenheit? Die Zeiten, als auch die Kirchenmusik konfessionell-polemische Töne anschlug, sind vorbei. Martin Luthers doppelt anstößige Liedzeile „und steur des Papsts und Türcken Mord“ aus dem Jahr 1542 ist zwar noch im Konzert zu hören, wenn die Bachkantate „Erhalt uns, Herr, bei deinem Wort“ zur Aufführung gelangt. Im gegenwärtigen Evangelischen Gesangbuch aber steht längst die abgemilderte Revisionsfassung „und steure deiner Feinde Mord“ (EG 193).
Ähnlich steht es mit Johann Leisentritts katholischen Angriffen auf die Protestanten im Kirchenlied. Dazu parodierte er in seinem Gesangbuch von 1567 sogar Luthers „Ach Gott, vom Himmel sieh darein“. Dabei ersetzt er etwa die gegen die Altgläubigen gerichtete Zeile „… und gleißen schön von außen“ durch die Wendung „… der Klügst’ acht sich ein jeder“, um mit Luthers Melodie nun eine Beschimpfung der Reformatoren anzustimmen. Beide Zeilen beschreiben konfessionelle Ressentiments. Allerdings haben sie sich nicht selten bestätigt seit den Tagen der Reformation.
Typisch katholisch – typisch evangelisch?
Von subtilerer Polemik, wiederum doppelt adressiert, hören wir in Paul Gerhardts Morgenlied „Die güldne Sonne voll Freud und Wonne“, und zwar in den Zeilen „dankbare Lieder sind Weihrauch und Widder, an welchen er sich am meisten ergötzt“. Das Lied richtet sich ebenso gegen alttestamtliche Opfervorstellungen wie gegen den katholischen Kult. Im Stammteil des am Ersten Advent 2013 einzuführenden katholischen Gebet- und Gesangbuches „Gotteslob“ wird es nicht enthalten sein, allerdings in etlichen diözesanen Eigenteilen unter Auslassung besagter Strophe. Luthers berühmtes Psalmlied „Aus tiefer Not“ erschien bereits mitsamt dem Namen des Verfassers im „Gotteslob 1975“, allerdings in einer weder theologisch noch poetisch befriedigenden Fassung, was nun verbessert wurde.
Im „Gotteslob 2013“ kommt Paul Gerhardts nicht zuletzt durch Bachs Matthäuspassion berühmtes Lied „Befiel du deine Wege“ hinzu, allerdings mit nur fünf Strophen, obwohl die Anfangsworte der originalen 12 Strophen als Akrostichon den Bibelspruch ergeben: „Befiehl dem Herren Dein’ Weg und hoff auf ihn, er wird’s wohl machen“ (Psalm 37,5, vgl. Evangelisches Gesangbuch, Nr. 361). An Versen fehlt es den Liedern lutherischer Provenienz ja bekanntlich nicht. Auch dies markiert bis heute einen konfessionellen Unterschied. Typisch katholisch ist vielerorts die gedankenlose bis minimalistische Strophenauswahl bei eher knapper Orgelintonation. Typisch evangelisch sind deutlich mehr Strophen, opulentere Liedvorspiele, bisweilen aber auch ein weniger organischer Übergang vom Vorspiel zum Lied.
Die größte ökumenische Übereinstimmung ist weder beim Gemeindelied noch bei der liturgischen oder konzertanten Vokalmusik zu verzeichnen, sondern bei der choralgebundenen und vor allem der „freien“ Orgelmusik von der Renaissance über Dietrich Buxtehude und Bach (protestantisch) über Felix Mendelssohn Bartholdy (protestantisch sozialisiert) bis zu Olivier Messiaen (katholisch). Johann Sebastian Bachs Werke sind mit Selbstverständlichkeit in katholischen Gottesdiensten zu hören, wenngleich die Identifizierung oder gar der hörende Mitvollzug von Choraltexten wie „Ich ruf zu dir, Herr Jesu Christ“ oder „In dir ist Freude“ – beides Orgelchoräle aus dem berühmten Weimarer „Orgelbüchlein“ des späteren Leipziger Thomaskantors – für Katholiken aufgrund des „falschen Gesangbuches“ schwierig bleiben dürfte. Immerhin sind vor etwas mehr als 50 Jahren die Konzilsväter des Zweiten Vatikanischen Konzils zu Bachs Präludium c-Moll (BWV 546), gespielt von Fernando Germani (1906–1998), in den Petersdom eingezogen.
Originär katholische Messen sowie lateinische Psalm- oder Magnificat-Vertonungen sind auch bei protestantischen Kirchenmusikern beliebt. Denn letztlich geht es um die musikalische Qualität. Interessant sind die Grenzbereiche, die sich einer ökumenischen Resonanz nach wie vor entziehen. Katholische Sakramentsfrömmigkeit mit „Tantum ergo“ spielt in der protestantisch-gottesdienstlichen Musik keine Rolle, wird aber in der Regel toleriert, wenn es sich etwa um Mozarts späte Fronleichnamsmotette „Ave verum corpus“ handelt – oder um eine ihrer Bearbeitungen ohne Text. Bei den zahlreichen „Ave Maria“-Vertonungen scheiden sich die protestantischen Geister. Inzwischen steht auch Claudio Monteverdis „Marienvesper“ (1610) regelmäßig auf dem Programm protestantischer Kantoreien, was vor einigen Jahrzehnten noch keineswegs selbstverständlich war.
Um Monteverdis Marienvesper gab es im Jahr 1955 eine heftige Kontroverse in der evangelischen württembergischen Landeskirche. Nachdem der evangelische Dirigent und Kirchenmusiker Hans Grischkat (1903–1977) dieses Hauptwerk katholischer Kirchenmusik mit seinen Ensembles in der Stuttgarter Markuskirche aufgeführt hatte, ging beim Oberkirchenrat eine Anzeige wegen unakzeptabel katholischen Texten im evangelischen Gotteshaus ein, in der sogar vom „Götzendienst katholischer Marienverehrung“ die Rede war. Trotz mehrerer Interventionen von tolerant eingestellten Pfarrern kam es schließlich zu einem Verbot durch die württembergische Landeskirche per Amtsblatt: „Evangelische Kirchen können zur Aufführung von Werken der Tonkunst, die einer unevangelischen Mariengläubigkeit Ausdruck geben, nicht eingeräumt werden.“
Als weiteres konfessionsspezifisches Beispiel, nun jedoch ohne katholische Resonanz, lässt sich Luthers Choral „Ein feste Burg ist unser Gott“ anführen. Dieses auch musikgeschichtlich bedeutende Lied – man denke nur an Bachs gleichnamige Kantate, von der Edith Stein so fasziniert war, an Mendelssohns Reformationssinfonie, an Max Regers Choralphantasie für Orgel und Weiteres – steht aus guten Gründen weder im heutigen noch im nächsten katholischen Gebet- und Gesangbuch. Dabei ist jedoch weniger sein Autor und schon gar nicht der ursprüngliche Charakter als Vertrauenslied über Psalm 46 entscheidend, sondern die nicht unproblematische Wirkungsgeschichte als protestantisches „Trutz- und Triumphlied“.
„Musik und Reformation“ in der Lutherdekade
Eine klangvolle Selbstvergewisserung evangelischer Kirchenmusik war das am Reformationstag 2012 abgeschlossene Themenjahr „Musik und Religion“ innerhalb der „Lutherdekade“. Das protestantisch-musikalische Jahr, in dem zugleich das Jubiläum 800 Jahre Leipziger Thomanerchor zu feiern war, ist insgesamt gut gelungen; auch hat es der gesamten Luther-Dekade gut getan, weil es wirklich etwas zu feiern gab und weil man auf erprobte konzertante Veranstaltungsformen zurückgreifen konnte. Publikationen wie das „Chorbuch Reformation“ unter dem Titel der berühmten Gesangbuch-Vorrede Luthers „Frau Musica spricht“ (Bärenreiter Verlag) und mehrere Kongresse zu kirchenmusikalischen Themen fanden ihre Ergänzung in unzähligen regionalen Aktivitäten.
Beispielhaft seien moderierte Konzerte zum Thema „Luther und die Musik“ genannt oder das von dem evangelischen Stadtkirchenkantor Christian-Markus Raiser in Karlsruhe geleitete Projekt „Himmelsklang – Musik und Transzendenz“. Hierbei gab es Gottesdienste und Vorträge, unter anderem mit dem Komponisten Wolfgang Rihm, überdies natürlich Konzerte. Deren Spektrum reichte vom „Inferno der Stille“, einer elektronischen Verfremdung von Introitus und Kyrie des Mozart-Requiems von Ludger Brümmer, bis zu experimentellen Klangcollagen und dem Verdi-Requiem als Höhepunkt. Solch ambitionierte Projekte zeigen, was im Rahmen einer hauptberuflichen Kirchenmusik möglich ist.
Ein überregionaler Aspekt des musikalischen Themenjahres, der wohl die meisten Zuhörer erreicht hat, war die konzertante und konzertierte Aktion „366+1. Kirche klingt 2012“ in Regie des Kulturbüros der EKD und mit Musikern aller Landeskirchen. Gestartet ist man in Augsburg, der Abschluss war in Zittau. Die künstlerisch-musikalischen Schätze der Reformation kamen in vielfältiger Stilistik zum Klingen, überdies mit besonderer Berücksichtigung von Kirchenliedern. Der „eigentliche Höhepunkt“ dieser deutschlandweiten Aktion „war ihre Vielfalt“, resümiert Klaus-Martin Bresgott als Leiter und Spiritus rector des ambitionierten Projekts.
Nicht selten wurde das protestantisch-musikalische Profil geradezu beschworen. Nikolaus Schneider etwa erinnerte als Ratsvorsitzender der EKD an die Geschichte des gottesdienstlichen Singens im lippischen Lemgo. Zur Zeit der Reformation ließ der Bürgermeister auf Geheiß des Landesherrn seine Ratsdiener nachforschen, ob und wer denn in der Kirche schon wieder deutsche Lieder in lutherischem Geist singt. Als die Horcher mit der Botschaft „Herr Bürgermeister, sie singen alle“ zurückkehrten, soll jener gerufen haben „Ei, es ist alles verloren!“ In Wirklichkeit war natürlich viel gewonnen.
Luthers Musikauffassung ist im Protestantismus bis heute lebendig. Ihr zufolge ist Musik nicht nur, durchaus im Einklang mit der katholischen Tradition, ein besonderes Geschenk Gottes (donum Dei), das zum Gotteslob (laus Dei) dient. Die Reformation rückte zudem das in Musik „übersetzte“ Bibelwort deutlich ins Zentrum, mit dem unverzichtbaren Gemeindegesang, der das Wort der Bibel „in Schwang bringt“, und mit einer Fülle von Komponisten von Luthers Freund und musikalischem Berater Johann Walter, dem ersten protestantischen Kantor, über Heinrich Schütz, Johann Hermann Schein, Buxtehude und Bach bis zu deren heutigen Kolleginnen und Kollegen, die sich als musikalische Verkünder verstehen. Beim Punkt Musik als Verkündigung scheint es immer noch katholischen Nachholbedarf zu geben, zumal auch die Liturgiekonstitution des letzten Konzils diesen Gedanken leider nicht explizit aufgegriffen hat.
Neue ökumenische Lieder
Lieder mit explizit ökumenischer Thematik sind selten. Der biblische Impuls und Cantus firmus der ökumenischen Bewegung „Ut unum sint“ (Johannes 17,11) erklingt im Lied „Sonne der Gerechtigkeit“, das der protestantische Berliner Pfarrer und Liederdichter Otto Riethmüller (1889–1938) aus mehreren Vorlagen des 18. und 19. Jahrhunderts neu gestaltet hat: „Lass uns eins sein, Jesu Christ, wie du mit dem Vater bist“. Auch verdankt sich die schwedische Vorlage zum neuen geistlichen Lied „Strahlen brechen viele aus einem Licht“ einer dezidiert ökumenischen Inspiration. Autor ist der schwedische Theologe, Literat und protestantische Hofprediger Anders Frostenson (1906–2006). Bei einem Besuch in der Schweiz sah er im Genfer Gebäude des Ökumenischen Rates der Kirchen den Schriftzug „lampades sunt multae, una est lux“ (viele Leuchten gibt es, doch nur ein Licht), worauf er sein Lied verfasste, das vor allem bei der Vollversammlung des Weltrates in Vancouver (1983) eine große Rolle gespielt hat.
Im Stammteil des neuen katholischen Gebet- und Gesangbuches „Gotteslob“ wird es nicht enthalten sein, jedoch in Eigenteilen wie dem für die Erzdiözese Freiburg und das Bistum Rottenburg-Stuttgart. Ob sich mit dem neu einzuführenden Gebet- und Gesangbuch auch eine neue hymnologische Sensibilität einstellen wird, deren Früchte dann etwa thematische Konzerte zu Liedern, vor allem aber auch Liedpredigten oder -meditationen sein könnten, bleibt abzuwarten.
Ökumenisch-musikalische Probleme
Was eint die Kirchenmusik und was trennt sie? Einigend ist die Offenheit für andere christliche Musik – vom anglikanischen Evensong bis zum mehrstimmig-ostkirchlichen Fürbittruf aus der Ukraine – sowie das Streben nach Qualität. Trennend wirkt bisweilen das unterschiedliche Verständnis von konzertanter Musik. Dies lässt sich am Karfreitag zeigen, der vor dem Zweiten Vatikanum auf katholischer Seite liturgisch-spirituell vernachlässigt war. In vielen protestantischen Kirchen wird er vormittags mit einem feierlichen Gottesdienst mit Abendmahl begangen, also exakt so, wie es im katholischen Kirchenrecht sogar untersagt wäre. Der ebenso kargen wie eindrucksvollen „Feier vom Leiden und Sterben Christi“ auf katholischer Seite entspricht protestantisch oftmals eine konzertante „Musica crucis“ zur Todesstunde Jesu mit mehr oder weniger liturgischen Elementen, mit oder ohne Eintrittsgeld.
Dass ausgerechnet am Karfreitag das „Deutsche Requiem“ von Johannes Brahms erklingt oder Bachs h-Moll-Messe einschließlich Gloria bleibt für Katholiken befremdlich, wenngleich die Tradition mit dem Brahms-Requiem sich bis zu dessen Bremer Uraufführung 1868 zurückverfolgen lässt. Singulär war vor zwei Jahren Gustav Mahlers „Auferstehungssinfonie“ in der Stuttgarter Stiftskirche bereits am Karfreitagabend und dann, als zweite Aufführung, in der Osternacht. Sollten die orchestralen Osterglocken wirklich schon am Abend des Karfreitags läuten und so die „Theologie der drei Tage“ durch den weitgehenden Wegfall der Grabesruhe vollends aus dem Rhythmus bringen?
Die katholische Kirchenmusik steht im Jahr 2013 unter dem Vorzeichen eines Jubiläums: 50 Jahre Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanum. Bei allen nachkonziliaren Irrungen und Wirrungen hat diese Konstitution die Kirchenmusik der letzten Jahrzehnte entscheidend geprägt. Daran ändert auch die vor etwas mehr als fünf Jahren erfolgte generelle Wiederzulassung der tridentinischen Messe nichts. Dass von ihr kirchenmusikalische Impulse ausgehen, kann man wohl kaum sagen, zumal der „außerordentliche Usus“ weder in der Ausbildung pastoraler Mitarbeiter und Kirchenmusiker noch im neuen Gebet- und Gesangbuch Gotteslob eine nennenswerte Berücksichtigung findet.
Wesentliche Errungenschaften des letzten Konzils lassen sich in einem ökumenischen Sinne verstehen, was keine „Protestantisierung“ bedeutet. Die stilistische Offenheit für alte und neue, einheimische und andere Musik etwa kennt die protestantische Kirchenmusik seit langem. Die so genannte Kontrafaktur bei Liedern – aus dem Liebeslied „Mein Gmüth ist mir verwirret, das macht ein Jungfrau zart“ wird das Kirchenlied „O Haupt voll Blut und Wunden“ – ist nur auf dieser Basis überhaupt denkbar. Aber auch Bachs Umarbeitung weltlicher Huldigungskantaten zu „Kirchenstücken“ verdankt sich nicht zuletzt diesem Grundsatz.
Katholischerseits hingegen wurde bis zum Motuproprio von 1903 „Tra le sollicitudini“ von Pius X. ein kirchlicher Stil propagiert, der sich an der Gregorianik und der klassischen Vokalpolyphonie zu orientieren hatte. Einen Nachklang dieser Idee lesen wir auch noch in der Liturgiekonstitution bei der Hochschätzung des Gregorianischen Chorals, der den „ersten Platz“ einnehmen soll. Faktisch jedoch gleicht dies einem „Ehrenvorsitz“, einer Art Schirmherrschaft über die Kirchenmusik bei gleichzeitiger Abwesenheit.
In der Ausbildung wurde ein ökumenischer Konsens aufgegeben
Im Blick auf die kirchenmusikalischen Ausbildungswege ist in den letzten Jahren ein ökumenischer Konsens aufgegeben worden. Ging man früher von einer Ergänzung und Integration chorischer und organistischer Aspekte in allen Bereichen (A-B-C-Kirchenmusiker; heute Master, Bachelor und C-Ausbildung) aus, finden sich neuerdings immer speziellere Studiengänge. So gibt es etwa in Norddeutschland sowie in der Württembergischen Landeskirche das berufsqualifizierende Studium mit dem Ziel „Popkantor“ (evangelisch). Zu fragen ist, ob diese „schmalen“ Ausbildungswege der späteren neben- beziehungsweise hauptberuflichen Praxis wirklich standhalten. Im katholischen Bereich versucht man eher, den umfassenden Charakter des haupt- und nebenberuflichen Dienstes aufrechtzuerhalten.
Ähnlich steht es mit dem Stichwort „ökumenische Ausbildung“. Diese ist in zahlreichen Einzelfächern möglich und sinnvoll, kommt aber auch an ihre Grenzen, solange die hauptberuflichen Stellen konfessionsspezifisch ausgeschrieben werden und großer Wert darauf gelegt wird, dass die Bewerber auch der betreffenden Konfession angehören. In aller Regel ist das so. Nur bei den nebenberuflich Tätigen genügt die Mitgliedschaft in einer Kirche der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland).
Wie sieht es mit dem kirchenmusikalischen Nachwuchs aus? Das ist ein noch kaum erkanntes Problem in ökumenischer Gemeinsamkeit. Allen Unkenrufen über Stellenstreichungen und -kürzungen zum Trotz: Im Blick auf die kommenden Jahre scheint es höchst fraglich, ob alle frei werdenden kirchenmusikalischen Stellen auch adäquat besetzt werden können. Ein Grund hierfür ist die abnehmende Zahl der Studierenden, allein aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge, aber auch im Zusammenhang eines sinkenden Renommees der Kirchenmusik. Ein weiterer Grund liegt darin, dass viele Absolventen andere berufliche Wege einschlagen als den der Kirchenmusik. Wir finden sie im Schuldienst, der mit den Vorzügen des Beamtenstatus locken kann, aber auch als Privatmusiklehrer und Notensetzer, oder als professionelle Dirigenten oder Sänger nach entsprechenden Zusatzstudien. Kirchenmusik ist tatsächlich ein schillerndes Berufsbild. Hohe Belastung, nicht zuletzt in Zeiten, wo andere frei haben, steht neben großen künstlerischen Möglichkeiten.
Ökumenische Anstrengungen müssen dahin gehen, den Reiz dieses Berufs, der auch Berufung ist, deutlicher herauszustellen. Im Zentrum steht hierbei wohl nicht nur die Argumentation, sondern das gelebte Zeugnis der kirchenmusikalisch Engagierten, in welchen konfessionellen oder beruflichen Kontexten sie auch immer tätig sind.