VatikanIn der Kurie hat es wichtige personelle Umbesetzungen gegeben

Papst Franziskus hat Anfang November weitere personelle Umbesetzungen an der Spitze von Kurienbehörden vorgenommen. Neuer Sekretär der zweiten Sektion im Staatssekretariat (für die Beziehungen zu den Staaten) ist der Brite Paul Gallagher. Es ist damit der neue „Außenminister“ des Vatikans, ein Amt das seit langem nur von Franzosen und Italienern besetzt war. Gallagher war nach einer Reihe von Stationen zuletzt Nuntius in Australien. Er ersetzt den Franzosen Dominique Mamberti, der an den Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur wechselt, wo er mit der Kardinalswürde bei einem der nächsten Konsistorien rechnen kann. Mamberti löst dort den US-Amerikaner Raymond Leo Burke ab, der seine Demission bereits während der Außerordentlichen Bischofssynode ankündigte. Er wird Patron des Malteserordens, eine eher repräsentative Aufgabe. Damit stammt kein Leiter einer Kurienbehörde mehr aus den USA. Burke, der zuletzt nicht turnusgemäß in seinem Amt bestätigt wurde, war jüngst mit kritischen Äußerungen zum Pontifikat Franziskus aufgefallen. Die Personalentscheidung wurde als weiterer Beleg dafür gewertet, dass der Papst die Kurie zwar nicht überhastet, aber doch konsequent umstrukturieren will – über weitere Neu- und Umbesetzungen wird derzeit spekuliert. Gallagher absolvierte die Päpstliche Diplomatenausbildung zusammen mit dem neuen Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, dem er jetzt unmittelbar zugeordnet ist.

Kurz zuvor war bekannt geworden, dass das Staatssekretariat mit einer neuen Verwaltungsanordnung den Rücktritt von Bischöfen neu geregelt hat. In den Bestimmungen ist die bisherige Praxis auch offiziell festgeschrieben, dass Bischöfe in „einigen besonderen Fällen“ um die Einreichung des Verzichts auf ihr Hirtenamt gebeten werden können – im anderen Falle bleibt der Weg einer Amtsenthebung. Die sieben Artikel umfassende Anordnung ergänzt den Codex Iuris Canonici (CIC). Künftig werden auch die Leiter, wie andere Mitarbeiter einer Kurienbehörde, die nicht Kardinäle sind, mit Vollendung des 75. Lebensjahrs automatisch ihre Ämter verlieren.

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