SchweizErweiterte Taufanerkennung unterzeichnet

Am Ostermontag feierte die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK) im Rahmen einer festlichen Vesper im Baptisterium von Riva San Vitale, dem ältesten christlichen Bauwerk in der heutigen Schweiz, die Erneuerung und Ausweitung der Taufanerkennung unter ihren Mitgliedkirchen. 1971 hatten die ökumenischen Gesprächskommissionen der Landeskirchen (der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen) ein Studiendokument „Zur Frage der Taufe heute“ erarbeitetet. Es diente als Begleittext zum kurzen Text, in welchem die drei Landeskirchen (einschließlich der Evangelisch-methodistischen Kirche) 1973 die gegenseitige Anerkennung der Taufe erklärten. 

Als Folge von Migration gehören heute verschiedene ostkirchliche Gemeinschaften zur ökumenischen Landschaft; aber auch christliche Traditionen aus dem weiteren Bereich der Reformation haben ihre Präsenz und ihre ökumenische Zusammenarbeit in der Schweiz verstärkt. So umfasst die AGCK gegenwärtig zehn Mitgliedkirchen und zwei Mitglieder im Gaststatus. Deshalb und auch im Blick auf das Jubiläum der Taufanerkennung hatte die Arbeitsgemeinschaft 2008 in einem Gesprächsprozess abzuklären begonnen, ob ihre Mitgliedkirchen im Licht ihres jeweiligen Taufverständnisses und ihrer entsprechenden Taufpraxis wie auch von ökumenisch gewonnenen Einsichten die Taufe der anderen Kirchen anerkennen können. 

Im Unterschied zum knappen Text der Taufanerkennung von 1973 werden in der erweiterten Taufanerkennung von 2014 einerseits ein gemeinsames Grundverständnis der Taufe und anderseits die deutlichen Unterschiede in der Taufpraxis dargelegt. „Diese ergeben sich einmal daraus, dass die als Verbindung von Wort und Wasserritus vollzogene Taufe in einigen Kirchen die vollständige liturgische Initiation und Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche bildet, in anderen nur den ersten Teil. Sodann wird die Notwendigkeit des persönlichen Glaubenszeugnisses, das ein die Taufe empfangender Mensch im unmittelbaren Zusammenhang mit der Taufhandlung ablegt, in den einzelnen Kirchen verschieden beurteilt.“ 

Die Baptisten, die an der Erarbeitung der Erklärung beteiligt waren, konnten ihr deshalb nur „insoweit zustimmen, als sie sich auf die Taufe der Umkehr und des Glaubens bezieht. Ein sakramentales Verständnis der Taufe, die an unmündigen Kindern vollzogen wird, können sie nicht mit ihrem Verständnis der Taufe im Neuen Testament in Einklang bringen.“ Auch die Heilsarmee unterschrieb die Erklärung nicht, „da sie dieses Ritual nicht anwendet. Sie ist aber weiterhin bestrebt, im ökumenischen Miteinander an der sichtbaren Einheit der Kirche Jesu Christi weiterzuarbeiten.“ Die orthodoxen Kirchen der Schweiz sahen „sich im gegenwärtigen Zeitpunkt aus kirchenrechtlichen Gründen nicht in der Lage, die gegenseitige Anerkennung der Taufe zu unterzeichnen. Sie stehen hinter der im Text genannten ,praktischen Folgerung‘ einer gegenseitigen Taufanerkennung.“ 

Die ökumenische Bedeutung ihrer gegenseitigen Anerkennung der Taufe sehen die beteiligten Kirchen darin, dass sie die Taufe, „obwohl Unterschiede im Verständnis von Kirche oder in Glaubensfragen weiterbestehen, zu einer – wenn auch noch unvollkommenen – Gemeinschaft in der einen Kirche Gottes“ verbindet und zugleich ein Ruf an sie ist, „ihre Trennungen zu überwinden und ihre Gemeinschaft sichtbar zu manifestieren“ („Lima-Dokument“, 1982). Die gemeinsame Besinnung auf die Taufe ist allerdings kaum ein leichterer Weg „zu Gemeinschaft und Einheit der Kirchen in einer gemeinsam anerkannten Vielfalt“ als die Besinnung auf andere Themen (Urs von Arx).

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