Deutsche BischöfeOrdnungsrahmen für caritative Dienste und deren nicht-katholische Mitarbeiter

Ende Mai hat die Deutsche Bischofskonferenz eine Erklärung, einen „überdiözesanen Ordnungsrahmen“ veröffentlicht, betitelt: „Das katholische Profil caritativer Dienste und Einrichtungen in der pluralen Gesellschaft“. Die Bischöfe reagieren mit diesem auf zwei gesellschaftliche Trends, auf die sich soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft vermehrt einstellen müssen oder sich schon eingestellt haben, wobei die Erklärung diesbezüglich in ihrer Lageanalyse differenziert eine Situation hoher Ungleichzeitigkeit beschreibt. 

In einer kulturell, ethnisch und eben auch religiös immer pluraler werdenden Gesellschaft müssen diese Einrichtungen auf der einen Seite das eigene spezifische Profil schärfen. Zum anderen gilt es, die „interkulturelle Kompetenz“ der Mitarbeitenden durch geeignete Maßnahmen ebenso zu verbessern wie die der Einrichtungen insgesamt. Ausdrücklich betont die Erklärung, die von der Caritas- und der Migrationskommission der Bischofskonferenz und dem Deutschen Caritasverband gemeinsam erarbeitet wurde, den besonderen Auftrag, aber auch die besondere Chance, die kirchliche Einrichtungen für die gesellschaftliche Integration von Migranten und Migrantinnen hätten. 

Zum anderen müssen sich die caritativen Einrichtungen und Dienste in einer pluralen Gesellschaft aber auch darauf einstellen, zunehmend auf Mitarbeiter angewiesen zu sein, die anderen Konfessionen oder Religionen angehören oder sich selbst als areligiöse oder nicht gläubig verstehen. In den vergangenen Jahren hätten die Dienste und Einrichtungen vor diesem Hintergrund vermehrt nicht-katholische Mitarbeitende eingestellt. So sei ein hoher Orientierungsbedarf entstanden. Diesen Unsicherheiten wollen die Bischöfe nun mit dem überdiözesanen Ordnungsrahmen begegnen, auf der Basis der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“. 

Entsprechend hebt die Erklärung zunächst die sozial-caritative Arbeit der Kirche als ihr wesentlich hervor. Mit dieser Arbeit legten die Mitarbeitenden in der Regel für den Glauben der Kirche explizit-implizit ein persönliches Zeugnis ab. Auch Mitarbeitende mit Migrationshintergrund könnten in diesem Sinn ein großer Gewinn für eine katholische Einrichtung sein, selbst wenn diese keiner christlichen Konfession angehörten. Umso wichtiger sei aber dann das klare katholische Profil der Einrichtung selbst. Ausführlich werden schließlich die Rahmenbedingungen geklärt für die Beschäftigung von Mitarbeitenden, die nicht der Kirche angehören, den kirchlichen Charakter einer Einrichtung aber anerkennen und respektieren.

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