Der Ausschluss wiederverheirateter Geschiedener vom Eucharistieempfang wird mit dem ius divinum ebenso begründet wie die Aussage, dass partnerschaftlich gelebte Homosexualität Sünde sei. In der katholischen Kirche geht man wie selbstverständlich von einem von Gott gesetzten Recht aus. Allerdings variiert die Begründungslogik und auch das Lehramt selbst hat unübersehbar schon Korrekturen vorgenommen. Welcher Gott steht hinter den Vorstellungen von einem göttlichen Recht? Ein Gott, der anordnet, oder ein Gott, der den Menschen in die Verantwortung nimmt und entlässt, sich selbst in Freiheit bestimmen zu dürfen?
Von Rita Werden, Magnus Striet