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S. 539-542
Die Menschenrechte stehen unter der Spannung zwischen einem normativen Anspruch und der jeweils konkret erlebten Rechtswirklichkeit. Das zeigt sich, wo die akademische Debatte in der jüngeren Zeit eine zunehmende Historisierung dieser Rechte vornimmt, ebenso aber auch in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit: Inwieweit können finanzielle Zusagen an die Einhaltung von Menschenrechten geknüpft werden, wenn doch deutlich ist, dass es ein abstraktes, immer gültiges Normalverständnis dieser Rechte kaum gibt?Dies gilt gerade für den Menschenrechtsdialog mit Afrika. Von Daniel Bogner