LeitartikelVom Preis der Freiheit

Herausgefordert durch den islamistisch motivierten Terror geraten nicht nur das Grundrecht auf Sicherheit und das auf Freiheit in ein prekäres Verhältnis, sondern ebenso die beiden Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit. Ist ein bleibendes Sicherheits-Restrisiko der Preis für die Freiheit, den wir eben zu zahlen bereit sein müssen? Und haben Gläubige auch pure Verunglimpfungen etwa durch Medien- oder Kunstschaffende zu ertragen?

Leitartikel: Vom Preis der Freiheit
Wagen zum Thema "Charlie Hebdo", mit der Aufschrift "Satire kann man nicht töten" beim Rosenmontagszug in Düsseldorf am 16. Februar 2015.© KNA-Bild

Selbst die sprichwörtliche Narrenfreiheit scheint derzeit nicht (mehr) selbstverständlich, muss heute auch um sie offenbar heftig gerungen werden. So bewegte ein Motiv-Wagen des Kölner Karneval-Umzugs die Gemüter in Deutschland, Wochen schon vor seinem ursprünglich geplanten Einsatz am Rosenmontag. Aus Sorge vor möglichen islamistisch motivierten Anschlägen hatte das zuständige Kölner Karnevalskomitee einen Persiflage-Wagen bereits im Vorfeld aus dem Zug genommen. Dass tatsächlich am Fastnachts-Sonntag äußerst kurzfristig der Karneval-Umzug in Braunschweig abgesagt wurde – die Polizei hatte eine Anschlagswarnung aus höchst verlässlicher Quelle erhalten – ließ die Ängste und die Entscheidung der Kölner Oberjecken im Rückblick alles andere als unbegründet erscheinen.

Der aus dem Zug gestrichene Kölner Motiv-Wagen hätte einen Karikaturisten mit Clown-Nase gezeigt, der seinen Bleistift in den Pistolenlauf eines – schwer zu verkennen – islamistischen Terroristen steckt und damit aufsprengt. Eine unverblümte Anspielung auf das Attentat gegen die französische Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ Anfang des Jahres; selbstverständlich wäre auch das keinesfalls nur in Frankreich omnipräsente „Je suis Charlie“ auf den Wagen geschrieben, ebenso die Portraits der ermordeten französischen Karikaturisten gezeigt worden. Das Motiv war bei einer Internet-Abstimmung mit großer Mehrheit ausgewählt und favorisiert worden (vgl. dieses Heft, 129-132).

Fraglos hätte dieser Motiv-Wagen damit eine gelungene satirische Demonstration für Meinungs- und Pressefreiheit dargestellt, im Namen der Narrenfreiheit. Eine Demonstration am richtigen Ort und am richtigen Objekt. Denn, so der französische Politikwissenschaftler und gefragte Politikberater François Heisbourg in einem Interview mit der „Neue Züricher Zeitung“: Die beiden Terroristen-Brüder hätten gegen „Charlie Hebdo“ zugeschlagen, weil diese Zeitschrift für die Meinungs- und Pressefreiheit, für die Aufklärung und die Macht des Lachens stehe. „Diese Kerle konnten es nicht ausstehen, dass man sich über sie lustig macht“ (17. Januar 2015).

Dabei klang auch die Begründung, mit der das Kölner Karnevalskomitee seine Entscheidung gegen den Motiv-Wagen rechtfertigte – inhaltlich wollte man sich keinesfalls von der Aussage des Wagens distanzieren! – plausibel und nachvollziehbar: Zuschauer und die am Zug Teilnehmenden sollten einen unbeschwerten und fröhlichen Karneval erleben können; einen Persiflage-Wagen, der die Freiheit und leichte Art des Karnevals einschränke, wolle man daher nicht.

Und haben Hunderttausende, die im rheinischen Karneval oder auch in der schwäbisch-alemannischen Fasnacht einfach nur ein paar ausgelassene und sorgenfreie Tage verbringen wollen, nicht allen Grund und jedes Recht dazu? Umgekehrt hat der Karneval aber noch nie im politisch luftleeren Raum stattgefunden. Und würde ein solcher Anspruch nicht auch seine Ursprungsidee völlig verkehren? Ist es doch eine der vornehmsten Pflichten des Narren, etwa den Mächtigen den Spiegel vorzuhalten, Missstände in Politik und Gesellschaft ironisch aufzuspießen.

Am Ende gab es dann doch auch beim Kölner-Rosenmontagsumzug – traditionell tritt dieser politisch immer etwas weniger bissig auf als die Züge im benachbarten Düsseldorf oder Mainz – zwei Wagen, die, gleichwohl etwa zahmer, auf das Thema Meinungs- und Pressefreiheit beziehungsweise die Attentate von Paris anspielten.

Das Kölner Zugkomitee hatte mit seiner Entscheidung vor Rosenmontag Verständnis gefunden, ist aber ebenso auf heftige, sehr grundsätzliche Kritik gestoßen. Laut einer vom Magazin „Stern“ Ende Januar in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage befürworteten 46 Prozent der Befragten die (Vorsichts-)Maßnahme. Ein ebenso großer Anteil lehnte sie ab.

Aus Verunsicherung darf keine Bedrohung der Freiheit werden

Lässt solche Selbstzensur, diese Selbstbeschränkung der Meinungsfreiheit, nicht das schreckliche Kalkül von Terroristen und gerade der Attentäter von Paris in fataler Weise aufgehen? Eine feige Kapitulation vor religiösem Extremismus? War nicht Zivilcourage gefragt, wo tragende Prinzipien unserer freien und offenen Gesellschaft bedroht sind?

Unmittelbar nach dem Attentat auf „Charlie Hebdo“ (und den jüdischen Supermarkt in Paris) haben Politiker, Kommentatoren und Repräsentanten der unterschiedlichsten gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen auch in Deutschland gemahnt, der Anschlag dürfe niemals unser Denken beeinflussen. Jetzt erst recht müsse sich die offene Gesellschaft bewähren, Meinungs- und Pressefreiheit als mühsam erkämpfte, nicht verhandelbare Bestandteile einer freiheitlichen Demokratie verteidigt werden. Das war auch die Botschaft des eindrucksvollen Trauermarsches durch Paris, an dem sich geschätzt über eine Millionen Franzosen beteiligten, an diesem Tag einig über alle politischen, gesellschaftlichen und ethnischen Gräben hinweg.

Gerade jetzt müsse die Gesellschaft zusammenstehen, ihre Grundwerte und ihre Freiheit verteidigen, dürfe sie ihr Denken und Tun nicht von Terroristen diktieren lassen. Das war auch die einhellige Reaktion nach dem Doppelanschlag in Kopenhagen Mitte Februar, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen. Die Parallele zu Paris war gespenstisch, die dänische Polizei vermutete Inspiration. Der erste Angriff des vermutlich islamistisch motivierten Einzeltäters – er wurde von der Polizei erschossen – galt einer Kulturveranstaltung, deren Thema Meinungsfreiheit und Gotteslästerung waren, unter den Besuchern und mit Polizeischutz der einschlägig bekannte schwedische Karikaturist Lars Vilks. Der zweite Anschlag desselben Täters richtete sich nur wenige Stunden später gegen eine Synagoge in der Kopenhagener Innenstadt, ein jüdischer Wachmann der Gemeinde fiel dem Attentäter zum Opfer.

Ist ein gewisses Unsicherheitsgefühl, ein bleibendes Sicherheits-Restrisiko der Preis für die Freiheit, den wir eben zu zahlen bereit sein müssen? Damit aus Verunsicherung keine Bedrohung der Freiheit wird.

Fast zeitgleich mit der Diskussion über den Kölner Karnevals-Wagen fand unter Journalisten weltweit eine Debatte in derselben Sache statt. Nach dem Attentat auf die Redaktion von „Charlie Hebdo“ scheuten sich einige US-amerikanische Publikationen – allen voran die angesehene „New York Times“ –, die Karikaturen des Satiremagazins nachzudrucken, vor allem nicht die Titelseite der ersten Ausgabe nach dem Anschlag; sie zeigte eine neuerliche Karikatur Mohammeds. Bemerkenswert war die Begründung für diese Zurückhaltung, gleichfalls verbunden mit dem Hinweis auf die Sicherheit beziehungsweise die Verantwortung für die eigenen Mitarbeiter: Diese jüngste Provokation könne „gefährliche neue Leidenschaften entzünden“. Von einem beschämenden Zeugnis der Selbstzensur sprachen die zahlreichen Kritiker, auch von Feigheit, politischer Überkorrektheit. Man habe sich von den Terroristen einschüchtern lassen.

Wie kann sich unsere Gesellschaft aber wehren und (wieder von neuem) Sicherheit erlangen, ohne ihre Grundlagen – Liberalität und Offenheit, Pluralismus und Toleranz – und damit sich selbst aufzugeben? Setzt das Grundrecht auf Sicherheit dem auf Freiheit Grenzen oder ist umgekehrt die Freiheit das Maß legitimer Sicherheitsgewährung? Ist die Wahrung von Sicherheit nicht geradezu die Voraussetzung für eine freiheitliche Gesellschaftsordnung?

Abstrakte Fragen, die in konkrete Entscheidungen ausbuchstabiert werden müssen, von Karnevalskomitees wie von Chefredaktionen, von der Politik sowieso. Die Mörder von Paris waren sozusagen noch auf freiem Fuß, da wurde in Deutschland beispielsweise schon wieder und in angestammten Frontlinien über die so genannte Vorratsdatenspeicherung diskutiert – und damit über den schmalen Grat zwischen erhöhten Sicherheitsansprüchen und dem Ruf nach besserem Schutz der Privatsphäre, privater Freiheit.

Die Konfrontation mit Terror überhaupt bringt so schon die freiheitlich verfassten Demokratien nahezu in ein Dilemma. Die letzten Wochen und Monate aber zeigen: Noch einmal schwieriger und um vieles unübersichtlicher wird die politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung, wo Terroristen den Anspruch erheben, aus religiösen Überzeugungen zu handeln, wo sie in ihrem Selbstverständnis als fromme Gläubige Angst und Schrecken verbreiten, vermeintlich beauftragt, beispielsweise die Verunglimpfung ihrer Religion zu rächen.

So wie die Tatmuster der islamistischen Terroristen für unsere Sicherheitsbehörden offenbar kaum zu verstehen sind, scheinen wir an deren religiösen Selbstbeschreibungen schon mit den uns zur Verfügung stehenden und bewährten politisch-soziologischen, religionswissenschaftlichen beziehungsweise theologischen Begriffsinstrumentarien oder Erklärungsmustern zu scheitern. Darf man die religiösen Selbstbeschreibungen daher aber einfach übergehen, für obsolet erklären? Sicher nicht.

Wie aber ist zu begreifen, wer einen Anschlag wie den in Paris offenbar als eine Art Gottesdienst, als fromme Übung zu praktizieren scheint? Zumal wenn das eigene Leben und Überleben ganz dieser Überzeugung verschrieben wird. Als Märtyrer wollen und können wir islamistische Selbstmordattentäter nicht verstehen.

Wer und was sind diese Terroristen aber dann? Einfach nur fehlgeleitete sozial Marginalisierte und Desintegrierte, Verlierer, „Opfer“, mental zurückgebliebene Machos oder von hoch professionellen Hasspredigern Verführte, Produkte des ungeklärten Nahostkonfliktes – alles scheint ein bisschen zuzutreffen und doch wieder nicht. Sympathisanten und Unterstützer können, etwa von Journalisten befragt, kaum Auskunft geben über ihre religiösen Motive und Überzeugungen, wenigstens nicht so, wie man es in einer modernen, aufgeklärten und reflektiert pluralen Gesellschaft erwarten würde.

Mit welchem Recht aber verlangt man dann in diesen Tagen und Wochen quasi von allen anderen Muslimen dieser Welt und oft ultimativ, dass sie erklären, in welchem Verhältnis ihre Religion, ihre eigene Glaubenspraxis zu diesen „islamistischen“ Terroristen steht? Warum „reicht“ es denn nicht, wenn in Deutschland lebende Muslime sich wie Christen, Agnostiker oder Atheisten auch entschieden und gerne zu den Grundwerten und Prinzipien unserer freiheitlich verfassten Demokratie, selbstverständlich auch zu Meinungs- und Pressefreiheit, zum Rechtsstaat bekennen? Wozu diese Debatte, ob der Islam nun zu Deutschland gehört oder nicht?

Die Unsicherheit gegenüber dem islamistischen Terror führt aber auch in andere Richtung zu gefährlichen Verzerrungen in der Debatte um den richtigen, Freiheit und Sicherheit gleichermaßen wahrenden Umgang mit ihm. Was bedeutet es beispielsweise, wenn aus Sicherheitsinteressen auf weitere „Provokationen“ verzichtet werden soll? Insinuieren solche Aussagen womöglich, dass wer, wie die französischen Karikaturisten, Opfer des islamistischen Terrors geworden ist, selbst Schuld daran trägt? Hätte man doch auf solche Provokationen verzichten, auf die Gefühlslage und Sensibilitäten potenzieller Attentäter mehr Rücksicht nehmen können? Täter- und Opfer werden so in fataler Art und Weise durcheinandergebracht.

Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit stehen in einem prekären Verhältnis zueinander

So haben die Diskussionen der letzten Wochen und Monate nicht nur gezeigt, das herausgefordert durch den islamistisch motivierten Terror das Grundrecht auf Sicherheit und das auf Freiheit in ein prekäres Verhältnis geraten können, sondern ebenso die beiden Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit.

Fiel das Bekenntnis zur Meinungsfreiheit als unverhandelbarem Wesenselement der freiheitlichen Demokratie von Politikern aller Couleur und auch von Vertretern der Kirchen wie von anderen Religionen sehr deutlich aus, so stand ebenso unüberhörbar die Mahnung im Raum: Man müsse über (neue) Grenzen und Schranken von Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit reden. So wiesen beispielsweise Kirchenvertreter nicht nur in Frankreich darauf hin, dass „Charlie Hebdo“ mit seinen Karikaturen über Jahre hinweg vor allem Christen und Muslime in oft sehr derber und vulgärer Form verächtlich gemacht hätten.

Haben Gläubige auch diesen Preis für das Leben in einer freiheitlichen, offenen Gesellschaft ganz einfach zu zahlen, überzeugt oder zumindest doch gelassen? Haben sie nicht nur eine mehr oder weniger berechtigte Kritik an ihrem Denken und Tun zu ertragen, sondern ebenso auch pure Verunglimpfungen, etwa durch Medien- oder Kunstschaffende? Zähneknirschend vermutlich schon. Denn umgekehrt gilt auch: Das Recht auf Religionsfreiheit bedarf des Rechtes auf Meinungsfreiheit.

Erfreulicherweise bildeten auch unter Kirchen- und Religionsvertretern diejenigen eine Mehrheit, die betonten: Der Respekt und würdevolle Umgang mit den (religiösen) Überzeugungen anderer – so wenig verständlich und nachvollziehbar diese auch erscheinen mögen – müsse immer eine persönliche, eine freie Entscheidung des Einzelnen bleiben. Aber es gab auch einzelne Stimmen, die forderten, im Namen der Religion und zum Schutz religiöser Gefühle der Meinungsfreiheit engere Grenzen zu setzen – bis hin zur neuerlichen Forderung nach einem ausdrücklichen Blasphemieparagraphen im deutschen Strafrecht.

In einem Gastbeitrag für die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb dazu der Staatsrechtler und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hans Michael Heinig (24. Januar 2015): Wer welche Zumutung im Streit um Religion und Weltanschauung zu ertragen habe, sei in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht immer leicht zu bestimmen. Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit prägten den modernen Verfassungsstaat. Wer einen Glauben ablehne, könne sich auf die negative Religionsfreiheit berufen. Die Glaubensfreiheit schütze aber weder vor der Begegnung mit anderen Religionen noch vor der Konfrontation mit Kritik an der eigenen. Der säkulare Rechtsstaat kenne keine Blasphemieverbote. „Gotteslästerung mag geschmacklos sein – aus rechtlicher Sicht ist auch sie Grundrechtsausübung.“

In dieser aufgeheizten Debatte um Sicherheit und Freiheit angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch islamistisch motivierten Terror können Christen und ihre Kirchen eine wichtige Stimme darstellen, als überzeugte Bürger eines demokratischen Rechtsstaates, aus ihrem Glauben heraus und in Solidarität mit den Gläubigen anderer Religionen, vornehmlich des Islam. Nicht nur, weil sie sowieso sozusagen mitverhaftet sind, wenn bedauerlicherweise religiöse Überzeugungen per se immer mehr unter einen prinzipiellen Fundamentalismusverdacht geraten, jede Religion wegen ihres Wahrheitsanspruchs als latent gewaltfördernd gilt und ihre Anhänger als tendenziell unzuverlässige Mitglieder einer freiheitlichen Gesellschaft beargwöhnt werden.

Das Engagement der Kirchen für die Freiheitsrechte wird dabei umso glaubwürdiger ausfallen, je mehr sie sich dabei der eigenen Geschichte stellen: der Tatsache, dass diese Freiheitsrechte ebenso wie die staatliche Säkularität gegen ihren erbitterten Widerstand erkämpft werden mussten.

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