Bei der Außerordentlichen Bischofssynode im Herbst 2014 hat eine Mehrheit der Bischöfe dafür plädiert, wiederverheirateten Geschiedenen unter genau umrissenen Bedingungen den Zugang zu den Sakramenten zu eröffnen. Dagegen stand die Argumentation, dass diese Wiederverheirateten offenkundigen in „schwerer Sünde“ verharren und deshalb nicht zugelassen werden können. Wie weit trägt diese Argumentation aber wirklich?
Von Peter Neuner