Die von den Bischöfen mehrheitlich beschlossene neue Grundordnung im Arbeitsrecht lockert die Regeln für homosexuelle Paare und wiederverheiratete Geschiedene. Doch wie genau und vor allem wo und wann diese neuen Normen Geltung finden, ist noch ungewiss. Entgegen anders lautender Forderungen sind Neueinstellungen von der Liberalisierung wohl ausgenommen.
Von Volker Resing