Das paulinische Privileg gilt als Ausnahme von der Unauflöslichkeit der Ehe. Das ist bei näherem Hinsehen erstaunlich. Es scheint sogar dem exegetischen Befund selbst zu widersprechen. Auch ist zwischen Sittengesetz und Glaubensaussagen zu unterscheiden. Für die Debatte über die wiederverheirateten Geschiedenen ergibt sich daraus ein neuer Lösungsvorschlag.
Von Peter Knauer