Im November letzten Jahres verabschiedete der Deutsche Bundestag mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes Gesetzesänderungen, die eine fremdnützige Forschung an nicht (mehr) einwilligungsfähigen Erwachsenen grundsätzlich zulässt. Das hat einige Kontroversen ausgelöst.
Von Andreas Lob-Hüdepohl