Ein VorschlagViri probati zur Priesterweihe zulassen

Den Verantwortlichen in den Diözesen ist das Problem schon lange bekannt. Bedingt durch den Priestermangel drohen viele Diözesen einen Teil ihrer sakramentalen Grundstruktur einzubüßen. Dieser Beitrag macht einen Vorschlag, unter welchen Bedingungen verheiratete Diakone zur Priesterweihe zugelassen werden können, ohne dass dies auf Kosten des zölibatären Priestertums geht.

Weihe Ständiger Diakone am 14. März 2009 im Dom zu Paderborn. Während der Allerheiligenlitanei liegen die Weihekandidaten auf dem Boden.
© KNA-Bild

Gemeinden leiten, das Wort Gottes verkünden und auslegen, der Eucharistie vorstehen, Beichte hören, die Krankensalbung spenden – diese priesterlichen Dienste sind unentbehrlich für den Aufbau der Kirche. Ist die Zahl der Priester stark rückläufig, hat das erhebliche Auswirkungen auf das kirchliche Leben. Seit Anfang der Neunzigerjahre ist die Zahl der Priesterweihen immer deutlicher gesunken.

Im Jahr 2015 haben in Deutschland nur noch 58 Männer – so wenige wie nie zuvor – das Sakrament der Priesterweihe empfangen. Zwar stieg die Zahl der Weihen ein Jahr später wieder auf 80, doch in einigen Diözesen kann nicht mehr jährlich eine Priesterweihe gefeiert werden. Zudem begannen letztes Jahr nur noch etwa 100 junge Männer als Priesterkandidaten ihr Theologiestudium. Mit einer Trendwende ist nicht zu rechnen. Das Verhältnis der in Pension gehenden Priester zu den Neupriestern dürfte somit auf lange Sicht unausgeglichen bleiben.

Die sakramentale Grundstruktur der Kirche droht Schaden zu nehmen

Die Zahl der Orte, an denen die Eucharistie nicht mehr regelmäßig gefeiert werden kann, wird weiter zunehmen. Diese Entwicklung hat wiederum Auswirkungen auf den priesterlichen Dienst, der sich in immer größer werdenden pastoralen Räumen noch mehr als bisher auf Leitung und Sakramentenspendung konzentrieren wird. Für andere seelsorgliche Tätigkeiten, die Priester als sehr erfüllend erleben, bleibt kaum noch Zeit.

Den Verantwortlichen in den Diözesen ist das Problem schon lange bekannt. Durch drei Kompensationsstrategien, die das Problem aber letztlich nicht lösen, versucht man hier gegenzusteuern.

Um den Priestermangel abzufedern, wird erstens verstärkt auf pastorale „Laien"-Berufe (Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen, Gemeindereferenten und Gemeindereferentinnen) gesetzt. Auf der Basis von Taufe und Firmung und mit bischöflicher Sendung haben theologisch qualifizierte Männer und Frauen manche Aufgaben übernommen, die früher Priestern vorbehalten waren. So sehr ihre Arbeit wertzuschätzen ist, sind ihr durch die sakramentale Struktur der Kirche doch spürbare Grenzen gesetzt. Priester können in ihren spezifischen Aufgaben nur durch Priester ersetzt werden. Wie die Zahl der Priesterkandidaten ist auch die Zahl der Bewerber für die pastoralen Laiendienste rückläufig; künftig werden längst nicht mehr alle Planstellen besetzt werden können.

Daneben leisten ausländische Priester einen wichtigen Beitrag, die bestehenden pastoralen Strukturen einigermaßen aufrechtzuerhalten. Etwa jeder sechste Priester in Deutschland kommt aus dem Ausland, die meisten aus Indien und Polen. Die Erfahrungen, die Gemeinden mit diesen Priestern machen, sind unterschiedlich. Manche Priester finden sich hier sehr gut zurecht, andere tun sich auch nach vielen Jahren mit der deutschen Sprache und Mentalität noch schwer. So sehr ausländische Priester die Pastoral bereichern können, ihr Einsatz kann nicht der Königsweg zur Behebung des Priestermangels in unserem Land sein. Eine Ortskirche sollte in der Lage sein, die Priesterberufe weitestgehend aus eigener Kraft hervorzubringen.

Eucharistie nicht mehr Quelle und Höhepunkt?

Weil die pastoralen Räume immer größer werden, gibt es schließlich vielerorts an Sonntagen Wort-Gottes-Feiern mit oder ohne Kommunionspendung, die von ständigen Diakonen, Pastoral- und Gemeindereferenten sowie eigens geschulten und bischöflich beauftragten Ehrenamtlichen mit großem Engagement geleitet werden. Doch bergen solche Feiern die Gefahr in sich, dass die Eucharistie nicht mehr als „Quelle und Höhepunkt" (Lumen Gentium, Nr. 11) des kirchlichen Lebens erlebt wird und Gläubige sie irgendwann nicht mehr vermissen.

Es ist bedenklich, wenn in den Pastoralen Leitlinien einer der größten deutschen Diözesen, deren Entwurf gegenwärtig diskutiert wird, der priesterliche Dienst keine Rolle mehr spielt; damit ist der innerste Nerv des katholischen Kirchenverständnisses getroffen. Und wie soll man auf die Einladung von protestantischen Gemeinden an Gläubige einer am Sonntag eucharistisch „verwaisten" katholischen Pfarrei reagieren, am evangelischen Gottesdienst teilzunehmen?

Angesichts dieser Aporien, welche die sakramentale Grundstruktur der katholischen Kirche zutiefst berühren, ist die Bedeutung der Sakramente für das kirchliche Leben in Verkündigung und Katechese wieder stärker ins Bewusstsein zu rufen.

Die Verbindung von Priesteramt und Zölibat

Gleichzeitig sind die Zulassungsbedingungen zum Priesteramt theologisch verantwortungsvoll auszuloten. Während Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben „Ordinatio sacerdotalis" (1994) der Zulassung von Frauen zur Priesterweihe eine klare Absage erteilt hat, ist bei verheirateten Männern Spielraum gegeben.

Paulus empfiehlt die von ihm gelebte Ehelosigkeit, um ganz frei zu sein für Christus, doch betont er, dass es in der Frage der Ehelosigkeit, „kein Gebot vom Herrn" (1 Kor 7,25) gibt. Die Pastoralbriefe gehen davon aus, dass die Presbyter in der Regel verheiratete Männer sind, diese dürfen aber nur „Mann einer einzigen Frau" (Tit 1,6) sein, nach dem Tod der Ehefrau also kein zweites Mal geheiratet haben. Bis zum Mittelalter wurden in der Westkirche auch verheiratete Männer zu Priestern geweiht. Sie waren allerdings gehalten, enthaltsam zu leben. Diese Regelung (Enthaltsamkeitszölibat) hatte sich schon in den ersten Jahrhunderten etabliert.

Im Frühmittelalter setzte eine Entwicklung ein, die auf dem Zweiten Laterankonzil (1139) zum Gesetz der Ehelosigkeit für die Priester führte. Ein vollständig eheloser Klerus existiert freilich erst seit dem Konzil von Trient, auf dem aber eine Reihe von Theologen erklärte, dass der Priesterzölibat kirchlichen und nicht göttlichen Rechts sei. Von daher bestehe keine notwendige Verbindung von Priesteramt und Zölibat, so dass der Papst davon etwa bei Priestermangel dispensieren könne.

Im Osten hielt man an der Praxis fest, verheiratete Männer zu Priestern zu weihen. Sie waren aber schon bald nicht mehr zur vollkommenen Enthaltsamkeit verpflichtet, durften jedoch nach dem Tod ihrer Ehefrau nicht erneut heiraten. Im Unterschied zu den Priestern und Diakonen verpflichtete die Trullanische Synode (691) die Bischöfe zu Ehelosigkeit und vollkommener Enthaltsamkeit.

Im 20. Jahrhundert wurde erstmals einem konvertierten anglikanischen und einem protestantischen Geistlichen, die in der katholischen Kirche zu Priestern geweiht wurden, die päpstliche Dispens vom Zölibat gewährt. Obschon Johannes XXIII. den Priesterzölibat gegenüber kritischen Anfragen verteidigte, erklärte er in einem Gespräch mit Etienne Gilson, dass der Zölibat kein Dogma der Kirche und von der Heiligen Schrift her nicht zwingend notwendig sei. Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnet den Zölibat als „in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen", doch ist er, wie „die Praxis der frühesten Kirche und die Tradition der Ostkirchen zeigt", „nicht vom Wesen des Priestertums selbst her gefordert" (Presbyterorum Ordinis, Nr. 16). So erkennt das Konzil die Tradition der Ostkirchen an, in denen es neben zölibatären Priestern und Bischöfen „auch hochverdiente Priester im Ehestand" gibt.

Im Kirchenrecht für die katholischen Ostkirchen wird die Praxis verheirateter Priester bestätigt, doch soll die Lebensform unverheirateter Priester entsprechend der Tradition der ganzen Kirche hochgehalten werden (can. 373 CCEO). Papst Franziskus weitete das Recht der Bischöfe katholischer Ostkirchen, verheiratete Männer zu Priestern zu weihen, auf alle Gebiete aus, in denen eine eigene Hierarchie existiert.

Auch wenn kein notwendiger Zusammenhang von Priesteramt und Zölibat besteht, hat das Zweite Vatikanische Konzil mit großer Mehrheit den Zölibat für die Priester der lateinischen Kirche bekräftigt. In der Vorbereitung des Konzils hatten allerdings einige lateinamerikanische Bischöfe die Weihe von erfahrenen verheirateten Männern (viri probati) empfohlen. Paul VI. hielt die Diskussion über den Zölibat damals jedoch nicht für opportun, so dass der Vorschlag, viri probati zu Priestern zu weihen, auf dem Konzil nicht vorgetragen und erörtert werden konnte.

Paul VI. bekräftigte den Zölibat in seiner Enzyklika „Sacerdotalis caelibatus" (1967). Auf der Bischofssynode zum priesterlichen Dienst (1971) sprachen sich aber, bei zwei Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen, immerhin 87 von 202 stimmberechtigten Bischöfen für die Möglichkeit aus, dass der Papst aus pastoralen Gründen die Weihe von viri probati zu Priestern erlauben könne. Johannes Paul II. stellt in seinem Nachsynodalen Schreiben „Pastores dabo vobis" (1992) das „Band" heraus, das den Zölibat mit der heiligen Weihe verbindet, die den Priester Jesus Christus, dem Haupt und Bräutigam der Kirche, gleichgestaltet" (Nr. 29), und nennt den Zölibat ein „Charakteristikum" der katholischen Kirche.

Der Zölibat der Priester wird zum einen mit der Ehelosigkeit „um des Himmelsreiches willen" (Mt 19,12) begründet, dem in der Nachfolge Christi als eschatologischem Zeichen ein besonderer Wert zukommt (1 Kor 7,25-35), zum anderen mit der größeren Freiheit für Christus und den kirchlichen Dienst. Jesus selbst hat ehelos gelebt, ebenso Paulus. Es wäre ein großer Verlust, wenn es den zölibatär lebenden Priester als Gemeindeleiter, Verkünder des Wortes Gottes und Vorsteher der Eucharistie wie der übrigen sakramentalen Feiern nur noch in seltenen Ausnahmefällen gäbe.

Wir sprechen uns daher dafür aus, die Stellung des zölibatär lebenden Priesters in und gegenüber der Gemeinde zu stärken und die Berufungspastoral weiter zu intensivieren. Als Antwort auf den drastischen Priestermangel wird dies aber unserer Meinung nach nicht ausreichen. Auch der von uns vorgeschlagene Weg wird nicht alle Probleme auf einmal lösen, aber er ist theologisch-pastoral verantwortbar und bringt eine spürbare Entlastung.

Die Weihe von verheirateten Diakonen zu Priestern

In einem Vortrag mit dem Titel „Wie wird die Kirche im Jahre 2000 aussehen?" (1969) sagte Joseph Ratzinger, die Kirche in der Zukunft werde klein sein und daher auch „gewisse neue Formen des Amtes" einführen, etwa „bewährte Christen, die im Beruf stehen, zu Priestern" weihen (Wie wird die Kirche im Jahr 2000 aussehen?, in: Gesammelte Schriften, Band 8/2 [2010], 1167). Im Jahre 1970 wurde den Deutschen Bischöfen ein von neun Theologieprofessoren unterzeichnetes Memorandum zur Frage des Zölibats unterbreitet, unterschrieben unter anderem von Walter Kasper, Karl Lehmann und Ratzinger. Danach soll die Verbindung von Priesteramt und Zölibat im Prinzip beibehalten, zugleich aber geprüft werden, ob neben unverheirateten, zölibatär lebenden Kandidaten auch verheiratete Männer zu Priestern geweiht werden können. Es besteht kein Zweifel, dass die katholische Kirche die Freiheit dazu besitzt, wenn dies aus pastoralen Gründen geboten scheint.

Man kann stattdessen pragmatisch vorgehen und Diakone sowie Laien im pastoralen Dienst mit priesterlichen Aufgaben betrauen und gleichzeitig die seelsorglichen Räume der Zahl der verfügbaren Priester anpassen. Manche fordern, den Priestern die Lebensform freizustellen. Wir halten weder den einen noch den anderen Weg für zielführend. Man kann die pastoralen Räume nicht immer größer machen. Der Priester, dessen Dienst konstitutiv ist für die Kirche, muss als Seelsorger erfahrbar sein, nicht nur in der Feier der Eucharistie. Pragmatische Wege führen dazu, dass sich die sakramentale Struktur der Kirche auflöst. Den Priestern die Lebensform freizustellen, würde zwar kurzfristig die Zahl der Priester erhöhen, das prophetische Zeichen des Zölibats würde so aber wahrscheinlich verloren gehen. Für Priester sollte die gewählte Lebensform Ausdruck einer Lebensentscheidung sein. Aus diesem Grund sind wir auch dagegen, laisierten Priestern wieder die Ausübung ihres priesterlichen Dienstes zu ermöglichen.

Um dem Mangel an Priestern zu begegnen, plädieren wir dafür, Männer aus dem Kreis der ständigen Diakone, die Teil des einen sakramentalen Ordo sind, unter bestimmten Bedingungen mit Dispens vom Weihehindernis der Ehe die Priesterweihe zu spenden (can. 1042 1° CIC). Darunter können auch ehemalige Pastoralreferenten sein, die nach ihrer Weihe eine Zeit lang als Diakone gearbeitet haben.

Verheiratete Priester sollten in der Regel hauptberuflich arbeiten. Denkbar wären auch verheiratete Priester mit einem kirchlichen, aber nicht im engeren Sinne seelsorglichen Hauptberuf (zum Beispiel in den Schulen, Hochschulen, Ordinariaten oder an anderen Orten). Priester im Nebenberuf könnten in mittlerer Perspektive von größerer Bedeutung werden. Denn für die Zukunft unserer kirchensteuerfinanzierten Kirche gibt es keine Garantie. Es ist offensichtlich, dass der gesellschaftliche Konsens für dieses Modell bröckelt.

Das spezifische Profil des eigenständigen Diakonats sehen wir durch unseren Vorschlag nicht gefährdet, da nur eine gewisse Zahl der verheirateten Diakone als viri probati für das Priesteramt in Frage kommt. Man darf auch nicht übersehen, dass bei der Wiedereinführung des Diakonats als eigenständigem Amt und den Aufgaben, die das Zweite Vatikanische Konzil ihm zuwies, der Priestermangel eine Rolle gespielt hat (LG 49, besonders „Ad Gentes", Nr. 16).

Ein volles Theologiestudium ist notwendig

Was die jüngst veröffentlichte „Ratio Fundamentalis" (2016) für die unverheirateten Priesterkandidaten fordert, hätte unserer Meinung nach auch für viri probati zu gelten. Diese müssten in vierfacher Hinsicht befähigt sein: menschlich, geistlich, intellektuell und pastoral (Kongregation für den Klerus, Das Geschenk der Berufung zum Priestertum, Nr. 89–118). Besonders die pastorale Kompetenz zum Hirtendienst ist für den Presbyterat, im Unterschied zum Amt des Diakons, kennzeichnend.

Aufgrund der von der „Ratio fundamentalis" geforderten intellektuellen Befähigung wäre der vir probatus für das Priesteramt zugleich ein vir theologicus, der akademisch entsprechend ausgebildet ist.

Die von den meisten Diakonen absolvierten theologischen Kurse reichen für die Ausübung des Priesteramtes unseres Erachtens nicht aus. Für diejenigen Diakone, die nicht über ein volles Theologiestudium verfügen, könnte man in Verbindung mit einzelnen Theologischen Fakultäten ein Ausbildungscurriculum in der Form des Blended Learning entwickeln. Der Vorschlag, ehrenamtlich arbeitende Männer ohne entsprechende theologische Ausbildung zu weihen, überzeugt uns nicht, da die Anforderungen an die Fachkompetenz der Priester in den Ortskirchen der westlichen Wissensgesellschaften sehr hoch sind.

Neben der menschlichen Reife, der geistlichen Formung, der wissenschaftlichen Kompetenz und der pastoralen Befähigung müssen weitere Voraussetzungen gegeben sein, um verheiratete Männer zu Priestern weihen zu können. Das Haus des vir probatus muss entsprechend der Forderung der Pastoralbriefe in Ordnung sein (1 Tim 3,4f; Tit 1,6). Von Seiten der Ehefrau bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung zur Priesterweihe ihres Mannes. Beim Mindestalter wird man an etwa 50 Jahre denken, die Kindererziehung sollte abgeschlossen sein. Damit wäre ein gebührender Abstand zur Weihe unverheirateter Priesterkandidaten gewahrt, die bei ihrer Diakonenweihe das Zölibatsversprechen ablegen. Zudem ist zu hoffen, dass sich mit der unteren Altersgrenze das Problem der Ehescheidung verheirateter Priester in Grenzen halten wird (die Scheidungsquote unter evangelischen Pfarrern ist signifikant hoch). Wir glauben, dass mit den formulierten Anforderungen an den verheirateten Priester die nötige Freiheit für Christus und den priesterlichen Dienst gewährleistet ist. Nach dem Tod der Ehefrau sollte der Priester zum zölibatären Leben verpflichtet sein.

Unser Vorschlag stellt den Wert des Zölibats nicht in Frage, er will ihn angesichts des Priestermangels vielmehr bewahren. Auf den möglichen Einwand, ob sich in Zukunft noch junge Männer finden werden, die versprechen, zölibatär zu leben, ist zu antworten: Der Zölibat ist nicht zuerst ein Gesetz, sondern ein von Gott geschenktes Charisma. Wir vertrauen darauf, dass Gott der Kirche auch zukünftig dieses Charisma schenken wird. Berufungen zum zölibatären Leben müssen aber geweckt und gefördert werden.

Die Eröffnung des Weges durch Papst und Bischöfe

Vor einiger Zeit stellte Kardinal Lehmann bei einer Veranstaltung an der Universität Freiburg die Frage in den Raum, was uns eigentlich daran hindere, aus dem Kreis der verheirateten ständigen Diakone einige zu Priestern zu weihen. Angesichts der zurückgehenden Zahl der Priester sowie der dramatisch geringen Zahl an Priesterkandidaten, so der Kardinal weiter, sei es höchste Zeit, dass sich die Bischöfe intensiv mit der Frage der Priesterweihe von viri probati beschäftigen.

In einem Gespräch mit Bischof Erwin Kräutler hat Papst Franziskus die Bischofskonferenzen ermutigt, ihm diesbezüglich „mutige Vorschläge" zu machen (Erwin Kräutler, Habt Mut! Jetzt die Kirche und die Welt verändern, 2. Aufl., Innsbruck 2016, 91). Die deutsche Bischofskonferenz könnte die genannten Impulse aufgreifen und sich in einem Votum an Papst Franziskus für die Möglichkeit der Priesterweihe von viri probati unter den genannten Bedingungen einsetzen. Da ein gemischter Klerus aus zölibatär lebenden und verheirateten Priestern in der von uns vorgeschlagenen Form etwas Neues in der katholischen Kirche darstellt, bedürfte er einer umsichtigen Einführung. Zwei oder drei Diözesanbischöfe könnten vorangehen und mit Erlaubnis des Papstes eine Reihe verheirateter Diakone zu Priestern weihen.

Anzeige: Geschichte der Päpste seit 1800. Von Jörg Ernesti

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