Ein überraschendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig hat die Debatte um Grenzen der Sterbehilfe erneut auf die Tagesordnung gebracht. Die Richter haben das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt. Es bleibt aber die Frage, wie sehr der Staat der Maxime des „Lebensschutzes“ verpflichtet ist.
Von Felizia Merten