St. Hedwig in BerlinUmbau kirchenrechtlich nicht zwingend

Seit drei Jahren streiten die Berliner Katholiken darüber, ob St. Hedwig im Inneren grundlegend umgestaltet oder nur umfangreich saniert werden soll. Vergangenen November hat sich Erzbischof Heiner Koch dem Votum der kirchlichen Gremien angeschlossen, seitdem schien die Sache klar zu sein: Die Kathedrale wird umgebaut und die markante Bodenöffnung in der Mitte geschlossen. So sieht es der Entwurf des Architekturbüros Sichau & Walter vor, der 2014 als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgegangen ist, den Kardinal Rainer Maria Woelki in seiner Berliner Amtszeit initiiert hatte.

Die Proteste aus der Kathedral-Gemeinde und von Denkmalschützern ebbten allerdings nicht ab. Ende Juni stellte sich auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) auf die Seite der Umbaugegner: Der zwischen 1956 und 1963 nach den Plänen von Hans Schwippert gestaltete Sakralraum sei „weltweit einzigartig“ und eine „herausragende Raumschöpfung der Zeit des Wiederaufbaus“. Er zeige eine „ungewöhnliche Komplexität architektonischer, kunst-, kirchen- und liturgiehistorischer Ideen“. Auf einer Diskussionsveranstaltung der Stiftung wurde zudem deutlich, dass längst noch nicht alles entschieden ist. Stefan Förner, der Sprecher des Berliner Erzbistums, erklärte, der Umbau der Kathedrale sei zwar „funktional notwendig, aber kirchenrechtlich nicht zwingend“. Diese Aussage ließ die anwesenden Umbaugegner, Denkmalschützer und Juristen aufhorchen: „Wenn kirchenrechtlich kein Zwang zum Umbau besteht, haben die Denkmalschützer rechtlich die besseren Karten“, sagte der Berliner Verwaltungsrechtler Ulrich Battis. Im Bauantragsverfahren gibt auch der Denkmalschutz ein Votum ab. Bislang hat das Erzbistum noch keinen Bauantrag eingereicht.

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