Gastkommentar: Paragraf 219a muss bleiben Es darf keine Änderungen am Schutzkonzept für das ungeborene Leben geben. Von Elisabeth Winkelmeier-Becker © Arzt/ pixelio.de Herder Korrespondenz 4/2018 S. 6, Gastkommentar, Lesedauer: ca. 3 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Registrierte Nutzer/-innen können diesen Artikel kostenlos lesen. Jetzt registrieren Sie haben bereits ein Konto? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Elisabeth Winkelmeier-Becker Auch interessant Gratis Heft 4/2024 S. 33 Frankreich beschließt Änderung der Verfassung: Recht auf Abtreibung Von Fabian Brand Plus Heft 12/2024 S. 7 Ampel-Aus: Einigeln hilft nicht Von Hilde Naurath Plus Heft 2/2023 S. 56 Paragraf 218 nicht streichen Von Sandra Bubendorfer-Licht
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