Gastkommentar: Paragraf 219a muss bleiben Es darf keine Änderungen am Schutzkonzept für das ungeborene Leben geben. Von Elisabeth Winkelmeier-Becker © Arzt/ pixelio.de Herder Korrespondenz 4/2018 S. 6, Gastkommentar, Lesedauer: ca. 3 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Registrierte Nutzer/-innen können diesen Artikel kostenlos lesen. Jetzt registrieren Sie haben bereits ein Konto? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Elisabeth Winkelmeier-Becker Auch interessant Plus Heft 4/2025 S. 31-34 Der Paragraf 218 bleibt umstritten: Für eine Brandmauer des Lebensschutzes Von Gregor Thüsing Plus Heft 4/2025 S. 8 Friedrich Merz: Der Streitbare Von Volker Resing Plus Heft 3/2025 S. 13-15 Die katholische Kirche in den USA unter Präsident Donald Trump: Abtreibungsverbot first Von Timothy A. Byrnes
Plus Heft 4/2025 S. 31-34 Der Paragraf 218 bleibt umstritten: Für eine Brandmauer des Lebensschutzes Von Gregor Thüsing
Plus Heft 3/2025 S. 13-15 Die katholische Kirche in den USA unter Präsident Donald Trump: Abtreibungsverbot first Von Timothy A. Byrnes