Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 stellte beim Thema Religionsfreiheit das Recht auf Konversion an oberste Stelle. In den Konkretisierungen der Sechzigerjahre durch die Staaten ist aber dieses Recht verschwunden – mit weitreichenden Folgen bis heute.
Von Hans Maier