Die von einer Arbeitsgruppe im Auftrag der deutschen Bischöfe erarbeiteten „Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids“ in Fällen von sexuellem Missbrauch sind nicht nur auf Zustimmung gestoßen. Die Empfehlungen sehen vor, einen Entschädigungsfonds einzurichten und Betroffenen nach einer Plausibilitätsprüfung ein Schmerzensgeld auszuzahlen.
Von Stephan Rixen