Glaube und GrundgesetzWelcher Islam gehört zu Deutschland?

Muslime sind ein Teil unserer Gesellschaft – das ist eine unbestreitbare Tatsache. Trotzdem fühlen sich viele Menschen islamischen Glaubens nicht in Deutschland zuhause. Integration braucht guten Willen von allen Seiten – aber auch klare Grenzen.

Wolfgang Schäuble schaut in die Kamera.
© BMF, Jörg Rüger

Der politische Islam gehört nicht zu Deutschland“. Der Titel eines neu erschienen Sammelbandes ist provozierend missverständlich: Zum einen, weil man ihn leicht in dem Sinne verstehen kann, dass nur ein nicht-politischer, sozusagen privatisierter Islam ein mit unserer Demokratie verträglicher Islam sein könne. Zum anderen, weil er sich als implizite Antwort auf die vermeintliche Gretchenfrage in der Islam-Debatte lesen lässt: Demnach gäbe es also einen Islam, der zu Deutschland gehört. Beides ruft vorhersehbar Widerspruch hervor.

Der Begriff „politischer Islam“ meint mehr als den radikalen, gewaltbereiten Islamismus. Es geht hier um die wesentliche Unterscheidung zwischen Religion und religiösem Fundamentalismus. Einer Religion also, die ihre Glaubensinhalte absolut setzt und der es um politische Macht geht. Der Altertumswissenschaftler Jan Assmann hat dafür den Begriff der „totalen Religion“ geprägt und übrigens auch gezeigt, dass Fundamentalismus seit jeher eine Reaktion auf eine Verwandlung der Welt in Richtung Modernisierung und Globalisierung ist, die von bestimmten Gruppen als Bedrohung ihrer Identität empfunden wird.

Die Trennung geistlicher von weltlicher Macht, von Religion und Staat, gehört zu den besonders wertvollen – und auch besonders leidvoll erkämpften – Errungenschaften der europäischen Geschichte. Staat und Politik einerseits und Religion andererseits stehen in vielfältigen Beziehungen zueinander, aber sie sind grundlegend voneinander verschieden. Religion ist politisch, aber sie ist nicht Politik. Diese Unterschiedlichkeit ist übrigens nicht nur von den Religionsgemeinschaften, sondern auch staatlicherseits zu akzeptieren. Wer darauf hinwirkt, diese grundsätzliche Trennung von Staat und Religion zu überwinden, kann sich nicht auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen.

Vor 100 Jahren hat die Weimarer Reichsverfassung jene Grundsätze im Verhältnis von Staat und Kirchen festgeschrieben, die auch heute unter dem Grundgesetz gelten: Die weltanschauliche Neutralität des Staates und das Gleichbehandlungsgebot gegenüber den Religionsgemeinschaften korrespondieren mit dem religiösen Selbstbestimmungsrecht. Dieses Prinzip bietet einen doppelten Schutz: Es schützt Religionen und Gläubige vor staatlicher Einflussnahme. Und es schützt den Staat vor der Indienstnahme durch einzelne Religionen.

Zugleich gilt aber auch: Der weltanschaulich neutrale Staat steht den Glaubensgemeinschaften wohlwollend gegenüber und versteht sie als Partner. Religionsgemeinschaften sollen sich nicht ins Private zurückziehen müssen. Sie sollen gesellschaftlich wirken und sich in den öffentlichen Diskurs einbringen können. Hinter dieser sogenannten „hinkenden Trennung“ steht die Überzeugung, dass den Religionen grundsätzlich ein positives gesellschaftsgestaltendes Potential innewohnt. Dass sie wesentlich zu jenen Voraussetzungen beitragen, von denen der freiheitliche Staat lebt, die er selbst jedoch nicht schaffen kann. Insofern ist ein „politischer Islam“ nicht per se problematisch. Er wäre im Gegenteil so verstanden durchaus wünschenswert.

Übrigens: Ernst-Wolfgang Böckenförde hat seinen oft zitierten Satz ursprünglich an die Katholiken adressiert – 1964, als die katholische Kirche mit dem wertneutralen, säkularisierten Staat noch haderte. Bevor sie am Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils die Religionsfreiheit anerkannte und den Absolutheitsanspruch des Katholizismus gegenüber Staat und Öffentlichkeit aufgab. Eine gutes halbes Jahrhundert ist das her – nicht allzu lang, nimmt man die 2000-jährige Geschichte des Christentums in den Blick.

Darum gibt es die Islamkonferenz

Muslime und mit ihnen der Islam sind ein Teil Deutschlands. Sie sind Teil unserer Gesellschaft. Das habe ich 2006 gesagt, als ich die Deutsche Islamkonferenz ins Leben rief. Im Sinne einer unbestreitbaren Tatsache. Als Ausgangspunkt eines Dialoges, der mir notwendig und dringlich erschien, weil immer offenbarer wurde, was wir lange unterschätzt haben: dass zunehmende religiöse und kulturelle Vielfalt zu Konflikten in einer Gesellschaft führt. Und dass sich die Herausforderungen nicht allein durch Verweis auf das Grundgesetz lösen lassen.

In der Debatte, die wir notwendigerweise führen müssen, liegt auch eine Chance der Selbstvergewisserung: Wenn wir uns darüber klar werden, welche neuen Möglichkeiten Vielfalt erschließt und welche Veränderungen wir in der Kultur unseres Miteinanders nicht wollen. Was wir von Zugewanderten fordern und was wir von uns selbst erwarten müssen. Und wo sich im Verhältnis zum Islam staatliche, auch gesetzgeberische Handlungsgebote ergeben.

Es ist nicht erstaunlich, dass wir heute über den Islam in Deutschland streiten – angesichts islamistischer Terroranschläge und angesichts der mit den Flüchtlingen gewachsenen Zahl der Muslime. Die zunehmende religiöse Pluralisierung unserer Gesellschaft ist zugleich eine ethnische und kulturelle Pluralisierung. Sie ist die Folge von Wanderungsbewegungen in unserer zunehmend globalisierten Welt. Seit 2015 hat sich auch die Vielfalt innerhalb der muslimischen Bevölkerung bei uns vergrößert. Deswegen ist die Diskussion auch in anderer Hinsicht hilfreich: wenn es darum geht, wie wir die Chancen und Möglichkeiten der Globalisierung in Balance bringen mit dem Bedürfnis der Menschen nach Heimat, Zugehörigkeit und Grenzen. Denn Vielfalt und Toleranz – so viel wissen wir bereits – kann es nur geben, wenn alle eine gemeinsame Werteordnung akzeptieren.

Das Zusammentreffen und Miteinanderauskommen-Müssen verschiedener Kulturen, Religionen und Lebensvorstellungen hat Folgen nicht nur für uns. Es hat auch Rückwirkungen auf die muslimische Welt: weil es ihr abfordert, sich mit den Grundbedingungen der modernen Welt auseinanderzusetzen und ihr im besten Fall ermöglicht, Freiheit und Vielfalt als Chance zu begreifen.

Eine freiheitliche, pluralistischer werdende Gesellschaft bleibt nur stabil, wenn sie ein hinreichendes Maß an Zugehörigkeit und Vertrautheit vermittelt – Alteingesessenen wie Zugewanderten. Das ist die Gestaltungsaufgabe, die uns unter den Bedingungen der Globalisierung gemeinsam gestellt ist.

Muslimische Identität

Mit Blick auf den Islam heißt das: Wie schaffen wir es, dass Muslime ihre religiöse Identität in den politischen Rahmen Deutschlands integrieren? Dass sie, ob jüngst zugewandert oder längst eingebürgert, sich als selbstverständlich zugehörig zu unserer freiheitlichen, offenen Gesellschaft empfinden. Das Motto der Deutschen Islamkonferenz ist nach wie vor und zu Recht: aus deutschen Muslimen muslimische Deutsche machen.

Die Herausforderungen sind allerdings nicht geringer geworden. Was viel mit den politischen Entwicklungen in der Türkei unter ihrem Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan zu tun hat. Wir wissen aus Studien, dass sich die größte Gruppe der Muslime bei uns, die Türkeistämmigen, seit einigen Jahren ihrem Herkunftsland wieder stärker verbunden fühlen. Dass fast die Hälfte meint, die Befolgung der religiösen Gebote sei wichtiger als die deutschen Gesetze. Und dass ein Drittel für eine Rückkehr der Muslime zur Gesellschaftsordnung aus Mohammeds Zeiten plädiert. Die allermeisten in Deutschland lebenden Muslime schätzen die Demokratie. Und doch haben bei der Abstimmung über die türkische Verfassungsreform über 60 Prozent mit „Ja“ votiert – ein weitaus höherer Anteil als in der Türkei selbst. Das wirft Fragen auf, selbst wenn sich nur knapp die Hälfte der Wahlberechtigten am Referendum beteiligt hat.

Auf der anderen Seite wächst die pauschale Ablehnung des Islam. Etwa zwei Drittel der Deutschen meinen, dass der Islam nicht in die deutsche Gesellschaft passe. Mehr als ein Drittel der Westdeutschen und über die Hälfte der Ostdeutschen befürworten es, die Ausübung des islamischen Glaubens in Deutschland einzuschränken. Und während nur eine verschwindende Minderheit dem Islam positive Eigenschaften zubilligt, verbinden die meisten damit die Diskriminierung von Frauen, Fanatismus und Gewaltbereitschaft. Ein Bild, das dem der meisten Muslime von ihrer Religion geradezu diametral entgegensteht. Ein Zerrbild, das sich zum Feindbild zu verfestigen droht. Daran kann niemand, der sich um ein gedeihliches Miteinander in der offenen Gesellschaft sorgt, ein Interesse haben. Am allerwenigsten Muslime selbst.

Symptomatisch dafür steht die öffentlich immer wieder aufgeworfene Frage, ob sich der Islam denn überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbaren lasse. Der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm hat darauf einmal lakonisch geantwortet: Die Frage sei müßig, da das Grundgesetz nichts dergleichen verlange. Weder vom Islam noch vom Katholizismus oder irgendeiner anderen Weltanschauung oder Glaubensrichtung. Die Schutzpflicht des weltanschaulich neutralen Staates für die Religionsfreiheit besteht unabhängig von jeweiligen religiösen Normen und Wertvorstellungen. Hinnehmen muss und darf er dennoch nicht alles. Das gilt insbesondere dort, wo religiös begründete Verhaltensanforderungen den unaufgebbaren Prinzipien unserer Verfassung entgegenstehen. „Kein Glaube“ – so Dieter Grimm – „muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein, aber nicht alles, was ein Glaube fordert, darf unter dem Grundgesetz verwirklicht werden.“

Um diese Grenzziehung geht es. Die Grenzen im Konkreten zu setzen, ist allerdings alles andere als trivial. Abstrakte Antworten gibt es nicht. Lehrerinnen oder Richterinnen mit Kopftuch? Religiös motivierte Beschneidungen? Schwimmunterricht für Mädchen muslimischen Glaubens? Kreuze in Klassenzimmern und Amtsstuben? Das alles sind Konflikte, die jeweils neu auszuverhandeln sind. In der gesellschaftlichen Praxis, durch die Rechtsprechung, durch den Gesetzgeber.

Abstrakte Antworten gibt es nicht

Integration fordert uns alle. Sie ist eine Zweibahnstraße. Sie braucht die grundsätzliche Offenheit und das Engagement in der Mehrheitsgesellschaft. Und sie braucht die Bereitschaft der Eingewanderten, bei uns anzukommen. Die Sprache zu lernen, Teil der Gesellschaft zu werden, die freiheitliche Grundordnung und ihre Werte anzuerkennen: die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichberechtigung von Frauen, die Toleranz gegenüber Andersgläubigen, Andersdenkenden, Anderslebenden.

Eine Anmerkungen am Rande: Nicht alle Normen und Werte, die wir heute zu Recht von den zu uns Kommenden einfordern, gehören seit 70 Jahren zur unbestrittenen bundesdeutschen Leitkultur. Gelebte Homosexualität war mal ein Straftatbestand. Und erst in den Siebzigerjahren wurden Frauen ihren Ehemännern rechtlich gleichgestellt. Gesellschaftliche Normen ändern sich. Kulturen wandeln sich. Und dieser Wandel braucht Zeit.

Neben der selbstverständlichen Beachtung von Recht und Gesetz geht es um mehr: Muslime müssen sich klarmachen, dass sie in einem Land leben, das von christlichen Traditionen und den Freiheitswerten der Aufklärung geprägt ist. Es geht um unsere Art zu leben. Wir müssen von Zugewanderten aus anderen Kulturen einfordern, unsere Lebensweise zu respektieren. Dafür brauchen wir aber zu allererst eins: klare Vorstellungen davon, was wir eigentlich meinen, wenn wir von „unserer Lebensweise“ sprechen. Was uns wichtig ist. Nur wenn wir das selbstbewusst leben, können wir es anderen vermitteln. Wenn wir es auch selbst vorleben.

Zur Wahrheit gehört leider auch, dass wir die Verrohung in unserem gesellschaftlichen Miteinander ziemlich oft auch von Bürgern mit recht wenig Migrationshintergrund erleben: mangelnder Respekt gegenüber Polizisten und Helfern, die Verwahrlosung des öffentlichen Raums, abstoßendes Verhalten in den sozialen Netzwerken.

Wir sichern unser friedliches Miteinander nur, wenn wir Regeln setzen und einhalten. Je vielfältiger und bunter unsere Gesellschaft ist, desto notwendiger wird die Beachtung dieser Regeln. Hier ist der Rechtsstaat in der Pflicht, sie auch durchzusetzen. Und wir müssen kulturelle und religiöse Eigenheiten respektieren. Toleranz üben – durchaus im ursprünglichen Wortsinn einer Duldung. Auch wenn es aus politischer Sicht nicht immer ganz einfach ist.

Klar muss dabei allen Beteiligten sein: Den Rahmen bildet das Grundgesetz und seine Werteordnung. Wir – Staat, Politik, Gesellschaft – müssen Grenzen definieren gegenüber jenen Ausprägungen des Islam, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht akzeptieren. Die unsere Demokratie und unseren Lebensstil bekämpfen wollen. Auch gegenüber Moschee- und Dachverbänden, die politischer Einflussnahme ausländischer Staaten unterstehen. Die Politik muss den Mut haben, diese Grenzen aufzuzeigen. Sie müssen im Zweifelsfall auf juristischem Wege definiert werden.

Eine deutliche Grenze gilt es aber auch zu jenen zu ziehen, die Muslimen Integrationsbereitschaft und Integrationsfähigkeit per se absprechen. Deren Kritik am Islam sich als Sorge um Demokratie und christliches Abendland tarnt, tatsächlich aber das Ressentiment verhüllt: die Ablehnung einer Gruppe von Menschen aufgrund ihres Glaubens.

Freiheit ist ansteckend

Wir müssen sehr viel stärker differenzieren – auch wenn das mit den steigenden Taktzahlen der öffentlichen Erregung schwieriger wird. Wir sollten keine Atmosphäre entstehen lassen, in der gut integrierte Menschen sich unserer Gesellschaft entfremden. Weil das Reden über „den“ Islam und „die“ Muslime – und das fast ausschließlich in Problem-Kontexten – dazu führt, dass sie sich mitgemeint und abgewertet fühlen. Wenn über die Hälfte der Türkischstämmigen in diesem Land das Gefühl hat, egal wie sehr sie sich anstrengen, nicht akzeptiert zu werden, nimmt das auch uns, die Mehrheitsgesellschaft, in die Verantwortung.

Es täte uns überdies gut, die Polarisierung und Radikalisierung unserer Debatte in Sachen Islam kritisch zu hinterfragen: Wer Probleme benennt, gilt schnell als islamfeindlich, womöglich gar als Rechtsradikaler. Und wer die Daseinsberechtigung des Islam in Deutschland verteidigt, gilt umgekehrt als „Islamversteher“, der vermeintlich der Unterdrückung von Frauen das Wort redet.

Letztlich braucht es eine innerislamische Auseinandersetzung, eine Reformdiskussion unter den Muslimen selbst, um den Islam in unserer Demokratie zu entwickeln. Um einen Islam zu schaffen, der sich in Deutschland zu Hause fühlt. Der dazugehören will. Das ist keine staatliche Aufgabe – und kann es auch nicht sein.

„Freiheit ist ansteckend.“ Auch dieser Satz stammt von Ernst-Wolfgang Böckenförde. Eine Überzeugung, die ich teile. Freiheit wirkt über kurz oder lang attraktiv. Vor allem, wenn sie zum Greifen nahe liegt. Viele Musliminnen und Muslime, zahlreiche Menschen aus anderen Kulturen mit einem anderen Glauben sind längst bei uns. Sie nutzen die Möglichkeiten, die dieses Land jedem bietet: das Leben nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Erfolgreiche Integration als gelebte Normalität. Ein Teil der Wirklichkeit, der in der öffentlichen Wahrnehmung häufig zu kurz kommt. Die Anziehungskraft von Freiheit und die Anpassungsfähigkeit unserer offenen Gesellschaft, die es immer wieder schafft, Neues zu integrieren und sich anzuverwandeln – das steht bei allen Schwierigkeiten auf der Habenseite. Wir, Muslime und Nichtmuslime, dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Aber wir dürfen mit guten Gründen auch zuversichtlich sein.

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