Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil kennt das Kirchenrecht eine lange Liste mit Rechten für Laien. Dennoch stagnieren noch immer die Bemühungen um mehr Teilhabe aller Glieder des Volkes Gottes am Leitungsamt der Kirche. Daran könnte jeder Diözesanbischof noch heute etwas ändern.
Von Sabine Demel