Wir brauchen kirchliche Verwaltungsgerichte: Es wird Zeit ... Seit bald einem halben Jahrhundert ist geplant, kirchliche Verwaltungsgerichte einzurichten. Heute brauchen wir sie dringender denn je: Denn sie wären ein probates Mittel gegen den willkürlichen Umgang mit Macht in der Kirche. Von Klaus Lüdicke © Pixabay Herder Korrespondenz 1/2020 S. 23-25, Essays, Lesedauer: ca. 8 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Registrierte Nutzer/-innen können diesen Artikel kostenlos lesen. Jetzt registrieren Sie haben bereits ein Konto? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Klaus Lüdicke Klaus Lüdicke (geb. 1943) ist emeritierter Professor für Kirchenrecht und Geschichte. Von 1980 bis 2008 war er Professor und Lehrstuhlinhaber am Institut für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät in Münster. Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen gehören: „Dignitas connubii“. Die Eheprozessordnung der katholischen Kirche, Essen 2005; Die Nichtigerklärung der Ehe – Materielles Recht, Essen 2012; Bischöfliches Offizialat Münster (Hrsg.), Geschieden? Wiederverheiratet? Mit der Kirche?, Freiburg 2012. Auch interessant Plus Theologie S. 20 Theologie und Kirche: Eine unvermeidliche Beziehung Von Kurt Koch Plus Heft 7/2024 S. 8 Margaret Karram: Einheit leben Von Hilde Naurath Plus Heft 6/2024 S. 16-19 Ein Gespräch mit dem DBK-Vorsitzenden Bischof Georg Bätzing: „Streit ist doch nichts Schlechtes“ Von Stefan Orth, Georg Bätzing
Klaus Lüdicke Klaus Lüdicke (geb. 1943) ist emeritierter Professor für Kirchenrecht und Geschichte. Von 1980 bis 2008 war er Professor und Lehrstuhlinhaber am Institut für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät in Münster. Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen gehören: „Dignitas connubii“. Die Eheprozessordnung der katholischen Kirche, Essen 2005; Die Nichtigerklärung der Ehe – Materielles Recht, Essen 2012; Bischöfliches Offizialat Münster (Hrsg.), Geschieden? Wiederverheiratet? Mit der Kirche?, Freiburg 2012.
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