Mit dem Rücktritt Benedikts XVI. hat die Kirche eine neue Institution bekommen: den Papa emeritus. Doch wie dessen Rolle aussehen soll und was seine Rechte und Pflichten sind, ist nie geklärt worden. Wir brauchen eine kirchenrechtliche Definition, die für den emeritierten Papst den Verzicht auf sämtliche Elemente päpstlicher Würde festlegt.
Von Enrico Galavotti