Totale Freigabe der Suizidbeihilfe durch Dritte: Lebensgefahr Das Verfassungsgericht schockiert mit einem Paradigmenwechsel, der Autonomie und Leben von Menschen gefährdet. Es will ein neues Modell an Gesellschaftspolitik durchsetzen. Im Parlament formiert sich dagegen Widerstand. Von Michael Brand © pixabay Herder Korrespondenz 4/2020 S. 41-42, Essays, Lesedauer: ca. 6 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Registrierte Nutzer/-innen können diesen Artikel kostenlos lesen. Jetzt registrieren Sie haben bereits ein Konto? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Michael Brand Michael Brand, geb. 1973, ist seit 2005 Abgeordneter in Deutschen Bundestag. Er ist Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Gemeinsam mit Abgeordneten aus allen Fraktionen hat er einen Gesetzesentwurf zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe vorgelegt. Brand ist vehementer Vertreter eines massiven Ausbaus von Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland. Auch interessant Plus Heft 8/2023 S. 1 Bleibender Regelungsbedarf Von Dana Kim Hansen-Strosche Plus Heft 6/2023 S. 25-27 Palliative Care und das Leben in Beziehungen: Sterben geht uns alle an Von Verena Wetzstein Plus Heft 5/2023 S. 36-39 Der Bundestag will über assistierten Suizid entscheiden: Beratung darf nicht zu spät kommen Von Katharina Klöcker
Michael Brand Michael Brand, geb. 1973, ist seit 2005 Abgeordneter in Deutschen Bundestag. Er ist Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Gemeinsam mit Abgeordneten aus allen Fraktionen hat er einen Gesetzesentwurf zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe vorgelegt. Brand ist vehementer Vertreter eines massiven Ausbaus von Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland.
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