Ein Nachtrag zur Debatte um die SuizidbeihilfeIm Angesicht des Herrn

Für die Bibel gehören wir Menschen nicht einfach uns selbst. Dasss Gott Rechte an uns hat, ist für viele nicht mehr plausibel. Vielleicht aber dies: dass auch die anderen Menschen Rechte an uns haben.

Im Angesicht des Herrn
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Frei sei der Mensch, und daher rühre auch die Freiheit, jederzeit über das eigene Lebensende zu bestimmen. Soweit der Tenor der Mehrzahl der Argumente in der deutschen Diskussion. Wenn dieses Argument im TV kam, habe ich immer „Nein!“ dazwischengerufen. Doch meine Stimme drang nicht durch bis Berlin. Und mit einem Bündel von Bibelstellen in der Hand würde ich die Lage nur noch ärger machen. Man müsste schon gesamtbiblisch argumentieren.

Das könnte dann so aussehen. Erstens: Gott gilt als der Schöpfer. Das ist leicht gesagt und ist schon an sich unfasslich: Mehr als Superhirn, Architekt und Zoodirektor eines wunderbaren Riesenreiches. Jedenfalls das (besser gesagt: der) Woher von allem.

Zweitens: Dieser Gott ist auch der Herr, das heißt, dass die ganze Schöpfung nach einem Regelwerk „abläuft“, zu dem auch die Naturgesetze gehören. Dieses System von Regeln ist auf bestechende Weise vernünftig. Deshalb spricht man von Gottes Weltvernunft (Logos). Der das Woher ist, bestimmt auch das Wozu. Als der „Herr“ ist er speziell das Wozu, und, soweit wir erkennen können, besteht dieses Wozu in der breitest- und höchstmöglichen Entfaltung aller Anlagen und Begabungen.

Drittens: Weil Gott der Schöpfer und Herr ist, betrachtet die ganze Bibel die Welt als Gottes Eigentum. Diese Konsequenz ist zwar in sich betrachtet merkwürdig und keineswegs selbstverständlich. Aber es gibt immer wieder die Auffassung, Gott habe die Welt dem Menschen anvertraut, sein Eigentum den Menschen „zu Lehen“ gegeben.

Umso mehr überrascht es, dass weder aus dem Herr-Sein Gottes noch aus der vernünftigen Weltordnung in der ganzen Bibel außer dem Ersten Gebot (dass es eben nur einen Gott anzubeten gilt) keine Folgerungen in Form von Geboten gezogen werden. Das ist in Joh 1,11 besonders auffällig: Gott kommt zwar „in sein Eigentum“, aber verlangt wird nicht mehr, als dass „die Seinen“ ihn akzeptieren („aufnehmen“), keine Liste von Geboten weiter. Zumeist gilt Gottes Eigenschaft als Herr und Besitzer als Grund dafür, ihn gebührend zu lobpreisen (Ps 24,1).

Das Blut gehört Gott

Doch es gibt zwei Ausnahmen, die in Gen 9,6–8 dicht beieinander stehen. Diese betreffen beide das Töten anderer Lebewesen, Tiere und Menschen. Denn das bedeutet Blutvergießen, und im Blut steckt das Leben, Gottes ganz spezielles Eigentum (wie der Atem nach Gen 2,7). Der Einfluss dieser biblischen Anschauung auf unsere Kultur- und Wertvorstellungen ist bis heute immens. Er reicht von der Nicht-Verjährung von Mord bis zu den Speisekarten von Veganern. Er reicht von der Praxis des Schächtens bis zur Kriegsdienstverweigerung. Und die Apokalypse sagt sogar: Wer Blut vergießt, dessen Blut soll (zur Strafe) vergossen werden (13,10). Das wäre Tötung des Töters als Strafe im Sinne der Talio. Doch das gälte nur in einer abstrakten oder anonymen Rechtsordnung und wäre daher letztlich nihilistisch, weil das Resultat bloße Vernichtung wäre.

Bis hierher lässt sich der an der Bibel orientierte Standpunkt einigermaßen begründen. Doch, will man weitergehen, so tut sich für viele so etwas wie eine Lücke in der Argumentation auf, die, um in der Sprache zahnärztlicher Praxis zu reden, vielleicht nur durch Brücken zu schließen ist. Gott mag ja der Eigentümer des Ganzen sein, aber entscheidet er auch allein über das Wann von Leben und Tod? Die Rabbinen rechnen schon für den Fall Abrahams mit einem besonderen Todesengel, der zum Beispiel Abraham dann auf Befehl Gottes abholt – dies in Ermangelung einer biblischen Regelung. Denn in der Bibel gibt es keine Aussage darüber, dass Gott allein und überhaupt bestimmen soll und kann, wann jemand sterben soll. Das ist zwar unsere Gewissheit. Aber sie ist in der Bibel nur über Umwege zu erreichen. Das könnte so geschehen.

Paulus schreibt in Röm 14,8: Wenn wir leben, leben wir im Angesicht des Herrn, und wenn wir sterben, sterben wir im Angesicht des Herrn. Im Leben und im Tod gehören wir dem Herrn. Im ersten Satz habe ich zwei Dative wörtlich: „dem Herrn“ durch das etwas konkretere und bildhafte „im Angesicht“ übersetzt. Denn was sagt ein bloßer Dativ hier im Deutschen? „Im Angesicht“ würde hier bedeuten: „unter den Augen des Herrn“, „ihm verantwortlich, weil er gegenwärtig ist“. Auch der zweite Satz geht über das allgemein Biblische hinaus. Denn wir sind nicht nur irgendwie konsequenzenlos Eigentum des Herrn, sondern sind dieses ausdrücklich „im Leben und im Tod“. Denn das Stichwort „Herr“ besagt hier: Er ist immer unser Herr, im Leben wie im Tod. Damit sind wir, weil er in beiden Phasen unser Herr ist, für unser Tun rechenschaftspflichtig. Und in welcher Hinsicht das ganz besonders gilt, zeigt die noachitische Regel nach Gen 9, die allen Völkern gegeben ist. Sie ist im Übrigen für die Bibel fundamental.

Denn im Unterschied zur Meinung vieler Bundestagsabgeordneter gehören wir als Menschen (nicht nur als Getaufte) nicht und niemals einfach „uns selbst“. Und wie empfindlich dieser Herr über sein Eigentum wacht, kann man am Verbot des Blutvergießens in Gen 9,6–8 sehen. Paulus bereitet daher mit seiner Formulierung in Röm 14 die in der Bibel nicht belegte Ausdrucksweise „Herr über Leben und Tod“ immerhin vor. Denn darum geht es: Nach Röm 14,8 stehen wir mit unserem Tun im Leben und im Tod und daher auch im vermeintlichen Niemandsland direkt verantwortlich dem Herrn gegenüber und also auch dem, was er als Ziel allen Lebens vorgibt, der Entfaltung der je und je einem Leben geschenkten Begabungen.

Schon jeder Lehrer weiß dieses über seine Aufgaben: Das Unterbinden von Gaben und Begabungen kann sein Beruf nicht sein. Oft bringen gerade die letzten Zeiten in einem Leben noch eine Fülle von Weisheit und Mitmenschlichkeit hervor. Und zum Beispiel ich möchte gerne sterben in den Armen der über alles geliebten Frau meines Lebens.

Aber was ist, wenn das alles nicht harmonisch verlaufen kann? Wenn die Schmerzen den Sterbenden zum Würmchen werden lassen? Wie ist das mit der Erlaubtheit der Assistenz beim Suizid? Eine geradlinige Antwort kann hier leicht so oder so zur Barbarei führen. Daher würde ich einen Strategiewechsel auf der Mitte oder gegen Ende des Weges von vornherein nicht ausschließen.

So lange, wie es eben geht, würde ich zum Weiterleben Mut machen, um nicht die Freude eines einzigen neuen Tages zu verpassen. Die monastischen Laudes zeigen, welche Faszination von der Entspannung und der beginnenden Fröhlichkeit jedes Morgens ausgehen kann.

Und was den etwa notwendigen Strategiewechsel betrifft: Es kann sein, dass aus medizinischer Sicht ein Medikament das Sterben erleichtert. Jesus lehnt, am Kreuz hängend, ein solches Mittel dezidiert ab (Mt 27,48 gegen Joh 19,30). Aber Mediziner können unterscheiden zwischen direkter Todesfolge eines Medikaments und Erleichterung des Sterbens zum Beispiel durch Schmerztilgung. Das mag sophisticated klingen und für den Sterbenden bereits unerheblich sein. Wenn ich hier eher für die Schmerzlinderung plädiere, dann nicht zuletzt auch wegen des Gewissens dessen, der das Medikament verabreicht. Denn es gilt in jedem Falle, die letzte Chance zu einem sinnvollen Weiterleben offen zu halten. Direkte Herbeiführung des Todes durch die Gabe eines Medikaments halte ich für unerlaubt, es kann aber sein, dass durch bestimmte Medikamente die Lebensdauer verkürzt wird. Der frühere Tod wäre dann ein Kollateralschaden. Und mehr oder weniger ist derartiger Schaden bei vielen Medikamenten die Folge.

Bei dem zu Diskutierenden nähern wir uns raschen Schrittes jener Phase, in der die Frage nach möglicher Hilfe bereits abgelöst zu sein pflegt von dem Ursprung der Bitte um Hilfe (Angst, Krämpfe, Verzweiflung, unerträgliche Schmerzen). Je weiter der Sterbeprozess voranschreitet, um so mehr bemisst sich die Frage nach der Erlaubtheit eher an der faktischen Besserung in komplizierter Lage als an der Erlaubtheit nach Gesetzbuch oder Lehrbuch. Maßstab wäre noch immer das für strenge Juden gesetzwidrige Hilfeleisten des barmherzigen Samaritaners nach Lk 10.

Und zum Schluss auch dieses: In dem Niemandsland zwischen Leben und Tod sollte niemand – schon wegen des gesunden Menschenverstandes – Entscheidungen treffen, die nie und nimmer revidierbar sind. Weil man selbst das nicht einmal wissen kann, was der neue Tag bringt. Für diese Gewissheit braucht man noch nicht einmal den christlichen Glauben.

Früher argumentierte man sehr stark mit dem Eigentumsrecht Gottes. Dieses ist der Mehrzahl der Mitbürger in modernen Staaten nicht unmittelbar plausibel. Deshalb ist eine modernere Argumentation mehr an der Hilfeleistung für den Patienten beziehungsweise am Patientenwohl orientiert. Doch hier ist zu fragen, wer letztlich bestimmt, wo dieses Wohl liegt und ob es ganz einfach ohne Einschränkungen festgelegt werden kann. Zumindest andere Menschen haben Rechte an mir, und daraus ergeben sich meine Pflichten. Diesen darf ich mich nicht einfach entziehen, und zwar um den Preis von Sanktionen. Das heißt, die Mitmenschen dürfen aufgrund dieses Geflechtes von Pflichten meinen Suizid verhindern.

Welche Rolle spielt Gott dabei? Er ist das Woher und das Wohin, Anfang und Ziel. Wenn man von Gott redet, hat beides ein persönliches Gesicht und ist kein anonymes Rechenzentrum. Auch um des gemeinsamen Zieles willen ist es Unrecht, aus diesem Geflecht mit Gewalt einzelne Personen herauszubrechen.

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