DITIBIslamischer Religionsunterricht in Hessen gestoppt

Islamischer Religionsunterricht gestoppt
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Rückschlag für den islamischen Religionsunterricht in Deutschland: Hessen hat die Kooperation mit dem muslimischen Landesverband der DITIB gestoppt. Seit längerem durchlief das gemeinsame Angebot eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts für muslimische Schüler in diesem Bundesland einen Prüfprozess. Jetzt hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass ab dem neuen Schuljahr 2020/2021 der zusammen mit „DITIB Hessen“ verantwortete Religionsunterricht bis auf Weiteres nicht mehr erteilt wird. Betroffen sind davon 56 Standorte im Grundschulbereich und zwölf weiterführende Schulen.

Sie sollen jetzt in den Schulversuch „Islamunterricht“ integriert werden. Dieser ist ein religiöses Unterrichtsangebot, das – anders als ein Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes – nicht bekenntnisorientiert ist. Dort sollen auch die an der Universität Frankfurt ausgebildeten muslimischen Religionslehrer eingesetzt werden. Der ebenfalls in Hessen eingerichtete weitere bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht in Kooperation mit der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist, bleibt von der Entscheidung unberührt.

Hessen gehörte bisher zu den Bundesländern, die vergleichsweise offensiv das Fach „Islamischer Religionsunterricht“ anbieten wollten und dabei vor allem auf die DITIB als Partner gesetzt haben. Am Verband von Moscheegemeinden türkischstämmiger Muslime gab es aufgrund seiner Abhängigkeit vom türkischen Staat länger schon Kritik, zuletzt verstärkt nach dem Putschversuch in der Türkei, als Anhänger des Religionsführers Fetullah Gülen offenkundig bespitzelt wurden.

Auf der Grundlage von drei Gutachten ist der hessische Kultusminister Alexander Lorz jetzt zu dem Schluss gekommen, dass die Kooperation zum neuen Schuljahr ausgesetzt werden muss. Die Gutachten, die auf der Homepage des Ministeriums dokumentiert werden, stammen von dem Islamwissenschaftler Mathias Rohe, dem Turkulogen Günter Seufert und dem Verfassungsrechtler Josef Isensee. Die Zweifel an der Erfüllung der notwendigen Kriterien habe DITIB Hessen nicht im notwendigen Maße ausräumen können; es sei auch nicht zu erwarten, dass die Defizite in absehbarer Zeit beseitigt werden könnten, so Lorz. Dies betreffe insbesondere die Frage der hinreichenden Unabhängigkeit DITIB Hessens vom türkischen Staat. Hintergrund ist hier die „Weisungskette“ (Isensee) vom Moscheeverband hier in Deutschland über die türkische Religionsbehörde „Diaynet“ in Ankara bis zum Staatspräsidenten dort. Das Gutachten von Rohe kommt hingegen zu dem Schluss, dass es – trotz der in den anderen Gutachten bemängelten Vorgänge – weiterhin keine belastbaren Hinweise für eine „politische Einflussnahme auf den islamischen Religionsunterricht in Hessen beziehungsweise auf den hessischen Landesverband“ gebe. Der Landesverband von DITIB hatte zuletzt versucht, mit der Erstellung eines Mitgliedsregisters die Voraussetzung dafür zu schaffen, als vom türkischen Staat unabhängiger Kooperationspartner für den Religionsunterricht anerkannt zu werden. Stefan Orth

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