Der Codex Iuris Canonici ist beim Thema Machtverteilung in der Kirche weiter, als viele denken. Die Leitung von Kirchengemeinden in vermögensrechtlichen Dingen etwa darf sehr wohl von Laien mitausgeübt werden – und auch an anderen Stellen muss man genauer hinschauen.
Von Heribert Hallermann