Im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt haben auch deutsche Diözesanbischöfe jahrzehntelang versagt. Zwischenzeitlich versprachen sie schonungslose Aufklärung, doch regelmäßig bekanntwerdende Hinweise auf fortgesetztes Vertuschen und Verschweigen geben wenig Anlass, ihren Zusagen zu vertrauen. Inzwischen werden einzelne Bischöfe von verschiedenen Seiten aufgefordert, vom Amt zurückzutreten. Wie ist ein Rücktritt kirchenrechtlich geregelt? Welche anderen Maßnahmen kommen in Betracht?
Von Georg Bier