Zur Diskussion um die „Laienpredigt“: Mit guten Gründen Alle Getauften haben Anteil am Verkündigungsdienst der Kirche. Auf dieser theologischen Grundlage sollte es auch Laien ermöglicht werden, in der Eucharistiefeier zu predigen. Kirchenrechtlich ist das möglich: Die Bischöfe müssten beim Papst ein entsprechendes Indult erbitten. Von Heribert Hallermann © Pixabay Herder Korrespondenz 2/2021 S. 23-25, Essays, Lesedauer: ca. 8 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 111,30 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Heribert Hallermann Heribert Hallermann wurde 1951 geboren und 1975 im Bistum Eichstätt zum Priester geweiht. Nach Promotion in Trier (1996) und Habilitation in Mainz (1998) war Hallermann seit 2003 Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg. 2016 wurde er emeritiert.
Heribert Hallermann Heribert Hallermann wurde 1951 geboren und 1975 im Bistum Eichstätt zum Priester geweiht. Nach Promotion in Trier (1996) und Habilitation in Mainz (1998) war Hallermann seit 2003 Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg. 2016 wurde er emeritiert.