Das nun veröffentlichte Gutachten der Kanzlei „Gercke Wollschläger“ zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln steht in der Kritik. Doch der hier erstmals vorgenommene Vergleich mit der bisher zurückgehaltenen ersten Studie zeigt: Gerade in seinen Beschränkungen liegt die Stärke des neuen Gutachtens. Nur auf seiner Grundlage waren Amtsverzichte und Entpflichtungen zwingend.
Von Benjamin Leven