Wer sich eines Vergehens in schwerer Weise schuldig gemacht hat, gehört gerichtlich verurteilt und inhaftiert. Viele Menschen in unserem Land würden diese Gleichung selbstverständlich unterschreiben. Doch nach der Lektüre des 2020 im Verlag „Edition Körber, Hamburg“ erschienenen Buches von Thomas Galli mit dem Titel „Weggesperrt. Warum Gefängnisse niemandem nutzen“ können einem Zweifel kommen, ob eine Haftstrafe in vielen Fällen die richtige Antwort auf die verübte Straftat ist. Drastischer gefragt: Erschwert eine Inhaftierung die angestrebte Resozialisierung womöglich sogar mehr, als dass sie sie befördert?
Folgt man dem genannten Buch, das sich gegen das „Wegsperren“ in Gefängnissen wendet, ist diese Gefahr zumindest nicht von der Hand zu weisen. Und sie wirkt auf mich als Christentums- und Kulturhistoriker umso brisanter, da sich der Resozialisierungsgedanke als vorgebliches Ideal des aktuellen Gefängniswesens zutiefst christlichen Traditionen verdankt. Eben die wären angesichts eines im Kern resozialisierungsunfreundlichen Gefängniswesens bereits in den Hintergrund geraten.
Wenn also Thomas Galli für ein Ende des „Wegsperrens“ zugunsten von offeneren, inklusionsfreudigeren und praktikableren Weisen der Resozialisierung plädiert und damit auch medial manches Echo auslöst, lässt er die dahinter stehenden christlichen Traditionen, die die innere Heilung des Übeltäters anzielen, allerdings beinahe unberücksichtigt. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich umso mehr, sein im Essaystil geschriebenes und im Inhalt aufrüttelndes Buch in einen Dialog mit den lebensfreundlichen religiösen Überlieferungsschätzen zu bringen – allzumal seine Überlegungen bemerkenswerterweise theologisch bislang fast ohne Resonanz geblieben sind. Es ist zu hoffen, dass dieses Gesprächsangebot auch andere Menschen guten Willens weiter dazu ermutigt, sich in die Diskussion über ein Ende des Wegsperrens von Missetätern zugunsten aussichtsreicherer Weisen der gesellschaftlichen Wiedereingliederung einzuschalten, um so auch die „grundchristliche“ Idee der Resozialisierung von Übeltätern womöglich neu aufleuchten zu lassen.
Der Jurist Thomas Galli, geboren 1973, war seit 2001 im Strafvollzug tätig und leitete zwischen 2013 und 2016 die Justizvollzugsanstalt Zeithain, 2015 für sechs Monate zusätzlich die Justizvollzugsanstalt Torgau. Er war sowohl Mitglied des „Kriminalpräventiven Rats“ der Stadt Dresden als auch Vertreter Sachsens bei der Bundesvereinigung der Anstaltsleiter. Weil er niemand sein wollte, der selber ein Gefängnis leitet, da er von dieser Weise des Strafvollzugs nicht länger überzeugt ist, legte er die Gefängnisleitung 2016 nieder. Seitdem arbeitet er als Rechtsanwalt mit eigener Praxis in Freiburg und verfasst Bücher über den Gefängnisalltag.
Galli vertritt die Überzeugung, dass Gefängnisse allein für Schwerkriminelle notwendig, hingegen für die allermeisten Inhaftierten nicht sinnvoll sind. Dabei stützt er sich auf seine in der Gefängnisleitung gewonnene Einsicht, dass die herkömmlichen Haftanstalten einem widersprüchlichen Ziel dienen, indem sie Vergeltung und Resozialisierung gleichermaßen verwirklichen sollen: „Die Vergeltung von Unrecht in Haft schließt den Bestraften aus der Gesellschaft aus. Die Resozialisierung versucht, ihn wieder dorthin zurückzubringen. Beides zur gleichen Zeit kann selten gelingen, und bei Widersprüchen und Konflikten setzt sich systematisch die Vergeltung durch“ (51). Insgesamt nimmt Thomas Galli zwar ein vielfältiges Bemühen zugunsten der Resozialisierung von Inhaftierten in den Gefängnissen wahr; doch werde dieses Engagement durch andere, weitaus alltagsprägendere Einflüsse in seiner Wirkung aufgehoben.
Umfassend führt er sieben Argumente gegen das etablierte Gefängniswesen in unserem Land an: Erstens gewährt das Gefängnissystem zwar begrenzte Freiräume für Reflexionsprozesse des Einzelnen; diese aber werden in ihrer Wirksamkeit dadurch stark relativiert, dass sich die Gefangenen in eine von allen Mithäftlingen geteilte Anti-Haltung gegenüber der Anstalt und dem Staat gedrängt sehen. Zweitens: Während die Auseinandersetzung mit den eigenen Straftaten eine Wahrnehmung eigener Schwächen bedeutet, gilt in der Subkultur der Inhaftierten ansonsten das Recht des Stärkeren – mit der weiteren Konsequenz entsprechender Machtkämpfe untereinander. Drittens besteht für neue Häftlinge die Gefahr, dass sie eher in die Drogenabhängigkeit abrutschen, als dass sie zur Konfrontation mit ihrem eigenen Fehlverhalten gelangen; immerhin gelten mehr als zwei Drittel der Inhaftierten als drogenabhängig. Viertens beziffert Galli die Personalkosten in deutschen Gefängnissen auf 80 Prozent der Gesamtausgaben. Anstelle der Resozialisierung entfällt der Hauptteil dieser Summe auf die Bewachung, die Kontrolle, die Disziplinierung und die Verwaltung der Gefangenen. Fünftens ist das Gefängniswesen allzu stark auf die Defizite der Inhaftierten konzentriert, so dass eine „positive Fehlerkultur im Justizalltag fehlt“ (97) und den Gefangenen bei Regelverstößen selbst noch ihre kleinen Freiheiten weiter eingeschränkt werden (Streichung der Sport- und Freizeitaktivitäten et cetera). Sechstens sieht Galli das aktuelle Gefängniswesen – wie oben bereits angesprochen – erstrangig dem Gedanken der Vergeltung verpflichtet. Siebtens speist sich die oft behauptete Sinnhaftigkeit des Haftalltags vorrangig aus Illusionen: „Dem Gefängnis liegt bewusst oder unbewusst der naive Glaube an den reuigen Sünder zugrunde, der in seiner kargen Zelle mit der Bibel oder dem Koran in der Hand seine Missetaten reflektiert und als geläuterter Mensch wieder in Freiheit kommt“ (124). Zusammengefasst: Es ist eine „große Lüge unserer Kriminalpolitik“, Gefängnisse als notwendig für die Resozialisierung und Besserung der Täter anzusehen (99).
Anstelle von Haftstrafen plädiert Thomas Galli für „Verantwortung“ als Leitidee im Umgang mit Straftaten: „Eine Strafe, die in erster Linie Schuld vergelten will, macht den Bestraften kleiner, den Strafenden größer und mächtiger. Eine solche Strafe kann viel leichter missbraucht werden als eine, die den Täter für die Folgen seines Handelns in die Verantwortung nimmt“ (173).
Alltagspraktisch will Galli erstens den Umgang mit Kriminalität von der Bestrafung auf eine langfristig angelegte Prävention verschieben. Zweitens sucht er die strafende Intervention mit Beibehaltung der herkömmlichen Haftauflagen allein auf schwere Kriminalität zu begrenzen. Drittens verlagert er den Schwerpunkt „vom passiven Erdulden einer Strafe auf die Pflicht zur aktiven Wiedergutmachung – damit von einer Zufügung von Leid weg und hin zur Möglichkeit einer Heilung“ (213). So liegt ihm viertens anstelle einer vergeltenden Bestrafung des Täters daran, dass dieser auch die Bedürfnisse des Opfers in den Blick nimmt und auf sie eingeht.
Zur Erreichung dieser Ziele optiert der ehemalige Gefängnisdirektor für „dezentrale und offene Formen des Freiheitsentzuges“ (221). So fordert er die Unterbringung der Übeltäter auf einem „hofartigen Gelände in Wohngruppen“ anstelle von Einzelzellen, damit sie die Möglichkeit haben, inmitten des gesellschaftlichen Alltags sozial und beruflich zu lernen. Innerhalb dieses lebensnäheren Umfeldes können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen all das, was sie bisher im Gefängnis in den Bereichen Ausbildung, Fortbildung und Therapie geleistet haben, zukünftig mit umso mehr Aussicht auf Erfolg einbringen. Diese Art von elektronisch überwachtem Hausarrest will er erstrangig mit „gemeinnütziger Arbeit als Hauptstrafe“ ausgestalten (228).\Ganz besonders würden von dieser Umstellung all jene Menschen – aktuell immerhin 40 Prozent der jährlichen Neuinhaftierungen – profitieren, die aufgrund ihrer prekären Lebensbedingungen die ihnen auferlegte Geldstrafe nicht bezahlen können und deshalb in Haft genommen werden.
Was, so sei im Folgenden gefragt, lässt sich aus einer christentumsgeschichtlichen Perspektive zu einem Ende des „Wegsperrens“ sagen?
Gefangenenseelsorgerliche Impulse für „eindeutig kriminelle Strafgefangene“, die die aktuelle Forderung nach Abschaffung beziehungsweise Öffnung der Gefängnisse bereits implizieren, äußerte erstmals Bischof Ambrosius von Mailand (geboren 397). So wandte er sich – höchst relevant für die inhaltliche Weiterführung von Thomas Gallis oben beschriebenem Anliegen – entschieden gegen eine „vergeltende Strafe“ für derartige Missetäter, um sich stattdessen für eine auf den Einzelfall zugeschnittene seelische Unterstützung auch dieser Menschen starkzumachen.
Der nordafrikanische Bischof Augustinus von Hippo (geboren 430) vertiefte diese Linie, indem er erstmalig in der Kirchengeschichte den Begriff des Verbrechens in Analogie zum Begriff der Krankheit setzte: „Man muss“, so Augustinus (ep. 153,14), „die Bösen in der Absicht lieben, damit sie nicht mehr böse seien, wie man auch die Kranken liebt, nicht damit sie krank bleiben, sondern damit sie gesund werden.“ Ziel der (priesterlichen) Unterstützung von kriminellen Strafgefangenen ist deren „Besserung“: ein Ausdruck, der wiederum im Blick auf Rechtsbrecher bei Augustinus zum ersten Mal in der Geschichte der Kirche vorkommt. Alltagskonkret – und in Übereinstimmung mit der Position von Thomas Galli – optiert der Bischof dagegen, dass die einem Kriminellen auferlegte Gefängnisstrafe dem vergeltenden Ausgleich für das begangene Unrecht dient. Stattdessen fordert er dazu auf, die Gefangenschaft so zu gestalten, dass sie dem Betroffenen einen Umkehrprozess ermöglicht. Gegebenenfalls empfiehlt er zugunsten dieses Ziels auch die Fürsprache des Bischofs bei den Richtern (ep. 153,19).
Die Neuheit des Christentums
Ohne Übertreibung ist die medizinale Ausrichtung der Bußauflage für Übeltäter durch die Kirche als menschheitsgeschichtlich neuartig herauszustellen. Im Hintergrund steht der Gedanke, dass jemand, der anderen Menschen Schaden zugefügt hat, den für Christen selbstverständlichen Weg der Mitmenschlichkeit verlassen hat. Diese Abirrung – so sind die Christen überzeugt – ist nicht durch eine der Missetat genau entsprechende Ausgleichsleistung zu beheben, sondern allein durch die neuerliche, individuell angepasste Einübung in die Nächstenliebe, wie Jesus sie vorgelebt hat.
Die Christen verstanden die medizinale Buße als wichtigen Teil der von ihnen eingeführten neutestamentlichen Barmherzigkeitsethik in das Recht. Dieser Schritt darf religionsgeschichtlich sogar als wegweisend gelten: „‚Barmherzigkeit‘ war dem vorchristlichen Recht unbekannt gewesen. (…) Die Ethik der Bibel wurde zum Maßstab des Rechts“, wie der Rechtshistoriker Hans Hattenhauer die weit über das Mittelalter hinausweisende Entwicklung bilanziert.
Im Blick auf die Gefangenen bedeutete diese „Umwertung“, dass sich Christen für die Menschen hinter den Gefängnismauern einsetzten, darunter seit der Frühneuzeit erstrangig die eigens mit dieser Aufgabe betrauten Gefangenenseelsorger.
Die Ausbreitung des Evangeliums mit seiner Umwertung aller Werte führte zur Sittenpflege, Erziehung und Überwachung der Lebensführung eines jeden einzelnen Menschen – und das weit über die Kirche hinaus. Dieser Impuls wurde 1555 zum ersten Mal in England von weltlichen Behörden mit Blick auf Gefangene aufgegriffen. So entstand in Bridewall bei London das erste Gefängnis als house of correction. Dieses Projekt gelangte zu solcher Durchschlagskraft, dass die Gefängnisseelsorger den Betroffenen in den staatlichen Gefängnissen fortan geradezu selbstverständlich dabei helfen durften, über ihre Verfehlungen nachzudenken und mit geistlicher Betreuung ihren Weg zurück zu einer von Barmherzigkeit durchprägten Lebensweise zu finden.
So verfasste Vinzenz Eduard Milde (geboren 1853), der spätere Erzbischof von Wien, 1818 eine „Anleitung zur Seelsorge in Strafhäusern“. Darin fordert er die in den Gefängnissen tätigen Geistlichen auf, sich gründliche psychologische Kenntnisse anzueignen, um die Persönlichkeit des Rechtsbrechers möglichst genau erfassen zu können. Zeitgleich initiierte Elisabeth Fry (geboren 1845) in England die religiös-pädagogisch orientierte Gefangenenseelsorge. Im berüchtigten Londoner Newgate-Gefängnis richtete die Quäkerin für erwachsene Gefangene eine Gefangenenkapelle ein, für gefangene Kinder eine Gefängnisschule und für weibliche Gefangene eine Lehr- und Arbeitsschule. Zu den Errungenschaften ihres lebenslangen Einsatzes zugunsten der Gefangenen und deren Besserung zählte unter anderem die juristische Festschreibung, dass jedem Gefangenen, der religiöse Handlungen verrichten möchte, dieses zugestanden werden muss. Entsprechend charakterisiert ein Zeitgenosse die initiativreiche Quäkerin im Rahmen ihrer Gefängnisseelsorge als ökumenisch offen. Sie erkundigte sich nicht nach der Religion der Gefangenen. Unabhängig davon, ob jemand Protestant, Katholik oder Jude war, sprach sie gegenüber allen vom Evangelium.
Für die Gefangenenseelsorge wirkte Frys Bemühen um die Besserung der Gefangenen eröffnend, allzumal sie damit beispielsweise Theodor Fliedner (geboren 1864) inspirieren konnte. Dessen Wirken zugunsten der Gefangenen traf ebenfalls auf ein reiches Echo. Nach der Rückkehr von seinen Gefängnisbesuchen in England und in den Niederlanden schrieb er an die Regierung daheim in forderndem Ton: „Nicht anders als wohltätig ist es für die Gefangenen, wenn man mit ernster Liebe sie in ihr Herz blicken lehrt, ihnen ein klares Bewusstsein von Gottes Heiligkeit und ihrer Strafwürdigkeit gibt, ihren Willen aufs Bessere lenkt und stärkt durch das Wort Gottes.“
Im Sinne einer christlich unterstützten und von Mt 25,34–46 geprägten Gefangenenseelsorge optierte Theodor Fliedner auch für die Versorgung der Häftlinge mit Büchern – für ihn sogar der Hauptzweck aller Gefangenenhäuser und der darin engagierten Gefängnisseelsorger. Während die Lektüre die Gefangenen zumindest gedanklich mit der Welt draußen verband und auf sie vorbereitete, gab es im 19. Jahrhundert vereinzelt auch schon Projekte christlicher Provenienz, mit denen man die Übeltäter im Sinne eines „freien Strafvollzugs“ außerhalb der Gefängnismauern zu resozialisieren suchte.
Christliche Gefangenenseelsorge außerhalb des Gefängnisses
Antonia Werr (geboren 1868), die sich auf der Basis der karmelitischen Mystik der Verehrung des Jesuskindes in der Krippe widmete, scharte mit dieser Frömmigkeit in Würzburg-Oberzell eine Gemeinschaft um sich, die sich „Dienerinnen der Heiligen Kindheit Jesu“ nannte. Mit Hilfe ihrer Devotion gegenüber dem kleinen Jesus suchten diese Frauen der Heiligen Familie aus Jesus, Maria und Josef nachzueifern, wie sie sie im Stall von Bethlehem gegenwärtig sahen. Mit ihrer Frömmigkeit zogen sie sich aber nicht in ein frommes Idyll zurück, sondern nahmen in ihre Gemeinschaft vielmehr straffällig gewordene Frauen aus dem Frauengefängnis im benachbarten Ebrach auf, die aufgrund von Klein- und Kapitaldelikten (einschließlich Mord) zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden waren.
Zwei Drittel der diesen Frauen auferlegten Haftstrafen mussten sie im Frauengefängnis verbüßen, bevor sie entscheiden konnten, ob sie auch für den Rest ihrer Haftzeit in dieser Haftanstalt bleiben oder ob sie stattdessen „auf Zeit“ mit den Schwestern von Würzburg-Oberzell zusammenleben wollten.
Die sozialarbeiterischen Erfolge der Schwesternkommunität zugunsten der aus Ebrach kommenden Frauen konnten sich sehen lassen: Beispielsweise schafften von den 67 vorzeitig aus der Haft entlassenen Frauen, die zwischen 1856 und 1868 als Erste in die Obhut der Ordensgemeinschaft gelangten, die allermeisten den Sprung in ein geordnetes Leben.
So hatten die Schwestern um Antonia Werr zwar noch keine elektronischen Fußfesseln zur Verfügung, um ihre Weise des offenen Strafvollzugs auszugestalten. Stattdessen setzten sie – pädagogisch erfolgreich – auf ein Alltagsleben, in dessen Mitte die Spiritualität der Weihnacht und der Jesuskindverehrung stand. Die Zielperspektive dieses geistlich zentrierten Miteinanders bestand darin, dass sich sowohl die Schwestern als auch die sogenannten „Büßerinnen“ jenem Ideal anglichen, das sie im Jesuskind verkörpert sahen und das die straffällig gewordenen Frauen auf ein sozial verträgliches Leben in der Gesellschaft vorbereiten sollte.
Wenn sich auch heutige Verantwortungsträger im Bereich des Gefängniswesens an der christlich fundierten Tradition der medizinalen Buße und der Menschenfreundlichkeit bewusst oder unbewusst orientieren, um vom „Wegsperren“ zu offeneren Vollzugsformen zu gelangen, leisten sie damit einen Schlüsselbeitrag zur Gestaltung des Soziallebens.
Dabei dient die von Thomas Galli in den Mittelpunkt gestellte gemeinnützige Arbeit als Hauptstrafe sowohl dem sozialen Lernen der Gefangenen als auch dem lernbereiten Miteinander in der Gesellschaft. Angesichts dieser Win-win-Situation bleibt zu hoffen, dass sich dafür christlicherseits nicht allein die Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorger weiter aktiv einsetzen, sondern dass sich viele Jesus-Anhänger gemeinsam mit anderen Menschen guten Willens für die gesellschaftliche Integration und die Inklusion von Straftäterinnen und Straftätern stark-machen.