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S. 9-10
Gegenüber den von ihm beauftragten Gutachtern gesteht Kardinal Reinhard Marx zwar die „moralische Letztverantwortung“ für Versäumnisse seiner Bistumsverwaltung ein, bestreitet jedoch eine konkrete persönliche Zuständigkeit. Doch die Juristen meinen: Marx hätte sich in zwei Fällen zumindest vergewissern müssen, ob sie auch tatsächlich nach Vorschrift bearbeitet werden. Von Benjamin Leven