Es war eine Abkehr vom gerade erst eingeschlagenen Kurs: Mit einem Dekret vom 11. Februar 2022 hat Papst Franziskus festgestellt, dass die Regeln des Motu Proprio „Traditionis Custodes“ vom 16. Juni 2021 für die Priesterbruderschaft Sankt Petrus nicht gelten. Stattdessen haben die Priester der Bruderschaft wie bisher auch „die Befugnis, das Messopfer zu feiern, die Sakramente und andere heilige Riten zu spenden und das Offizium zu verrichten, gemäß der jeweiligen Editio typica der liturgischen Bücher, die im Jahr 1962 in Kraft waren, d.h. dem Missale, dem Rituale, dem Pontifikale und dem Brevier“, wie es im Dekret heißt. Die Befugnis gilt in den „eigenen Kirchen und Oratorien“ der Bruderschaft, „an anderen Orten jedoch nur mit Zustimmung des Ortsordinarius, außer für die privat gefeierte Messe“. Die Entscheidung sei gefallen, nachdem der Papst zwei Vertreter am 4. Februar in einer fast einstündigen Privataudienz empfangen hatte, teilte die Gemeinschaft in einem Kommuniqué mit. Das Motu Proprio „Traditionis Custodes“ sowie diesbezügliche „Responsa“ der Gottesdienstkongregation vom 18. Dezember 2021 hatten den Gebrauch des Alten Ritus zuletzt massiv eingeschränkt (vgl. HK, Januar 2022, 36–38). Firmungen und Priesterweihen wären nach diesen Regeln nur noch im nachkonziliaren Ritus erlaubt gewesen. Nun ist klar: Das gilt nicht für die größte der dem Alten Ritus verpflichteten Gemeinschaften – und vermutlich auch für weitere Gruppen, etwa das „Institut Christus König und Hohepriester“. Denn im Kommuniqué heißt es weiter: „Im Verlauf des Gesprächs war es dem Papst ein Anliegen, klarzustellen, dass Institute wie die Priesterbruderschaft St. Petrus nicht von den allgemeinen Bestimmungen des Motu Proprio ‚Traditionis Custodes‘ betroffen sind, da der Gebrauch der alten liturgischen Bücher an ihrem Ursprung stand und in ihren Konstitutionen verankert ist.“ Benjamin Leven