Suizidbeihilfe in kirchlich-karitativen EinrichtungenEntscheidungen

Eine Stellungnahme der Kirchen in Niedersachsen und Bremen schließt eine Duldung des assistierten Suizids in kirchlichen Einrichtungen in Einzelfällen nicht mehr aus. Das wird sich zukünfig in der Tat nicht vermeiden lassen. Entscheidend ist aber, dass die Kirchen sich nicht an der Aufstellung von Kriterien für die Zulässigkeit von assistiertem Suzid beteiligen. Denn das hieße, Kriterien für lebenswertes Leben zu formulieren.

Ein Krankenhausflur
© Pixabay
Anzeige: Geschichte der Päpste seit 1800. Von Jörg Ernesti

Diesen Artikel jetzt lesen!

Im Einzelkauf

Download sofort verfügbar

3,90 € inkl. MwSt
PDF bestellen

Im Abo

2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 €
danach 111,30 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang
inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D)

2 Hefte digital 0,00 €
danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang
inkl. MwSt.,

Sie haben ein Abonnement? Anmelden