Das Erzbistum Köln kommt nicht zur Ruhe. Anfang August berichtete der „Kölner Stadt-Anzeiger“ über interne PR-Unterlagen für Kardinal Rainer Maria Woelki. Demnach instruierten externe Berater den Erzbischof und seinen damaligen Generalvikar, Markus Hofmann, wie im Oktober 2020 der Betroffenenbeirat für einen Wechsel der Gutachter in der Missbrauchsaufarbeitung zu gewinnen sei. Betroffenenvertreter und die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, kritisierten das Vorgehen. Die Stadtdechanten von Köln, Bonn, Düsseldorf und Wuppertal forderten Erklärungen. Generalvikar Guido Assmann wies die Anschuldigungen zurück. Die Kritik an dem Vorgehen nimmt indes weiter zu, namentlich unter hauptamtlichen Mitarbeitern des Erzbistums. Anfang August verklagte zudem ein Missbrauchsbetroffener das Erzbistum Köln auf Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung durch Unterlassen. Es handelt sich vermutlich um die deutschlandweit erste Schmerzensgeldklage eines Betroffenen sexualisierter Gewalt gegen die Kirche als Institution.
Woelki war im März nach einer Auszeit zurückgekehrt, die der Befriedung im Erzbistum hatte dienen sollen (vgl. HK, März 2022, 45). Er bot Papst Franziskus seinen Rücktritt an, der wiederum im Juni und Ende Juli sagte, mit der Entscheidung warten zu wollen. Woelki möchte nun das Generalvikariat umstrukturieren und die Verantwortung aufteilen. Laut Amtsblatt von August hat Assmann, anders als seine Vorgänger, „keine Aufgaben und Befugnisse in Bezug auf die Vermögensverwaltung des Erzbistums Köln“ mehr. Seinen Stellvertretern wurden bisherige Vollmachten entzogen. Hilde Naurath