Der Paragraf 218 auf dem PrüfstandEine doppelte Anwaltschaft

In der Diskussion um den Paragrafen 218 greifen rechtliche oder moralische Lösungen zu kurz, wenn sie die dem Schwangerschaftskonflikt innewohnenden Ambivalenzen vereindeutigen wollen. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegen den Lebensschutz des Ungeborenen auszuspielen, führt nicht weiter.

Frau am Fenster
© Pixabay
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