Kirchliches Arbeitsrecht und HinweisgeberschutzIm Namen der Dienstgemeinschaft

Das neue kirchliche Arbeitsrecht verpflichtet sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zur Loyalität. Ziel ist eine Dienstgemeinschaft im Sinne der christlichen Botschaft. Der Fall der Whistleblowerin Hildegard Dahm im Erzbistum Köln zeigt, dass eine einseitige Auffassung schadet.

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© Pixabay
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