Kirchliches Arbeitsrecht und Hinweisgeberschutz: Im Namen der Dienstgemeinschaft Das neue kirchliche Arbeitsrecht verpflichtet sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zur Loyalität. Ziel ist eine Dienstgemeinschaft im Sinne der christlichen Botschaft. Der Fall der Whistleblowerin Hildegard Dahm im Erzbistum Köln zeigt, dass eine einseitige Auffassung schadet. Von Gregor Thüsing © Pixabay Herder Korrespondenz 2/2023 S. 33-35, Essays, Lesedauer: ca. 9 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 114,80 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 8,40 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 99,40 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Gregor Thüsing Gregor Thüsing wurde 1971 geboren und ist seit 2004 Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung der Universität Bonn. Er studierte Rechtswissenschaften in Köln. Er war Sachverständiger in der Ausschussanhörung des Deutschen Bundestags zum Gruppenantrag zur Reform des § 218 StGB und ist Mitglied des Deutschen Ethikrats. Auch interessant Gratis Heft 4/2025 S. 20 Lübecker Altstadtkirchen: Ein Bündnis zur Erhaltung der Stadtsilhouette Von Benjamin Lassiwe Plus Heft 3/2025 S. 43-45 Der 7. Oktober, der jüdisch-christliche Dialog und die Kirchen: Eine Theologie des Landes und der Diaspora Von Christian M. Rutishauser Plus Orthodox S. 30-32 Die katholischen Ostkirchen: Einheit in Verschiedenheit Von Dietmar W. Winkler
Gregor Thüsing Gregor Thüsing wurde 1971 geboren und ist seit 2004 Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung der Universität Bonn. Er studierte Rechtswissenschaften in Köln. Er war Sachverständiger in der Ausschussanhörung des Deutschen Bundestags zum Gruppenantrag zur Reform des § 218 StGB und ist Mitglied des Deutschen Ethikrats.
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