Paragraf 218 nicht streichen Die religionspolitische Sprecherin der FDP, Sandra Bubendorfer-Licht, sieht den Vorschlag zur Streichung des Paragrafen 218 skeptisch. Die Fragen stellte Dana Kim Hansen-Strosche. Von Sandra Bubendorfer-Licht © Unsplash Herder Korrespondenz 2/2023 S. 56, Kleine Anfrage, Lesedauer: ca. 3 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 111,30 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Sandra Bubendorfer-Licht Sandra Bubendorfer-Licht wurde 1969 geboren und ist religionspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Sie ist seit 2019 Mitglied des Deutschen Bundestages. Die Katholikin ist seit 1998 Mitglied der FDP und war unter anderem stellvertretende Bezirksvorsitzende der FDP Oberbayern. Auch interessant Gratis Heft 4/2024 S. 33 Frankreich beschließt Änderung der Verfassung: Recht auf Abtreibung Von Fabian Brand Plus Heft 7/2023 S. 1 Anti-Vorbild Von Hilde Naurath Plus Heft 6/2023 S. 28-31 Zum Gesetz über die Selbstbestimmung auf den Geschlechtseintrag: Das Recht auf Integrität gewährleisten Von Andreas Lob-Hüdepohl
Sandra Bubendorfer-Licht Sandra Bubendorfer-Licht wurde 1969 geboren und ist religionspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Sie ist seit 2019 Mitglied des Deutschen Bundestages. Die Katholikin ist seit 1998 Mitglied der FDP und war unter anderem stellvertretende Bezirksvorsitzende der FDP Oberbayern.
Gratis Heft 4/2024 S. 33 Frankreich beschließt Änderung der Verfassung: Recht auf Abtreibung Von Fabian Brand
Plus Heft 6/2023 S. 28-31 Zum Gesetz über die Selbstbestimmung auf den Geschlechtseintrag: Das Recht auf Integrität gewährleisten Von Andreas Lob-Hüdepohl