Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat eine neue Musterordnung für die Erteilung der Missio canonica beschlossen. Demnach soll die private Lebensführung, sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität von Religionslehrerinnen und Religionslehrern künftig keine Auswirkungen mehr auf die Übertragung der Lehrerlaubnis haben. In der Präambel der neuen Ordnung werden die beiden zentralen Voraussetzungen für den Religionsunterricht erläutert: die Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche zu erteilen und ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben. „Zu diesem Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität“, heißt es.
Daneben zählt die vollständige Eingliederung in die Kirche durch Taufe, Eucharistie und Firmung zu den Kriterien für die Missio. Lehrkräfte sollen sich zudem „im Sinne einer kritischen Loyalität zu kontrovers diskutierten kirchlichen Themen auch im Unterricht theologisch begründet positionieren und so zu einer lebendigen Kirche beitragen“. Rechtgläubigkeit im Sinne von can. 804 § 2 CIC schließe theologisch begründete Kritik und Zweifel nicht aus, so der Text.
Gleichzeitig bedürfe es innerhalb der weltanschaulich pluralen Gesellschaft einer glaubwürdigen Positionierung der eigenen Religiosität in dem Bewusstsein, dass es sich hierbei immer um eine lebenslange Aufgabe handele. Die Bischöfe halten fest, dass katholische Religionslehrkräfte auch dann als solche erkennbar seien, „wenn sie konfessionsbewusst und differenzsensibel katholischen Religionsunterricht kooperativ in ökumenischem Geist erteilen“. Der Beruf des Religionslehrers oder der Religionslehrerin sei „anspruchsvoll und herausfordernd“. Mit der Erteilung der Missio canonica wollten die Bischöfe die Religionslehrkräfte ermutigen, diese Herausforderungen anzunehmen. „Die Missio canonica ist vor allem eine Vertrauenserklärung, die mit der Zusage verbunden ist, dass die Kirche die Religionslehrkräfte begleitet und unterstützt.“ Der Deutsche Katecheten-Verein begrüßte die neuen Regelungen. Dessen Vorsitzende, Marion Schöber, forderte eine zügige Umsetzung der neuen Musterordnung in den 27 Diözesen.
Die bereits Ende Januar beschlossene Regelung löst die bisherige, seit 1973 geltende Ordnung ab. Die Diözesen Limburg, Osnabrück und Hildesheim hatten ihre Grundordnung für die Missio bereits in den vergangenen Jahren modifiziert. Im November 2022 veröffentlichten die deutschen Bischöfe eine neue Grundordnung für den kirchlichen Dienst (vgl. HK, Januar 2023, 25–28). Beide Regelungen verfolgten „einen institutionenbezogenen Ansatz“ und verzichteten darauf, die private Lebensführung rechtlich zu sanktionieren, so die Deutsche Bischofskonferenz. Dana Kim Hansen-Strosche