Ein kirchenrechtlicher Blick auf Berufungsverfahren und das Nihil Obstat: Hausaufgaben für alle Eine Studie belegt die heftige Kritik an Berufungsverfahren in der katholischen Theologie wegen der notwendigen römischen Unbedenklichkeitserklärung. Doch die Verantwortung für Probleme bei Berufungen tragen nicht nur die Bischöfe und Rom. Von Thomas Schüller © Unsplash Herder Korrespondenz 3/2024 S. 31-33, Essays, Lesedauer: ca. 7 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 111,30 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Thomas Schüller Thomas Schüller (geb. 1961), Dr. theol., Lic.iur.can., ist seit 2009 Professor für Kirchenrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster und Direktor des Instituts für Kanonisches Recht. Von 1993 bis 2009 war er Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg. Auch interessant Plus Theologie S. 1 Ein Fach mit Potenzial Von Redaktion Herder Korrespondenz Plus Theologie S. 14-16 Fakten zum Nihil-Obstat-Verfahren: Die Befürchtungsschere Von Gunda Werner, Miriam Zimmer, Nikita Katsuba Plus Theologie S. 53-54 Unterschätzte Kirchenrechtswissenschaft: Manchmal unbequem Von Bernhard Sven Anuth
Thomas Schüller Thomas Schüller (geb. 1961), Dr. theol., Lic.iur.can., ist seit 2009 Professor für Kirchenrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster und Direktor des Instituts für Kanonisches Recht. Von 1993 bis 2009 war er Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg.
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