Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat im vergangenen Jahr rund 16,1 Millionen Euro Anerkennungsleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche bewilligt. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2023 hervor, den die UKA am 15. März vor Journalisten vorstellte und der auf der Internetseite der Kommission einsehbar ist. Seit die Kommission zum Jahresbeginn 2021 die Arbeit aufgenommen hat, hat sie über Entschädigungszahlen in Höhe von insgesamt knapp 57 Millionen Euro an 2248 Betroffene entschieden. Im aktuellen Berichtsjahr beziehen sich die Zahlungen auf 762 Einzelfallentscheide. Davon entfallen etwa 10,9 Millionen Euro auf 439 Erst- und Folgeanträge, etwa 2,2 Millionen Euro auf 107 Anträge auf Erhöhung nach Vorlage neuer Informationen sowie rund 3 Millionen Euro auf 216 Widersprüche. Ende 2023 waren laut Bericht 807 Verfahren offen.
Im vergangenen Jahr hat sich insbesondere ein Urteil des Landgerichts Köln zu einem Schmerzensgeld über 300.000 Euro, das das Erzbistum Köln an einen Betroffenen zahlen muss, auf die Arbeit der UKA ausgewirkt. Seitdem ist die Anzahl der Fälle gestiegen, in denen die Kommission Zahlungen von mehr als 50.000 Euro beschlossen hat. 2023 betraf dies zehn Prozent der Fälle, in den beiden Vorjahren acht Prozent. In vier Fällen hat die UKA über Anerkennungszahlungen von je mehr als 250.000 Euro entschieden. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kritik an einer unzureichenden Höhe der Zahlungen gegeben. Die UKA gibt an, sich an geltenden Schmerzensgeldtabellen zu orientieren und in Teilen wegen der Schwere von Fällen über bisherige Gerichtsentscheide hinausgegangen zu sein.
Die UKA entscheidet als weisungsunabhängiges Gremium über die Höhe der Leistungen, die Betroffene sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Anerkennung ihres Leids erhalten. Vorsitzende der UKA, die derzeit aus zehn Mitgliedern besteht, ist die Juristin Margarete Reske.