Die geplante Reform des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), das die Befristung von Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen regelt, stößt auf heftige Kritik. Das Bundeskabinett hat die Reform am 27. März beschlossen, die nun durch den Bundestag und Bundesrat gehen muss. Sie sieht unter anderem Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren vor und zwei Jahren nach der Promotion vor. Anstatt den bislang sechs Jahren sollen Post-Docs künftig nur noch für maximal vier Jahre befristet angestellt werden dürfen; weitere zwei Jahre sollen nur noch möglich sein, wenn es eine verbindliche Zusage für eine unbefristete Anstellung gibt.
Insbesondere die Verkürzung der befristeten Anstellungsverhältnisse in der Post-Doc-Phase sorgt für breite Ablehnung. Der Katholisch-Theologische Fakultätentag zeigte sich in einer Stellungnahme Mitte März verwundert, dass der Gesetzesentwurf trotz der Mängel nahezu unverändert ans Kabinett geleitet wurde. „Die absehbare Konsequenz, dass sich begabte Nachwuchswissenschaftler oder -wissenschaftlerinnen erst gar nicht zu einer Habilitation entschließen, ist für die Fortentwicklung der Theologie verhängnisvoll“, heißt es.
Das WissZeitVG wird bereits seit mehreren Jahren stark kritisiert, in den Sozialen Medien geschieht dies unter dem Hashtag #ichbinhanna. Auslöser war ein Imagevideo des Bundesbildungsministeriums über wissenschaftliches Arbeiten an Hochschulen, das von vielen Doktoranden und Habilitanden als zynisch aufgefasst wurde. Als Reaktion begannen sie, in den Sozialen Netzwerken von ihren prekären Arbeitsbedingungen zu berichten.