Die Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz hat Mitte Januar ein neues Dokument mit Impulsen für die Seelsorge in der Altenpflege vorgelegt. Darin richtet sie nach eigenen Worten den Blick erstmals nicht nur auf stationäre Einrichtungen, „sondern auch auf die Häuslichkeit, in der der Großteil der Pflege geleistet wird“. Das knapp 75 Seiten umfassende Dokument „Mitsorgend bei den Menschen sein – AltenPflegePastoral als Antwort auf die Herausforderungen einer älterwerdenden Gesellschaft“ kann auf der Homepage der Bischofskonferenz (www.dbk.de) abgerufen werden. Mit der Einführung des im Titel genannten, neuen Begriffs der „AltenPflegePastoral“, der als Teilbereich der Seniorenpastoral zu verstehen sei, wollen die Bischöfe darauf hinweisen, dass es ihnen neben den pflegebedürftigen Personen auch um deren Familien und Freunde sowie die Pflegenden geht. Somit solle der Fokus, der bisher auf der Altenheimseelsorge lag, auf den gesamten Sozialraum erweitert werden.
Die Bischöfe begründen die Erarbeitung des Dokuments mit der aktuellen demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik: Neben einem nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zu erwartenden rapiden Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren steht Deutschland gerade bei den Pflegeberufen vor einem zunehmenden Fachkräftemangel. Wie auch in anderen Bereichen treffen zwei gegenläufige Entwicklungslinien aufeinander, so die Bischöfe – „steigender Bedarf auf der einen Seite und schwindende Ressourcen auf der anderen Seite“. Konkret gehen die Bischöfe etwa auf die Ökonomisierung im System der Altenpflege, rechtliche Rahmenbedingungen sowie auf Personalmangel, Versorgungslücken und mögliche Lösungsstrategien ein. Demenz und Depression werden als besondere Herausforderung in der Altenpflege wahrgenommen. Durchaus kritisch beurteilen die Bischöfe den Vorstoß, die Versorgungslücke durch sogenannte „Live-in-Betreuungskräfte“, also im Haushalt der zu Pflegenden lebenden, ausländischen Personen, zu schließen (vgl. HK, Juni 2024, 33–35). Ihr Einsatz sei nicht unproblematisch, da es zu Ausbeutung und arbeitsrechtlichen Problemen komme und die Betreuungskräfte getrennt von ihrem Umfeld der Heimat lebten. Schätzungen zufolge handele es sich um 100.000 bis 200.000 Personen, die als „Live-ins“ tätig sind.
Ihr Augenmerk legen die Bischöfe auch auf die Corona-Pandemie – sie habe „der Seelsorge einen Spiegel vorgehalten, Lücken und Mängel aufgezeigt, aus denen gelernt werden kann und muss“. Weil Seelsorge gerade in Krisensituationen notwendig sei, müsse sie institutionell und rechtlich besser verankert werden. Auch das Thema Einsamkeit sei stärker ins Bewusstsein getreten; gerade Pflegebedürftige, die zu Hause ohne viele Kontakte lebten, seien oft übersehen und vergessen worden.
Angesichts der anstehenden Herausforderungen stehe die Kirche vor der Aufgabe, Möglichkeiten neuer Strategien der Mitarbeitendengewinnung zu prüfen und zugleich die Qualität der Seelsorge zu sichern. So müssten etwa auch die (Erz-)Bistümer den Bereich der Altenpflegepastoral „gemäß seiner steigenden Bedeutung“ hinsichtlich des Budgets berücksichtigen und Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen schaffen.