Gottesreden in Politik und RechtDas Kreuz mit dem Nullum

Der sogenannte Kreuzerlass von 2018 bestimmt, dass im Eingangsbereich eines jeden bayerischen Dienstgebäudes „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“ ein Kreuz anzubringen ist. Klagen dagegen wurden nun abgewiesen. Die Fragen dahinter verweisen nicht nur theologisch, sondern auch verfassungsrechtlich auf eine letztendliche Verantwortlichkeit.

Kleines Kreuz
© Pixabay
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