Gottesreden in Politik und Recht: Das Kreuz mit dem Nullum Der sogenannte Kreuzerlass von 2018 bestimmt, dass im Eingangsbereich eines jeden bayerischen Dienstgebäudes „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“ ein Kreuz anzubringen ist. Klagen dagegen wurden nun abgewiesen. Die Fragen dahinter verweisen nicht nur theologisch, sondern auch verfassungsrechtlich auf eine letztendliche Verantwortlichkeit. Von Georg Essen © Pixabay Herder Korrespondenz S2/2022 S. 44-46, Essays, Lesedauer: ca. 9 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 111,30 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Georg Essen Georg Essen, geboren 1961, Professor für Systematische Theologie am Zentralinstitut für Katholische Theologie der Humboldt-Universität zu Berlin, Zweitmitgliedschaft in der dortigen Juristischen Fakultät. Zuvor war er seit 2011 Professor für Dogmatik und Dogmengeschichte an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bochum. Weitere Stationen seiner Laufbahn waren unter anderem Münster und Nijmegen. Auch interessant Plus Heft 6/2024 S. 23-26 Religionspolitische Bruchlinien vor den Präsidentschaftswahlen in den USA: Für Trump, Gott und Uncle Sam? Von Andreas G. Weiß Plus Heft 5/2024 S. 6 Religionen einbinden Von Thomas Rachel Plus Heft 10/2024 S. 28-31 Zur geplanten Ablösung der Staatsleistungen: Keine Geschenke, sondern Schulden Von Dominik Burkard
Georg Essen Georg Essen, geboren 1961, Professor für Systematische Theologie am Zentralinstitut für Katholische Theologie der Humboldt-Universität zu Berlin, Zweitmitgliedschaft in der dortigen Juristischen Fakultät. Zuvor war er seit 2011 Professor für Dogmatik und Dogmengeschichte an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bochum. Weitere Stationen seiner Laufbahn waren unter anderem Münster und Nijmegen.
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